Garangenpreis im Kaufvertrag vom Notar geringer

4,20 Stern(e) 5 Votes
B

Bieber0815

Unklare, missverständliche Regelungen im Vertrag gehen im Zweifel immer zu Lasten des Schwächeren (hier der Käufer, also Du).

Ob der Bauträger sauer wird oder nicht ... Im Vertrag muss sich das widerfinden, was vorher besprochen wurde. Alles andere sind Tippfehler, Übertragungsfehler ... Ich würde den Notar fragen, warum das da so drin steht. Danach sieht man weiter.
 
77.willo

77.willo

Schreib deinem Vertragspartner eine kurze Mail. Haben wir in dieser Phase ständig gemacht und war deren Daily Business.
 
B

Bieber0815

Also beim Notar es ansprechen und nicht vorher?
Vorher! Wenn der Notar in rasend schneller Geschwindigkeit den Text verliest, können nur ausgekochte Schlitzohren noch intervenieren. Wenn der Bauträger dann sagt "normale Formulierung, machen wir immer so" und der Notar freundlich lächelt, stehst Du dumm da. Vielleicht bist Du ja abgebrüht genug ... Ziel sollte sein, vor dem Notartermin den endgültigen Vertragstext zu kennen und mit diesem einverstanden zu sein.
 
Nordlys

Nordlys

Es muss zuvor klar sein, ist das ein Schreibfehler oder ist das mit Willen so gemacht! Warum? Wenn mit Willen.
Ausser kleinere Schreibfehler muss vor Beurkundung der Text klar sein. Ich erinnere eine echt peinliche Situation aus dem letzten Jahr. Verkauf eines Teilstückes eines Ackers an den Besitzer eines Ladens zwecks Verkaufsflächenerweiterung. Text klar, Preis verhandelt, Kollege und ich haben Beschluss und Vollmacht zur Unterschrift. Der Marktbesitzer will nun auf dem Notartermin nachverhandeln und die Neuvermessungskosten noch uns aufdrücken. Schweigen. Notar...was nun, ich hab nicht unendlich Zeit. Wir sagen dann, wir haben Beschluss für den Text, für sonst nichts. Stehen auf und verabschieden uns...da knickt er ein. War das nötig? Karsten
 
Zuletzt aktualisiert 15.07.2025
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3198 Themen mit insgesamt 70416 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Garangenpreis im Kaufvertrag vom Notar geringer
Nr.ErgebnisBeiträge
1Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger 24
2BAFA-Förderung für Wärmepumpe (Luft-Wasser-Wärmepumpe) bei Bau mit Bauträger 25
3Bauträger-Neubau: Zwei Wohnungen kaufen und danach vereinigen - Seite 318
4Bau-Vertrag unter Vorbehalt abschließen? 10
5Neubau mit Bauträger / Bauzeichnungen Unterlagen 23
6Bauträger ändert Grundstücksgröße 25
7Reihenmittelhaus von Bauträger kaufen - Vertragsinhalt? - Seite 271
8Versicherung vom Bauträger nach Schlüsselübergabe übernehmen? - Seite 215
9Hauskauf vom Bauträger - benötigte Unterlagen - Seite 533
10Muss Bauträger auf enorme Böschungshöhe/Kosten hinweisen? 12
11Bauherrenseitig beim Bauen mit Bauträger - Seite 216
12Hauskauf, Fertighaus vom Bauträger mit Grundstück 10
13Bauträger will pauschalen Schadenersatz nicht mit Raten verrechnen 19
14Verhalten bei drohendem Verzug durch Bauträger 48
15Grundrissänderungen Reihenendhaus von Bauträger - Seite 14133
16Grundriss - 135qm, 1,5-Geschosse, Satteldach - Seite 13138
17Hausverkäufer sagt vor Notartermin noch ab - Schufa 38
18Fühlen uns zu Vertrag gedrängt, normal? 17
19Bauvorplanung ohne Unterschrift / Vertrag rechtsgültig? 12
20Wer fiel auch auf Vertrag mit Vorbehaltsklausel rein? -Suche 13

Oben