ᐅ Förderfähige Kosten bei Wärmepumpe
Erstellt am: 07.03.2020 14:44
exto1791 19.05.2020 15:20
Tarnari schrieb:
Schau mal in das Merkblatt der BAFA, da steht alles recht genau drin. Was wird gefördert, was nicht. Unterschieden nach Sanierung oder Neubau.Hab es gerade gelesen, du hast völlig recht. Ist natürlich alles sehr spannend was passiert wenn ich ihn mal mit der ganzen Geschichte konfrontiere. Das wird die nächsten Tage dann auch passieren, je nachdem wann wir einen Termin bekommen. Aber ich vermute tatsächlich, dass er keine Ahnung davon hat
exto1791 19.05.2020 15:26
Sind aktuell mit 2 Bauträgern sehr weit und es wird auch auf einen der beiden heraus laufen.
Beide bauen bei uns regional so ziemlich die meisten Häuser...
Bin tatsächlich sehr sehr gespannt was das andere Unternehmen uns so anbietet und wie das Unternehmen kalkuliert.
Die Philosophie der beiden Firmen ist auch komplett unterschiedlich, dadurch haben wir auch einen guten Vergleich.
Beide bauen bei uns regional so ziemlich die meisten Häuser...
Bin tatsächlich sehr sehr gespannt was das andere Unternehmen uns so anbietet und wie das Unternehmen kalkuliert.
Die Philosophie der beiden Firmen ist auch komplett unterschiedlich, dadurch haben wir auch einen guten Vergleich.
Tarnari 19.05.2020 15:27
Bitte um Bericht
Guido1980 04.06.2020 10:57
Wie ist das eigentlich jetzt mit der Mehrwertsteueränderung... Welcher Zeitpunkt zählt denn dann für die Bemessung des BAFA-Zuschusses? Beauftragung, Leistungserbringungszeitraum oder Rechnungsdatum?
Am Logischsten wäre doch vermutlich der Leistungserbringungszeitraum oder?
Am Logischsten wäre doch vermutlich der Leistungserbringungszeitraum oder?
Fuchur 04.06.2020 18:25
Vielleicht verstehe ich das Problem nicht, aber was hat die MwSt damit zu tun?
Es zählt einfach, was brutto auf deinen Rechnungen steht. Wird alles 1:1 von deinem Antrag übernommen, dann sind deine Brutto-Ausgaben nun etwas geringer und davon bekommst du deine Förderung oder du gönnst dir eben noch was förderfähiges extra.
Es zählt einfach, was brutto auf deinen Rechnungen steht. Wird alles 1:1 von deinem Antrag übernommen, dann sind deine Brutto-Ausgaben nun etwas geringer und davon bekommst du deine Förderung oder du gönnst dir eben noch was förderfähiges extra.
Tarnari 04.06.2020 19:11
Ich könnte mir sogar vorstellen, dass am Ende nur der beantragte Brutto-Wert entscheidend ist. Hat man 50.000 brutto beantragt mit 19%, bekommt man nun solange noch nichts umgesetzt ist vor dem 01.07. 50.000€ brutto mit 16% gefördert.
Da bei Antragstellung keinerlei Details angegeben werden müssen, kann die BAFA gar nicht unterscheiden, ob man quasi noch was nachgewuppt hat.
Edit: ich denke Fuchur meint das gleiche.
Da bei Antragstellung keinerlei Details angegeben werden müssen, kann die BAFA gar nicht unterscheiden, ob man quasi noch was nachgewuppt hat.
Edit: ich denke Fuchur meint das gleiche.
Ähnliche Themen