W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Gebäudehöhe von 8,5 m mit Keller und 2 Vollgeschossen?


Erstellt am: 04.01.18 08:10

Marcello04.01.18 08:10
Hallo,

wir haben ein Grundstück erworben, welches unsere Gebäudehöhe auf Max. 8,50 m beschränkt. Unser (bisher selbst) geplantes Traumhaus umfasst einen Keller sowie zwei Vollgeschosse.

Im Bebauungsplan ist die Gebäudehöhe wie folgt definiert: "Die maximale Gebäudehöhe bezogen auf die Oberkante Bodenplatte darf 8,5 m nicht über berschreiten."

Meine Frage: Ist meine nachfolgende Rechnung und Gedanken korrekt oder habe ich hier einen (Anfänger-)Denkfehler?

0 m Bodenplatte Keller, da ab OK Bodenplatte = 0 m
+ 2,60 m Geschosshöhe Keller = 2,60 m
+ 2,80 m Geschosshöhe EG = 5,40 m
+ 2,80 m Geschosshöhe OG = 8,20 m
+ 0,3 m Flachdach = 8,50 m

Ich habe noch 1-2 Ideen dazu, die ich hier gerne diskutieren möchte, muss aber erst einmal wissen, ob die jetzige Rechnung überhaupt korrekt ist oder ich schon ab hier etwas falsch verstanden haben.

ypg04.01.18 08:22
Du bist mit Deiner Aufzählung in der 3-Geschossigkeit. Ich glaube nicht, dass bei der angegebenen Firsthöhe diese erlaubt ist. Schau doch mal nach.
Außerdem wäre ein total außerirdischer Keller auch kein Keller.
Buddelst Du ihn ein, sodass er unter 1,40 im Durchschnitt aus dem Boden schaut, verringerst Du alles, das nur mal in Kürze
Marcello04.01.18 08:31
Hallo ypg,

danke für deine schnelle Antwort. Der Keller wird weitestgehend unterirdisch sein. Wir haben zwar Gefälle im Gelände planen aber so, dass nur zur Nordostseite (der Straße abgewandten und dem Garten zugewandten Seite) der Keller um ca. 1,00 m bis 1,20 m Meter aus dem Boden ragt. Alle anderen drei Seiten werden zugeschüttet.

Ich habe mich da schon einmal zu meinem Bundesland schlau gemacht (Thüringen) und mir die Definition für ein Geschoss/Vollgeschoss durchgelesen. Meiner Meinung nach ist unser Keller dann also kein Vollgeschoss (auch nicht bei der Geschosshöhe und dass es ein Wohnkeller werden soll).

Ansonsten hast du Recht, ja. Im Bebauungsplan sind nur 2 Vollgeschosse erlaubt. Das Thema ist also wichtig.

Zu deiner eigentlichen Antwort: Du schreibst "buddel ich den Keller ein, verringert sich alles" - das heißt, die Gebäudehöhe (= Firsthöhe) wird ab Erdboden gemessen und nicht OK Bodenplatte Keller? Dann wäre ja ein Walmdach drin (was ich einem Flachdach aus persönlichen Geschmacksgründen bevorzugen würde)
Escroda04.01.18 09:24
Marcello schrieb:
Im Bebauungsplan ist die Gebäudehöhe wie folgt definiert: "Die maximale Gebäudehöhe bezogen auf die Oberkante Bodenplatte darf 8,5 m nicht über beschreiten."
Ist das alles, was der Bebauungsplan zu Höhen und deren Bezugspunkten sagt? Wäre gut, wenn man die gesamten textlichen Festsetzungen und einen Ausschnitt aus dem zeichnerischen Teil vorliegen hätte.
Sind nur Flachdächer zulässig? Wenn nicht, vermute ich, dass sich der Bezugspunkt auf die OK Bodenplatte Erdgeschoss bezieht.
Marcello04.01.18 09:47
Hallo Escroda,

nein, das ist nicht alles was der Bebauungsplan zu Höhen und Bezugspunkten sagt, allerdings beziehen sich die weiteren Angaben m.M.n. auf die Traufhöhe.

Für Dachformen gibt es keine Einschränkungen, also ja, Flachdächer sind zulässig (und ich vermute da drückt es mich hin mit Keller + 8,50 m Firsthöhe/Gebäudehöhe).

Ich habe dir einmal eine Collage aus meinem Bebauungsplan angehängt, die alle wichtigen Infos zu meinem Grundstück aus dem Baugebiet enthält. Wenn du/ihr noch mehr Infos benötigt, meldet euch bitte gern. Im Moment ist das m.E.n. aber alles, was ich beim Grundstückskauf bekommen habe, bzw. auf der Website der Stadt dazu öffentlich einsehbar ist.

Planungsdokument mit zeichnerischen Festsetzungen zur baulichen Nutzung und Grundriss
Escroda04.01.18 10:27
Ohne komplette textliche Festsetzungen und Ausschnitt aus der Planzeichnung bleibt es bei Vermutungen, die ich aber durch obige Bebauungsplan-Fragmente bestätigt sehe: Bezugspunkt Gebäudehöhe ist die Oberkante des Erdgeschossfußbodens und nicht der Kellerbodenplatte, sonst würde die Traufhöhe von 6m über Straßenniveau keinen Sinn ergeben. Abhängig von Sockelhöhe, Geschosshöhe und Dachgestaltung (Kniestock, Dachneigung, Walm/Sattel) bleiben Dir 2m-3m Höhe für ein Dach mit geneigten Dachflächen.
kellergebäudehöhebodenplattegeschosshöhevollgeschossebebauungsplanfirsthöhegrundstückoberkanterechnung