W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Geländemodellierung auf Grundstück erlaubt?


Erstellt am: 11.04.17 10:38

Wissi19.04.17 18:35
Ja meine Posts mit externen Links wurden entfernt. Ich war mir nicht bewusst, dass diese strickt verboten sind. Jetzt weiß ich es und ich gelobe Besserung.

Wenn ich mehr Infos zu der Sache habe, melde ich mich zurück.
11ant19.04.17 19:14
Der Verlauf der Straße ist bestandsgeländenah bis etwa zum Straßenteiler mit den vier Stellplätzen. Beim Knick der Straße sind es dann schon etwa drei Meter (und mehr), die die Straße unterhalb des bestehenden Geländes verläuft. Ab dort liegt der für die Bauherren (auf beiden Seiten) ungünstigste Teil, mit etwa viereinhalb Metern Höhenunterschied Straße / Baugrenze bei weniger als drei Metern quer innerhalb der Grundstücke. Das ist unschön, wird aber immerhin mit vier Metern Zuschlag auf die Trauf/First/Giebelhöhen ggü. den Nachbarn im "geraderen" Teil vergolten. Gewollt ist hier offenbar ein gleichmäßiges Gefälle der Straße, und vorgegeben ist die Einmündung in die Räriner Straße (Kreisstraße 6, an der wohl nicht in Ortsgemeindehoheit zu rütteln ist).

Ganz klar "ja", in diesem Abschnitt braucht es den meisten Architektengrips für eine geschickte Bebauung.

Und nochmals ganz klar "ja": die steilen Zufahrten für die Anlieger beidseits dieses Straßenabschnittes sind zu hinterfragen. Denn für diesen Abschnitt hinkt die Beispielzeichnung der Geländemodellierung mit der relativen Lage Straße / Bebauung gewaltig. Und zwar so, daß der Laie Bauherr das durchaus in der Offenlage nicht herausgelesen haben mag.

Da braucht man ja Geländewagen (und später mal Rollatoren mit Bremskraftverstärker) :-0
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Wissi03.05.17 11:26
Ein kleines Update:

Nachdem die letzten Fristen (Anregungen, Bedenken, Einsprüche) für die Änderung des B-Planes vor ein paar Tagen abgelaufen sind, konnte man auf meine Fragen eingehen. Erstmal nur telefonisch und dementsprechend ohne zusammen durch die Pläne zu gehen, aber man konnte die Sache etwas "entschärfen".

Ein zuständiger Tiefbauer meinte wohl, dass es mal so eine Planung mit viel Erdarbeit (Stichwort "Canyon" für die Straße) gegeben hat, aber das sei durch die Änderung nun erheblich abgefangen worden. Man hätte zwar immer noch einen Höhenunterschied, aber viel geringer. Etwa einen bis maximal zwei Meter.
Eine freundliche Einladung, dass man vor Ort zusammen die Pläne durchgehen könne kam noch oben darauf

Ich denke, das werde ich in nächster Zeit auch tun.
höhenunterschiedbebauungpläne