ᐅ Förderfähige Kosten bei Wärmepumpe
Erstellt am: 07.03.2020 14:44
Guido1980 07.03.2020 14:44
Hallo,
von der BAFA gibt es ja zusätzlich zu der KFW Förderung 35 % von bis zu 50.000 € förderfähiger Kosten als Zuschuss.
Meine Frage ist nun, wie ist denn überhaupt die Definition von "förderfähigen Kosten"? Sind das nur die Materialkosten der neuen Heizungsanlage inkl. Kleinmaterial, Verrohrung usw. oder zählt da auch der Handwerkerlohn und evtl. Zusatzaufwendungen mit zu?
von der BAFA gibt es ja zusätzlich zu der KFW Förderung 35 % von bis zu 50.000 € förderfähiger Kosten als Zuschuss.
Meine Frage ist nun, wie ist denn überhaupt die Definition von "förderfähigen Kosten"? Sind das nur die Materialkosten der neuen Heizungsanlage inkl. Kleinmaterial, Verrohrung usw. oder zählt da auch der Handwerkerlohn und evtl. Zusatzaufwendungen mit zu?
Fuchur 07.03.2020 16:40
Bei der BAFA gibt es ein Merkblatt, dort steht das alles mit Beispielen erläutert. --> Merkblatt zu den förderfähigen Kosten.
nordanney 07.03.2020 18:21
Und bitte dran denken, dass es die Förderung nicht doppelt gibt. Entweder oder.
Guido1980 08.03.2020 10:52
nordanney schrieb:
Und bitte dran denken, dass es die Förderung nicht doppelt gibt. Entweder oder.In dem Merkblatt steht, dass förderliche Investitionskosten die Anschaffungskosten des geförderten Wärmeerzeugers, die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen abgedeckt sind. Die Umfeldmaßnahmen sind Nebenkosten für Arbeiten bzw. Investitionen, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung einer zuvor genannten förderfähigen Maßnahme notwendig sind und/oder deren Energieeffizienz erhöhen bzw. absichern.
Des Weiteren können auch Kosten für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen berücksichtigt werden, die in direktem Zusammenhang mit der förderfähigen Anlage stehen.
Damit wäre ja alles abgedeckt.
Damit komme ich zu dem Fazit, dass die komplette Luftwärmepumpeninstallation inkl. Material und Lohn bis zu 50.000 € mit 35 % über die BAFA förderfähig ist.
Die hierfür erforderliche Energieberatung ist über die KFW über das Förderprogramm KFW431 mit 50 % bis zu Max. 4000 € Zuschuss (bei 8000 € förderfähigen Kosten)förderfähig.
Da man nur einmal die Förderung für die Energieberatung beantragen kann und es bei der KFW hierfür 50 % und bei der BAFA nur 35 % gibt, sollte man die Heizungsanlage über die BAFA und den Energieberater über die KFW fördern lassen. Damit würde man auch nicht die 50.000 € BAFA-Obergrenze mit den Energieberaterkosten belasten, falls die Heizung mehr als 42.000 € kostet.
Ist das so korrekt?
Guido1980 09.03.2020 19:47
Ist eigentlich eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage auch förderfähig? Hatte heute einem Termin mit einer Haustechnikfirma, der behauptete das.
Kann da aber in dem Merkblatt der BAFA nichts zu finden, da steht dass Lüftungs-, Kühl- und Kälteanlagen nicht förderfähig sind.
Kann da aber in dem Merkblatt der BAFA nichts zu finden, da steht dass Lüftungs-, Kühl- und Kälteanlagen nicht förderfähig sind.
Tarnari 09.03.2020 19:48
Nein, sind sie nicht. Also seitens BAFA.
Da gibt es aber teils Förderungen auf Landesebene. Hier in NRW sind das für eine ZKWL 1000€.
Da gibt es aber teils Förderungen auf Landesebene. Hier in NRW sind das für eine ZKWL 1000€.
Ähnliche Themen