Fassade gemäß DIN18202 in Mangellos

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B

Bieber0815

Kein Vorbehalt bei erkennbaren Mängeln bei Abnahme gemacht
Man kann gar nicht oft genug auf den Vorbehalt hinweisen, aber hier heißt es
wir haben einen Neubau und mit bedauern später festgestellt
so dass ich den Sachverhalt so interpretieren, dass zum Zeitpunkt der Abnahme der Mangel (gehen wir mal davon aus, dass es einer ist) nicht bekannt war. IMHO greift § 640 (2) Baugesetzbuch dann nicht und dem Erwerber stehen die übliche Rechte zu. INAL.
 
L

Lumpi_LE

Redest du dir da deinen eigenen Putz schön? ... Ich finde das sieht katastrophal aus.
Bei uns sieht man bei streiflicht nicht einen Hügel.
 
T

Tego12

Krass, das sieht wirklich furchtbar aus und habe ich derart auch noch nicht gesehen bei einem Neubau.

Wenn das kein Mangel ist, ... ja dann weiß ich auch nicht. Ab zum Sachverständigen!
 
S

Steve_D

Danke für das Feedback. Sachverständigen ist klar, nur haben wir aktuell die zwei Probleme, dass wir nur noch wenig Zeit haben und zusätzlich eine finanzielle Doppelbelastung und da ist aktuell ein Sachverständigen der mal locker 3000€ kosten kann zu teuer, leider.

Mein Anwalt (Wir haben eine Rechtsschutzversicherung) meinte, wir sollen uns auf allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Wärmeverbundsystems konzentrieren.

Trotzdem finde ich die Toleranz in 7mm sehr heftig und wenn meine Fassade noch in der Toleranz ist, schaut sie immer noch scheiße aus.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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