ᐅ Förderfähige Kosten bei Wärmepumpe
Erstellt am: 07.03.20 14:44
FoxMulder2401.12.20 18:48
OWLer schrieb:
Die Bestätigung des Bauträgers brauchst du für den reinen Antrag nicht. Den brauchst du m.E. auch nicht, wenn du mit GU baust. Beim GU holst du dir ja vom Heizungsbauer das Angebot. Im Anschluss brauchst du m.E. eine (annähernd) gleichlautende Rechnung + 19% MwSt. und dann hochladen.
Bauträger sind so Spezialgeschichten.Wir haben da gar nichts mitgeschickt. Lediglich die Jahresarbeitszahl Berechnung (von der WOLF Homepage).
Beim Antrag haben wir noch den GU angegeben und als Summe die Maximal mögliche Fördersumme (50.000€). Angebot hatten wir gar keins, weil zu dem Zeitpunkt nicht mal der Heizungsbauer des GU feststand (die haben 2-3, und nehmen wer gerade Zeit hat).
Der Antrag ging auch so ohne Nachfragen durch.
moHouse01.12.20 20:15
Das ist interessant 🙂
Also könnte ich einfach mal mit 15% Warmwassererzeugung beantragen. Da komme ich auch auf ganz knapp über 4,5.
Mehr als ablehnen können die nicht ..
Also könnte ich einfach mal mit 15% Warmwassererzeugung beantragen. Da komme ich auch auf ganz knapp über 4,5.
Mehr als ablehnen können die nicht ..
DaSch1701.12.20 21:48
Kurze Frage zum Bewilligungszeitraum: Die Inbetriebnahme der Anlage muss spätestens 9 Monate nach Zustellung der Zuwendungsbescheids erfolgen.
Eine Fristverlängerung kann formlos (per Mail) vor Ablauf der Frist beantragt werden.
Weiß jemand um wieviel Monate die Frist dann verlängert wird? Hab im Merkblatt leider nichts dazu gefunden... :/
Eine Fristverlängerung kann formlos (per Mail) vor Ablauf der Frist beantragt werden.
Weiß jemand um wieviel Monate die Frist dann verlängert wird? Hab im Merkblatt leider nichts dazu gefunden... :/