ᐅ Geländemodellierung auf Grundstück erlaubt?
Erstellt am: 11.04.17 10:38
Wissi11.04.17 10:38
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den Möglichkeiten, die wir auf unserem zukünftigen Grundstück haben, was die Modellierung des Geländes angeht.
Bisher, nach einiger Suche im Forum habe ich herausgefunden, dass sowas im Bebauungsplan festgehalten wird. Ich weiß jedoch nicht recht, wie ich folgende Passagen zu interpretieren habe:
Und dann noch die Sache mit den "Biotopwertpunkten". Spielen die da auch mit rein? Laut Bebauungsplan ist ein Bedarf von 126.716 angesetzt. Muss ich mir das als Punktekonto vorstellen, das regelt, wie sehr ich den Boden modellieren darf?
Danke für eure Hilfe.
PS: Hier noch ein Ausschnitt aus dem Bebauungsplan. Rot markiert ist unser Grundstück.

ich habe eine Frage zu den Möglichkeiten, die wir auf unserem zukünftigen Grundstück haben, was die Modellierung des Geländes angeht.
Bisher, nach einiger Suche im Forum habe ich herausgefunden, dass sowas im Bebauungsplan festgehalten wird. Ich weiß jedoch nicht recht, wie ich folgende Passagen zu interpretieren habe:
- E. Hinweise: [...] Bodenschutz: Der Schutz des Mutterbodens ist zu beachten. Die Entfernung des Oberbodens gemäß §202 Baugesetzbuch sollte in einer trockenen Witterungsperiode erfolgen, um witterungsbedingte Verdichtung des Boden-gefüges durch Befahren und Umlagerung zu vermeiden. Baubedingte mechanische Beeinträchtigungen des Oberbodens sind grundsätzlich durch fachgerechten Umgang gemäß DIN18915 zu minimieren. Dabei ist besonders das Blatt 3 (Bodenabtrag, Bodenlagerung, Bodenschichteneinbau, Bodenlockerung) zu beachten. Die Flächeninanspruchnahme im Bereich der Baustelleneinrichtungen und Zufahrten auch außerhalb des Plangebietes ist möglichst weit einzuschränken. Im Bereich der Kompensationsflächen ist der Boden in möglichst großem Umfang in naturnahem Zustand zu belassen (kein Abtrag, kein Befahren)
Und dann noch die Sache mit den "Biotopwertpunkten". Spielen die da auch mit rein? Laut Bebauungsplan ist ein Bedarf von 126.716 angesetzt. Muss ich mir das als Punktekonto vorstellen, das regelt, wie sehr ich den Boden modellieren darf?
Danke für eure Hilfe.
PS: Hier noch ein Ausschnitt aus dem Bebauungsplan. Rot markiert ist unser Grundstück.
DG11.04.17 10:49
Hallo Jan,
sämtliche Fragen sind ohne den konkreten Bebauungsplan und Deinen speziellen Bauantrag nicht zu beantworten - allerdings sollte Dir Dein Architekt jede dieser Fragen aus dem Stegreif beantworten können.
MfG
Dirk Grafe
sämtliche Fragen sind ohne den konkreten Bebauungsplan und Deinen speziellen Bauantrag nicht zu beantworten - allerdings sollte Dir Dein Architekt jede dieser Fragen aus dem Stegreif beantworten können.
MfG
Dirk Grafe
Wissi18.04.17 08:59
Danke für deine Rückmeldung Dirk.
Von einem Bauantrag sind wir noch recht weit entfernt, das Gelände ist derzeit nicht mal erschlossen.
Im Bebauungsplan ist sonst nichts weiter zum Thema "Boden" erwähnt, als das oben aufgeführte.
Trotzdem es bei uns noch ein bisschen dauert, bis alles los geht, versuchen wir halt zu planen so viel es geht. Daher meine Frage, ob man es vielleicht schon absehen kann, was erlaubt ist (sein wird) oder nicht.
Von einem Bauantrag sind wir noch recht weit entfernt, das Gelände ist derzeit nicht mal erschlossen.
Im Bebauungsplan ist sonst nichts weiter zum Thema "Boden" erwähnt, als das oben aufgeführte.
Trotzdem es bei uns noch ein bisschen dauert, bis alles los geht, versuchen wir halt zu planen so viel es geht. Daher meine Frage, ob man es vielleicht schon absehen kann, was erlaubt ist (sein wird) oder nicht.
