Das sollte man erst beweisen oder ?Wenn der Nachbar unberechtigt die Grenze überbaut, kann die Duldung erst nach hundert Jahren Gewohnheitsrecht werden !
Allerdings empfehle ich gerne einen weiteren Thread aus der jüngeren Vergangenheit, in dem es ebenfalls um eine Grenzbefestigung ging: https://www.hausbau-forum.de/threads/pfosten-unserer-toreinfahrt-ragt-ca-10-cm-auf-Nachbargrundstück.35597/ - dabei ist davor zu warnen, den Grenzverlauf nach eigenem Glauben (oder sogar nach Lage der Grenzsteine) mit dem festgestellten rechtlichen Grenzverlauf gleichzusetzen: wie gesichert ist die Erkenntnis, nur die Steine lägen auf seinem Grund, und deren Fundament bereits auf dem des/der TE ?
Ist der Kotzbrocken wenigstens der Ehemann der Keifziege und insofern auf dem kleinen Dienstweg gestraft, oder hast Du ZWEI solche Nachbarn zum Knutschen ?
Was soll denn passieren?Muss denn der Nachbar die auch nur temporäre Demontage seines Eigentums hinnehmen? Mal angenommen, er taucht just dann mit Kaufinteressenten auf und der Weg ist gerade weg? So ganz ohne Ankündigung der Maßnahme kann das aber auch tierisch nach hinten losgehen...
Ich habe keinen Rechtsverstoß behauptet. Du hast von Bestandsschutz gesprochen, und diesen allein aus dem Vorherdagewesensein abgeleitet. Daher habe ich darauf hingewiesen, daß er falls es unerlaubt geschah aus seinem Handeln selbst noch garkein Gewohnheitsrecht ableiten kann, sondern dann nur aus dessen Duldung, die dafür aber bereits hundertjährig bestehen müßte.Das sollte man erst beweisen oder ?
Ein weiteres großes Problem ist, dass das Haus aktuell leer steht weil es verkauft werden soll. Kontaktdaten der Eigentümer liegen nicht vor. Wir können also nicht einfach das Gespräch suchen.