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ᐅ Grenzbebauung Doppelgarage/Carport 6x9m Niedersachsen


Erstellt am: 15.12.14 10:05

torsan15.12.14 23:42
Ich habe gerade noch mal im Internet gegockelt und mit die Landesbauordnung angeschaut. Hm... Max. Größe 36 qm.
In unserem Bauantrag / -Genehmigung ist die Garage mit 49 qm angegeben.

Kurzum: Ich verstehe es nicht. Ein Anruf beim Bauamt wäre wohl am hilfreichsten.

Unsere Zeichnung schicke ich Dir gerne als PM.

Grüßchen
Häusle7715.12.14 23:45
Hast Du denn direkte Grenz-Bebauung gemacht, ohne Zustimmung vom Nachbarn? Über eine PN würde ich mich sehr freuen.
ypg15.12.14 23:55
Ich kenne den besagten § gar nicht, auch nicht die 36qm ... und siehe: es ist die alte Verordnung von 2003, wir haben seit 2012 eine neue vereinfachte Verordnung in Nds.

Gruss Yvonne
torsan16.12.14 00:01
Schaut mal hier:
Link funktioniert nicht mehr

Da steht dann auch nur was von den 9m und nicht mehr was von 36 qm.

Grüßchen

PS: Ich dachte schon gerade, ich darf meine Garage nicht bauen!
DG16.12.14 11:41
Danke für die Richtigstellung! Ich schaue mal, dass ich den veralteten Link noch rausbekomme.

MfG
Dirk Grafe
DerBjoern17.12.14 10:25
Wir haben auch 9x6m direkt auf die Grenze gesetzt. Damals gleich im Bauantrag mit angegeben. Der Nachbar hat damit nichts zu tun...
bauantraggarageverordnung