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ᐅ Förderfähige Kosten bei Wärmepumpe


Erstellt am: 07.03.2020 14:44

Dennis89 22.07.2020 09:50
Eine kurze Frage: Bei Installateur A kaufe ich eine WOLF CHA und bei Installateur B kaufe ich eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung von Zehnder. Dann habe ich aber zwei Rechnung von Unterschiedlichen Unternehmen, kann ich beide Rechnungen bei der BAFA hochladen, oder muss es zwingend eine Rechnung geben, wo beide Geräte aufgeführt sind?

Danke

kati1337 22.07.2020 09:54
Du kannst beide hochladen im Uploadbereich, aber zählt die Kontrollierte-Wohnraumlüftung (einzeln) dazu? Warum sollte es dafür Förderung geben?

Dennis89 22.07.2020 10:11
kati1337 schrieb:

Du kannst beide hochladen im Uploadbereich, aber zählt die Kontrollierte-Wohnraumlüftung (einzeln) dazu? Warum sollte es dafür Förderung geben?
Es wird natürlich nur in Kombination gefördert.
Die Frage ist, ob ich zwei Rechnungen hochladen kann, weil die Geräte von unterschiedlichen Installateuren verbaut werden, aber gemeinsam betrieben werden.

T_im_Norden 22.07.2020 10:18
Solange du den Nachweis über eine gemeinsame Steuerung für beide erbringen kannst sollten auch 2 Rechnungen gehen.
Entscheidend ist ja die gemeinsame Steuerung.

kati1337 22.07.2020 10:32
Der Uploadbereich hat glaube ich die Möglichkeit diverse Dokumente hochzuladen, das sollte kein Problem sein. Irgendwo hier im Forum hatte mal jemand einen Screenshot davon eingestellt.

moHouse 24.07.2020 21:15
Hi,


Nochmal zum Punkt der Prüfung nach 1 Jahr:

Ich hab mich mal etwas zur geforderten Jahresarbeitszahl > 4,5 belesen.
Da wird schon mal grundsätzlich gesagt, dass das bei Luft-Wasser-Wärmepumpe eine sportliches Ziel ist.
Darüber hinaus kann die Jahresarbeitszahl nicht einfach so per Gerätespezifikation bestimmt werden. Das hängt auch vom Ort der Heizung ab. Unter anderem wird in Gebieten mit mildem Winter die geforderte Jahresarbeitszahl einfacher erreicht als im Gebieten mit sehr strengen Wintern.

Ich bin kein Heizungsprofi...kann das Bafa nach nem Jahr die tatsächliche Jahresarbeitszahl ermitteln?
Falls ja, dürften die rein rechtlich wahrscheinlich bei Unterschreitung der Jahresarbeitszahl die Förderung zurück fordern..

Edit:
Selbst nach nochmaligen Blick ins Bafa-Merkblatt beantwortet
Bafa geht von Abweichungen in der Praxis aus und legt den Wert als Hürde deswegen so hoch. Rückforderung gibt es nicht.

Dokumentenseite mit Frage zur Abweichung der theoretischen Jahresarbeitszahl (JAZ) von Messwerten.
bafajahresarbeitszahlinstallateurwohnraumlüftungrechnungförderungsteuerung