Übrigens kann "einen Schrank aufstellen" rechtlich schon als Abnahme gesehen werden.
Jetzt mal langsam ;-)
Ein einzelner Schrank sagt noch gar nichts zur Abnahme aus. Er kann höchstens der Beginn der Ingebrauchnahme sein.
Dann muss auch noch schauen, was im Bauvertrag steht. In vielen Bauverträgen ist eine förmliche Abnahme vorgesehen, die man nicht durch konkludentes Handeln ersetzen kann.
Und selbst wenn, ist das absolut kein Problem. Denn mit Abnahme beginnt lediglich die Beweislastumkehr. Als Eingezogener musst Du dann beweisen, dass der Mangel schon vorher vorhanden war - war bei einer zu niedrigen Decke nicht ganz einfach, aber machbar ist
Offtopic:
Um aber das Thema konkludentes Handeln direkt aus der Welt zu bekommen, kann man im Rahmen des Möbelaufbaus/Umzugs direkt den festgestellten Mangel rügen, so dass alles wieder gut ist (ist ein allgemeiner Rat für alle, die vor Abnahme schon mit dem Einzug starten). Also auch Fotos von vor dem Einzug machen und dokumentieren. Und/oder dem GU/Bauträger schriftlich mitteilen, dass man Möbel aufbaut und alles für den Einzug vorbereitet und dass das explizit nicht die Abnahme ersetzt (und natürlich alles dokumentieren, so dass der Kratzer im Parkett o.ä. im leeren Raum fotografiert wird).