Geländemodellierung auf Grundstück erlaubt?

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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11ant

11ant

So meinte ich es auch nicht. Die Darstellung lässt aber den Schluss zu, dass zumindest planungsrechtlich Geländemodellierungen nicht eingeschränkt sind.
Ja, die Möglichkeit sehe ich auch rechtlich uneingeschränkt gegeben, technisch kostet natürlich jeder cbm bewegte Erde Geld, und jede "Stufe" zu dem was der Nachbar macht, will ja irgendwie auch befestigt sein.

Sehe ich nicht so. Durch Bekanntmachung am 28.09.2016 hat der Plan Rechtskraft erlangt. Dass keine Unterschriften vorhanden sind, liegt wohl daran, dass der digitale Plan ins Netz gestellt wurde und man sich das Einscannen des Originals mit Unterschriften gespart hat.
Das ist gut möglich, daß der Plan inzwischen weiter gediehen ist und weil unverändert nicht erneut eingescannt wurde. "VORentwurf" ist üblicherweise eine Bezeichnung für einen Plan im noch nicht ganz abgeschlossenen Verfahren.

.

Nebenbei hier noch der Hinweis auf einen Thread zu einer ähnlichen Problematik: https://www.hausbau-forum.de/threads/2-25m-unter-Straßenniveau-Kostenschätzung.24111/
 
Wissi

Wissi

Den ähnlichen Thread schaue ich mir gerne auch mal an. Lieber zu viel Infos, als zu wenig. Wobei das "Anschütten" bei uns quasi durch "Abgraben" ersetzt würde.

Mit den Nachbarn ist das noch so eine Sache. Ich denke, dass wir unter den ersten paar Bauherren sein werden, die dort bauen. Wahrscheinlich kommen links und rechts also erst Wochen (Monate?) später Nachbarn hinzu.

Mal am Rande: Kommt euch die Straßenhöhe auf der östlichen Seite des Baugebietes nicht auch etwas komisch vor? Derzeit hat der Hang nach Osten ein Gefälle von ca. 3 Metern auf 25 Metern (also ca. 12%). Nach Süden in etwa ähnlich. Jetzt scheint es so, als ginge die Gemeine her und legt die Straße einfach mal 4 bis 5 Meter tiefer.....und schafft so eine Art Graben oder Canyon in einen eigentlich recht "normal" abfallenden Hang?
Könnt ihr euch das erklären?
Meine einzige Erklärung wäre: Um später eine nicht so steile Straße zu haben. Dagegen spricht jedoch, dass die Höhenangaben der Straße auf dem gesamten östlichen Teil fast permanent 4 bis 5 Meter unterhalb des Geländes liegen. Das würde ja wiederum bedeuten, dass sie der Steigung des Geländes folgt.....warum also nicht 4 Meter höher? *grübel*

Damit lägen ja sogar die talseitigen Grundstücke über dem Straßenniveau....irgendwie ist das doch merkwürdig, oder denke ich da falsch?
 
Wissi

Wissi

Entschuldigt den doppelten Post, aber die Bearbeiten-Funktion war schon abgelaufen.

Ich habe mal zwei Geländeschnitte als Bilder angehängt. Die Höhenangaben sind nicht vom Vermesser, aber für eine grobe Vorschau reicht es. Der schwarze Balken in Bild 1 wäre die Straße....das kann doch eigentlich nicht sein, oder?

gelaendemodellierung-auf-grundstueck-erlaubt-201413-1.PNG
gelaendemodellierung-auf-grundstueck-erlaubt-201413-2.PNG
 
D

DG

Das ist mir auch sofort aufgefallen, ist zumindest sehr ungewöhnlich. Frag' doch mal beim Bauamt nach, warum das so gebaut wird bzw. ob das so richtig ist.

Es passt allerdings zu der eingezeichneten Böschung auf beiden Seiten der Straße ...

MfG
Dirk Grafe
 
11ant

11ant

Den ähnlichen Thread schaue ich mir gerne auch mal an. Lieber zu viel Infos, als zu wenig. [...]
Mit den Nachbarn ist das noch so eine Sache. Ich denke, dass wir unter den ersten paar Bauherren sein werden, die dort bauen. Wahrscheinlich kommen links und rechts also erst Wochen (Monate?) später Nachbarn hinzu.

Mal am Rande: Kommt euch die Straßenhöhe auf der östlichen Seite des Baugebietes nicht auch etwas komisch vor? Derzeit hat der Hang nach Osten ein Gefälle von ca. 3 Metern auf 25 Metern (also ca. 12%).
Ebenfalls recht aktuell ist übrigens auch ein Thread um 20 cm Höhenunterschied Plan / Wirklichkeit eines Hauses, wo jemand mit dem Nachbarn einen fließenden Übergang der Pflasterung haben wollte. Das vielleicht als Anregung, was die Koordination angeht.

Die Straße scheint mir im wesentlichen dem Höhenverlauf zu folgen, allerdings etwa so, daß ihre Mittellinie "gerade" in den Anschnitt der talseitigen Baufenster läuft. Also ein bißchen unterhalb des vorhandenen Geländes. Für den Straßenbau ist Abtragen wohl besser als Aufschütten. Die Straße läuft ja bis zum rechten Knick in einem flachen Winkel zu den Höhenlinien, und muß danach (deutlich stärker quer zum Gefälle) auf die planrechte Einmündung zustreben. Insofern liegt sie in diesem Bereich etwa 3 m unter der mittleren Geländehöhe (Du siehst ja auch im Plan die Böschungen dort breiter werden).

Bis zum rechten Knick ist ihre Höhe für die talseitigen Anlieger "bequemer" (für Zufahrten mit geringen Höhenunterschieden), ab dem Knick liegt sie für beide Seiten tiefer - allerdings wird das beim Privileg für die Trauf/First/Giebelhöhen berücksichtigt.
 
E

Escroda

Von dem ich allerdings den Eindruck habe, da seien kompetente Leute am Werk gewesen
Bleibst Du angesichts der neuen Fakten bei deiner Meinung? Da geht doch einiges schief bei der Planung.
Das ist gut möglich, daß der Plan inzwischen weiter gediehen ist und weil unverändert nicht erneut eingescannt wurde.
Man könnte glauben, dass wir unterschiedliche Pläne vorliegen haben. Auf "meinem" Plan steht nichts von Vorentwurf. Nur im Titel des Browserfensters erscheint dieser Begriff, was mich umso mehr an deiner erst zitierten Aussage zweifeln lässt.
Die Straße scheint mir im wesentlichen dem Höhenverlauf zu folgen, allerdings etwa so, daß ihre Mittellinie "gerade" in den Anschnitt der talseitigen Baufenster läuft.
Auf "meinem" Plan steht vor dem Grundstück des TE als Gradientenhöhe 265,5. Durch diesen Punkt verläuft die 270er Höhenlinie, macht 4,5m geplanten Abtrag und zur Mitte des Bebauungsvorschlages etwa 5m.
Also ein bißchen unterhalb des vorhandenen Geländes.
... ein bißchen viel

@Wissi: Wollte gerade zu deinem letzten Beitrag etwas schreiben, da ist er plötzlich verschwunden. Geh' zur Offenlage der Änderung und stelle dort deine Fragen. Die Planung ist IMHO ordentlich vermurkst.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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