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ᐅ Förderfähige Kosten bei Wärmepumpe


Erstellt am: 07.03.2020 14:44

Tolentino 01.12.2020 11:28
4,6 lt. Jahresarbeitszahl Report. Ist ja aber nur theoretisches gerechne.

Wobei das, soweit ich verstanden habe, alles keine Rolle spielt für die Föerderung an sich.
Du kannst später auch die Geräte ändern. Das einzige, was sich nicht ändert, ist die maximale Förderungssumme.
Und der BAFA Check muss halt positiv ausfallen. Also du musst dann im praktischen Betrieb die Jahresarbeitszahl von 4,5 haben. Also der Faktor vom Stand des Strommengenzählers zum Wärmemengenzähler muss >=4,5 betragen.

moHouse 01.12.2020 11:46
Tolentino schrieb:


Und der BAFA Check muss halt positiv ausfallen. Also du musst dann im praktischen Betrieb die Jahresarbeitszahl von 4,5 haben. Also der Faktor vom Stand des Strommengenzählers zum Wärmemengenzähler muss >=4,5 betragen.

Meinst du den Check nach einem Jahr?
Ich muss nochmal den genauen Fundort nachschauen. Aber selbst wenn bei dem Check nach 1 Jahr rauskommt, dass du die Jahresarbeitszahl nicht erfüllst, musst du die Förderung nicht zurück zahlen.
Der Check soll nur dazu dienen, dass du die Heizung vielleicht nochmal in den Einstellungen optimierst, um die Jahresarbeitszahl zu verbessern.

Also so gesehen ist halt schon dir Jahresarbeitszahl entscheidend, die du bei den Antragsunterlagen errechnet wurde.

OWLer 01.12.2020 12:05
moHouse schrieb:

Habe jetzt auf ner Infoseite für Wärmepumpen auch noch Infos gefunden. Wenn man mit GU baut, soll man bei Antragstellung noch das Bafa-Formular "Bestätigung des Bauträgers" einreichen.
Die Bestätigung des Bauträgers brauchst du für den reinen Antrag nicht. Den brauchst du m.E. auch nicht, wenn du mit GU baust. Beim GU holst du dir ja vom Heizungsbauer das Angebot. Im Anschluss brauchst du m.E. eine (annähernd) gleichlautende Rechnung + 19% MwSt. und dann hochladen.

Bauträger sind so Spezialgeschichten.

moHouse 01.12.2020 12:09
OWLer schrieb:

Die Bestätigung des Bauträgers brauchst du für den reinen Antrag nicht. Den brauchst du m.E. auch nicht, wenn du mit GU baust. Beim GU holst du dir ja vom Heizungsbauer das Angebot. Im Anschluss brauchst du m.E. eine (annähernd) gleichlautende Rechnung + 19% MwSt. und dann hochladen.

Bauträger sind so Spezialgeschichten.

Ja das kommt ein wenig auf den Einzelfall an.

Wenn das konkrete Heizungsmodell schon in der Leistungsbeschreibung des Bauvertrags mit dem GU steht ist es mit Vertragsschluss grundsätzlich beauftragt und damit eigentlich schon zu spät für die Bafa-beantragung.

Aber da greift dann das auch von Tolino erwähnte Prinzip, dass erst die Beauftragung des Fachunternehmens zählt. Laut der Info-Seite soll man deswegen die von mir genannte Bescheinigung beilegen.

moHouse 01.12.2020 12:10
Aber ich würde gern nochmal auf meine Frage zurück kommen:

Sind 15% Anteil der Warmwassererzeugung realistisch oder weit weg? Dann kann ich mir das alles sparen, weil die Luft-Wasser-Wärmepumpe dann nicht die 4,5 Jahresarbeitszahl erreicht.

OWLer 01.12.2020 12:19
moHouse schrieb:

Wenn das konkrete Heizungsmodell schon in der Leistungsbeschreibung des Bauvertrags mit dem GU steht ist es mit Vertragsschluss grundsätzlich beauftragt und damit eigentlich schon zu spät für die Bafa-beantragung.

Das Geschmäckle lässt sich doch super einfach damit umgehen, dass ihr euch eine andere WP anbieten lasst, die die Jahresarbeitszahl sicher erreicht? Mein Heizungsbauer würde das so nicht unterschreiben - das hat er mir sehr klar gemacht, als ich mit ihm die kleinere (und lt. Heizlastberechnung ausreichende) WP richtigrechnen wollte für die Jahresarbeitszahl.
bafajahresarbeitszahlheizungsbauer