Garangenpreis im Kaufvertrag vom Notar geringer

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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S

sisqonrw

Dann muss doch der Vertrag geändert werden, neu zu gesendet werden und den Notartermin 14 Tage später machen. Stimmts?
 
D

DNL

Wir haben den Vertrag einfach per Email bekommen.
Reicht doch. Dann muss auch kein Postweg abgewartet werden.
 
T

toxicmolotof

Das ist m.E. auch eine Korrektur (nicht Änderung) die keiner neuen Frist Bedarf.

Das kann man, wenn beide Parteien zugegen sind m.E. auch direkt beim Notar machen.
 
T

toxicmolotof

Naja, wenn er nicht rechnen kann, hat er es ja selber verbockt, oder der Notargehilfe....

Dich hindert ja niemand daran es schon jetzt dem Bauträger zu sagen. Er hat ja auch ein Exemplar erhalten.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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