Escroda18.04.17 14:13
Wie Dirk schon geschrieben hat sind deine Angaben nicht dazu geeignet, deine Fragen zu beantworten. Aber wenn Dir zum jetzigen Zeitpunkt Mutmaßungen reichen, will ich meine gerne kundtun:
Deine Zitate scheinen aus der Begründung zum Bebauungsplan zu stammen und nicht aus den schriftlichen Festsetzungen. Die Textpassagen sollen zum Ausdruck bringen, dass die Stadtplaner ordentlich gearbeitet haben und das Verfahren entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt wurde. Für dein Bauvorhaben haben sie keine praktische Bedeutung. Bezüglich der Geländmodellierung müsste in den schriftlichen Festsetzungen so etwas stehen wie "Aufschüttungen und Abgrabungen sind nur bis zu 0,5m zulässig". Ansonsten gilt die Bauordnung NRW, hier insbesondere
§9 (3) Bei der Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen kann verlangt werden, dass die Geländeoberfläche erhalten oder verändert wird, um eine Störung des Straßen-, Orts- oder Landschaftsbildes zu vermeiden oder zu beseitigen oder um die Geländeoberfläche der Höhe der Verkehrsflächen oder der Nachbargrundstücke anzugleichen.
Bezüglich Terrasse verweise ich noch auf
§6 (10) Gegenüber Gebäuden und Grundstücksgrenzen gelten die Absätze 1 bis 7 entsprechend für Anlagen, die nicht Gebäude sind,
1. soweit sie höher als 2 m über der Geländeoberfläche sind und von ihnen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen oder
2. soweit sie höher als 1 m über der Geländeoberfläche sind und dazu geeignet sind, von Menschen betreten zu werden.
Also eine Anschüttung > 1m löst Abstandsflächen aus.
Bei diesem Geländeverlauf mit seitlicher Hanglage und steiler Böschung kann ich das allerdings kaum glauben.
Deine Zitate scheinen aus der Begründung zum Bebauungsplan zu stammen und nicht aus den schriftlichen Festsetzungen. Die Textpassagen sollen zum Ausdruck bringen, dass die Stadtplaner ordentlich gearbeitet haben und das Verfahren entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt wurde. Für dein Bauvorhaben haben sie keine praktische Bedeutung. Bezüglich der Geländmodellierung müsste in den schriftlichen Festsetzungen so etwas stehen wie "Aufschüttungen und Abgrabungen sind nur bis zu 0,5m zulässig". Ansonsten gilt die Bauordnung NRW, hier insbesondere
§9 (3) Bei der Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen kann verlangt werden, dass die Geländeoberfläche erhalten oder verändert wird, um eine Störung des Straßen-, Orts- oder Landschaftsbildes zu vermeiden oder zu beseitigen oder um die Geländeoberfläche der Höhe der Verkehrsflächen oder der Nachbargrundstücke anzugleichen.
Wissi schrieb:... kann also evt. erst im genehmigungsverfahren selbst geklärt werden.
was erlaubt ist (sein wird) oder nicht
Bezüglich Terrasse verweise ich noch auf
§6 (10) Gegenüber Gebäuden und Grundstücksgrenzen gelten die Absätze 1 bis 7 entsprechend für Anlagen, die nicht Gebäude sind,
1. soweit sie höher als 2 m über der Geländeoberfläche sind und von ihnen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen oder
2. soweit sie höher als 1 m über der Geländeoberfläche sind und dazu geeignet sind, von Menschen betreten zu werden.
Also eine Anschüttung > 1m löst Abstandsflächen aus.
Wissi schrieb:
Im Bebauungsplan ist sonst nichts weiter zum Thema "Boden" erwähnt, als das oben aufgeführte.
Bei diesem Geländeverlauf mit seitlicher Hanglage und steiler Böschung kann ich das allerdings kaum glauben.
Wissi18.04.17 14:23
Super, danke für deine Einschätzung
Die Zitate stammen aus den textlichen Festsetzungen (bzw. aus dem Abschnitt "E. Hinweise")
Weitere Stellen, an denen irgendetwas über "Boden" oder dergleichen steht erkenne ich keine. Das könnte man vielleicht schon als ersten Lichtblick sehen, dass Anschüttungen/Abgrabungen nicht extra beschränkt sind.
Die Zitate stammen aus den textlichen Festsetzungen (bzw. aus dem Abschnitt "E. Hinweise")
Weitere Stellen, an denen irgendetwas über "Boden" oder dergleichen steht erkenne ich keine. Das könnte man vielleicht schon als ersten Lichtblick sehen, dass Anschüttungen/Abgrabungen nicht extra beschränkt sind.
Escroda18.04.17 15:02
Da hätte ich tatsächlich mehr erwartet. Immerhin geben die schematischen Schnittzeichnungen Hinweise zu möglichen Geländmodellierungen von geschätzt über 2m, wobei dein Grundstück mit der 5m-Böschung zur Straße zu besonderer Kreativität herausfordert. Nach dem ersten Brainstorming empfehle ich die zeitige Abstimmung eines groben Entwurfs mit der Genehmigungsbehörde.
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