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ᐅ Grenzbebauung Doppelgarage/Carport 6x9m Niedersachsen


Erstellt am: 15.12.14 10:05

DerBjoern23.07.15 12:24
ypg schrieb:
In Niedersachsen?


Jau
Bau_Benni_4.013.12.16 18:13
Hallo liebes Hausbau-Forum,
wollte nicht extra einen neuen Thread erstellen und hoffe, dass mir hier jemand eine Antwort gibt
Ich möchte gern wissen, ob ich vor meine Doppel-Garage (6m x 9m), die mit 9m auf der Grundstücksgrenze steht, ein Carport (5m x 6m) direkt, also ohne Abstand, davor anbauen darf, die 5m sollen auf der Grundstücksgrenze sein (in Niedersachsen).
Vielen Dank im Voraus.
Gruß, Bau_Benni_4.0
ypg13.12.16 23:07
Bau_Benni_4.0 schrieb:
Hallo liebes Hausbau-Forum,
wollte nicht extra einen neuen Thread erstellen und hoffe, dass mir hier jemand eine Antwort gibt
Ich möchte gern wissen, ob ich vor meine Doppel-Garage (6m x 9m), die mit 9m auf der Grundstücksgrenze steht, ein Carport (5m x 6m) direkt, also ohne Abstand, davor anbauen darf, die 5m sollen auf der Grundstücksgrenze sein (in Niedersachsen).
Vielen Dank im Voraus.
Gruß, Bau_Benni_4.0

Schau mal in die NDS Landesbauordnung, mir ist, als wenn es bei uns 12 Meter sind. Diese Maßangabe gilt für alle Grenzbebauungen insgesamt.
Außerdem darf mit Carport die Grundflächenzahl nicht überschritten werden.


Grüsse
Bau_Benni_4.014.12.16 17:19
Hallo Yvonne,
danke für die Antwort. Wenn ich die Niedersächsische Bauordnung richtig verstehe, darf ich kein Carport vor oder hinter meine Garage bauen, da sie bereits 9 Meter lang ist. Ich vermute, ich dürfte jedoch auf eine andere Grenze ein Carport mit bis zu 6 Meter bauen, also insgesamt 15 Meter. Richtig? Oder darf man evtl. mit Bauantrag die 15 Meter auf eine Grenze bauen, sofern auf keiner anderen Grenze etwas steht? Puh, ist echt schwierig...

§ 5 Abs. 8 Niedersächsische Bauordnung: Grenzabstände

(8) Abstand brauchen nicht zu halten

1. Stützmauern, Aufschüttungen und Einfriedungen in Gewerbeund

Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe

bis zu 2 m, und

2. Gebäude und Einfriedungen in Baugebieten, in denen nach dem

Bebauungsplan nur Gebäude mit einem fremder Sicht entzogenen

Gartenhof zulässig sind, soweit sie nicht höher als 3,5 m sind.

Ohne Abstand oder mit einem bis auf 1 m verringerten Abstand von

der Grenze sind zulässig

1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten

mit einer Höhe bis zu 3 m und

2. Solaranlagen, die nicht Teil eines Gebäudes sind, mit einer Höhe

bis zu 3 m.

Bauliche Anlagen nach Satz 2 dürfen den Abstand nach Absatz 2

auf einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze, auf einem

Baugrundstück insgesamt jedoch nur auf einer Länge von 15 m

unterschreiten. Bei Anwendung der Sätze 2 und 3 sind nach Absatz 5

Satz 2 ohne Abstand an eine Grenze gebaute Gebäude der in Satz 2

Nr. 1 genannten Art anzurechnen. Bei Anwendung des Satzes 1 Nr. 2

gilt Absatz 2 Satz 3 entsprechend.
ypg14.12.16 19:05
Ja, entschuldige, diese Antwort hätte ich Dir auch spontan geben können (Max 9 Meter auf eine Seite), war aber etwas irritiert des vorigen Posts.
9Meter!
Ein Carport gehört dazu.
Bau_Benni_4.0 schrieb:
Oder darf man evtl. mit Bauantrag die 15 Meter auf eine Grenze bauen,

Nein, aber es kann sein, mit Unterschriftsammlung vom Nachbarn... die müssen schriftlich zustimmen.
Bau_Benni_4.014.12.16 19:49
Ok, dann versuche ich mal mein Glück bei den Nachbarn und beim Amt.

Ganz ganz vielen lieben Dank und bis zum nächsten Mal...
niedersächsische bauordnungcarportgebäudegrundstücksgrenzegarageeinfriedungen