W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Geländemodellierung auf Grundstück erlaubt?


Erstellt am: 11.04.17 10:38

11ant19.04.17 14:54
Escroda schrieb:
So meinte ich es auch nicht. Die Darstellung lässt aber den Schluss zu, dass zumindest planungsrechtlich Geländemodellierungen nicht eingeschränkt sind.

Ja, die Möglichkeit sehe ich auch rechtlich uneingeschränkt gegeben, technisch kostet natürlich jeder cbm bewegte Erde Geld, und jede "Stufe" zu dem was der Nachbar macht, will ja irgendwie auch befestigt sein.
Escroda schrieb:
Sehe ich nicht so. Durch Bekanntmachung am 28.09.2016 hat der Plan Rechtskraft erlangt. Dass keine Unterschriften vorhanden sind, liegt wohl daran, dass der digitale Plan ins Netz gestellt wurde und man sich das Einscannen des Originals mit Unterschriften gespart hat.

Das ist gut möglich, daß der Plan inzwischen weiter gediehen ist und weil unverändert nicht erneut eingescannt wurde. "VORentwurf" ist üblicherweise eine Bezeichnung für einen Plan im noch nicht ganz abgeschlossenen Verfahren.

.

Nebenbei hier noch der Hinweis auf einen Thread zu einer ähnlichen Problematik: https://www.hausbau-forum.de/threads/2-25m-unter-Straßenniveau-Kostenschätzung.24111/
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Wissi19.04.17 16:11
Den ähnlichen Thread schaue ich mir gerne auch mal an. Lieber zu viel Infos, als zu wenig. Wobei das "Anschütten" bei uns quasi durch "Abgraben" ersetzt würde.

Mit den Nachbarn ist das noch so eine Sache. Ich denke, dass wir unter den ersten paar Bauherren sein werden, die dort bauen. Wahrscheinlich kommen links und rechts also erst Wochen (Monate?) später Nachbarn hinzu.

Mal am Rande: Kommt euch die Straßenhöhe auf der östlichen Seite des Baugebietes nicht auch etwas komisch vor? Derzeit hat der Hang nach Osten ein Gefälle von ca. 3 Metern auf 25 Metern (also ca. 12%). Nach Süden in etwa ähnlich. Jetzt scheint es so, als ginge die Gemeine her und legt die Straße einfach mal 4 bis 5 Meter tiefer.....und schafft so eine Art Graben oder Canyon in einen eigentlich recht "normal" abfallenden Hang?
Könnt ihr euch das erklären?
Meine einzige Erklärung wäre: Um später eine nicht so steile Straße zu haben. Dagegen spricht jedoch, dass die Höhenangaben der Straße auf dem gesamten östlichen Teil fast permanent 4 bis 5 Meter unterhalb des Geländes liegen. Das würde ja wiederum bedeuten, dass sie der Steigung des Geländes folgt.....warum also nicht 4 Meter höher? *grübel*

Damit lägen ja sogar die talseitigen Grundstücke über dem Straßenniveau....irgendwie ist das doch merkwürdig, oder denke ich da falsch?
Wissi19.04.17 16:23
Entschuldigt den doppelten Post, aber die Bearbeiten-Funktion war schon abgelaufen.

Ich habe mal zwei Geländeschnitte als Bilder angehängt. Die Höhenangaben sind nicht vom Vermesser, aber für eine grobe Vorschau reicht es. Der schwarze Balken in Bild 1 wäre die Straße....das kann doch eigentlich nicht sein, oder?


Weißes 3D-Haus mit Satteldach, diagonale Holzrampe führt zur Eingangstür.

Modernes, weißes Haus auf endlos wirkender Kachelfläche unter blauem Himmel
DG19.04.17 16:36
Das ist mir auch sofort aufgefallen, ist zumindest sehr ungewöhnlich. Frag' doch mal beim Bauamt nach, warum das so gebaut wird bzw. ob das so richtig ist.

Es passt allerdings zu der eingezeichneten Böschung auf beiden Seiten der Straße ...

MfG
Dirk Grafe
11ant19.04.17 16:58
Wissi schrieb:
Den ähnlichen Thread schaue ich mir gerne auch mal an. Lieber zu viel Infos, als zu wenig. [...]
Mit den Nachbarn ist das noch so eine Sache. Ich denke, dass wir unter den ersten paar Bauherren sein werden, die dort bauen. Wahrscheinlich kommen links und rechts also erst Wochen (Monate?) später Nachbarn hinzu.

Mal am Rande: Kommt euch die Straßenhöhe auf der östlichen Seite des Baugebietes nicht auch etwas komisch vor? Derzeit hat der Hang nach Osten ein Gefälle von ca. 3 Metern auf 25 Metern (also ca. 12%).

Ebenfalls recht aktuell ist übrigens auch ein Thread um 20 cm Höhenunterschied Plan / Wirklichkeit eines Hauses, wo jemand mit dem Nachbarn einen fließenden Übergang der Pflasterung haben wollte. Das vielleicht als Anregung, was die Koordination angeht.

Die Straße scheint mir im wesentlichen dem Höhenverlauf zu folgen, allerdings etwa so, daß ihre Mittellinie "gerade" in den Anschnitt der talseitigen Baufenster läuft. Also ein bißchen unterhalb des vorhandenen Geländes. Für den Straßenbau ist Abtragen wohl besser als Aufschütten. Die Straße läuft ja bis zum rechten Knick in einem flachen Winkel zu den Höhenlinien, und muß danach (deutlich stärker quer zum Gefälle) auf die planrechte Einmündung zustreben. Insofern liegt sie in diesem Bereich etwa 3 m unter der mittleren Geländehöhe (Du siehst ja auch im Plan die Böschungen dort breiter werden).

Bis zum rechten Knick ist ihre Höhe für die talseitigen Anlieger "bequemer" (für Zufahrten mit geringen Höhenunterschieden), ab dem Knick liegt sie für beide Seiten tiefer - allerdings wird das beim Privileg für die Trauf/First/Giebelhöhen berücksichtigt.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Escroda19.04.17 17:51
11ant schrieb:
Von dem ich allerdings den Eindruck habe, da seien kompetente Leute am Werk gewesen
Bleibst Du angesichts der neuen Fakten bei deiner Meinung? Da geht doch einiges schief bei der Planung.
11ant schrieb:
Das ist gut möglich, daß der Plan inzwischen weiter gediehen ist und weil unverändert nicht erneut eingescannt wurde.
Man könnte glauben, dass wir unterschiedliche Pläne vorliegen haben. Auf "meinem" Plan steht nichts von Vorentwurf. Nur im Titel des Browserfensters erscheint dieser Begriff, was mich umso mehr an deiner erst zitierten Aussage zweifeln lässt.
11ant schrieb:
Die Straße scheint mir im wesentlichen dem Höhenverlauf zu folgen, allerdings etwa so, daß ihre Mittellinie "gerade" in den Anschnitt der talseitigen Baufenster läuft.
Auf "meinem" Plan steht vor dem Grundstück des TE als Gradientenhöhe 265,5. Durch diesen Punkt verläuft die 270er Höhenlinie, macht 4,5m geplanten Abtrag und zur Mitte des Bebauungsvorschlages etwa 5m.
11ant schrieb:
Also ein bißchen unterhalb des vorhandenen Geländes.
... ein bißchen viel

: Wollte gerade zu deinem letzten Beitrag etwas schreiben, da ist er plötzlich verschwunden. Geh' zur Offenlage der Änderung und stelle dort deine Fragen. Die Planung ist IMHO ordentlich vermurkst.
vorentwurfhanggefällehöhenangaben