ᐅ Förderfähige Kosten bei Wärmepumpe
Erstellt am: 07.03.2020 14:44
Tarnari 20.04.2020 20:50
Hausbauer93 schrieb:
Bei der Heizung bleibt es ja bei einer Luft-Wärme. Wir haben also keine teuren Bohrungen.
Elektro wird alles in Eigenleistung gemacht. Kann also nur mit meinem Einkaufspreis vom Großhändler rechnen. Programmierung und alles kann ich gar nicht ansetzten, da auch in EL. Von daher sind das "nur" 8.000 Euro. Mit einer Firma wäre ich da auch locker beim Doppelten.
Aber besser wie nichts Ah, klar so wird ein Schuh draus Alessandro 21.04.2020 10:20
bezügl. Förderung im Neubau steht auf der BAFA Webseite folgendes:
Als förderfähige Investitionskosten gelten grundsätzlich die Anschaffungskosten des geförderten Wärmeerzeugers, die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen. Hier gilt es jedoch die Unterschiede zwischen Neubau und Gebäudebestand zu berücksichtigen.
Im Neubau können Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der förderfähigen Heizung stehen, bis zum Anschluss an die Wärmeverteilung (Heizkreisverteilung) berücksichtigt werden. Alle darüber hinausgehenden Kosten wie z.B. der Einbau von Fußbodenheizungen oder Heizkörpern können nicht angerechnet werden.
Ganz verstehe ich also nicht wie ihr auf die eingereichten kosten jenseits der 30.000,- Euro kommt
Als förderfähige Investitionskosten gelten grundsätzlich die Anschaffungskosten des geförderten Wärmeerzeugers, die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen. Hier gilt es jedoch die Unterschiede zwischen Neubau und Gebäudebestand zu berücksichtigen.
Im Neubau können Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der förderfähigen Heizung stehen, bis zum Anschluss an die Wärmeverteilung (Heizkreisverteilung) berücksichtigt werden. Alle darüber hinausgehenden Kosten wie z.B. der Einbau von Fußbodenheizungen oder Heizkörpern können nicht angerechnet werden.
Ganz verstehe ich also nicht wie ihr auf die eingereichten kosten jenseits der 30.000,- Euro kommt
lin0r87 21.04.2020 10:33
Alessandro schrieb:
bezügl. Förderung im Neubau steht auf der BAFA Webseite folgendes:
Als förderfähige Investitionskosten gelten grundsätzlich die Anschaffungskosten des geförderten Wärmeerzeugers, die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen. Hier gilt es jedoch die Unterschiede zwischen Neubau und Gebäudebestand zu berücksichtigen.
Im Neubau können Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der förderfähigen Heizung stehen, bis zum Anschluss an die Wärmeverteilung (Heizkreisverteilung) berücksichtigt werden. Alle darüber hinausgehenden Kosten wie z.B. der Einbau von Fußbodenheizungen oder Heizkörpern können nicht angerechnet werden.
Ganz verstehe ich also nicht wie ihr auf die eingereichten kosten jenseits der 30.000,- Euro kommtPhotovoltaikanlage Beispielsweise.
Dann die Smart Home Geschichte. Wenn schon allein ein Taster (MDT Glastaster) 140€ kostet und du schnell 12-14 Stück hast. Die Aktoren. ETS Software und und und.
Also es läppert sich gut.
Was wichtig für jeden der es einreicht ist, nicht den Überblick verlieren.
Am besten einen Ordner erstellen und alles reinpacken was eingereicht wurde.
Alessandro 21.04.2020 10:37
ah ok, alles klar
Danke für die Aufklärung!
Danke für die Aufklärung!
Alessandro 21.04.2020 11:04
bin mir halt nicht sicher ob die ganzen KNX Geschichten und Visualisierungen auch gefördert werden.
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