Vicky Pedia
Über welchen Schaden reden wir hier? Der Bauherr hat ein funktionierendes Werk bestellt, das nach anerkannten Regeln der Bautechnik zu erstellen war. Dass diese der Rohbauer auch so sieht, zeigt ja, dass es nachgebessert hat, nur halt nicht fachgerecht. dass Argument, man verdiene ja nichts dran, greift ebenflls nicht, denn die Kalkulation hat der Rohbauer ja selbst erstellt.
Du solltest den Rohbauer auffordern, die Decke fachgerecht herzustellen (4 Wochen Frist). Ein Einbehalt ist in Höhe der doppelten Beseitigungskosten möglich. Behalte doch einfach mal 2.500 ein. Der Rohbauer uss Dir nachweisen, dass seine Lösung fachgerecht und gewünscht war. Wenn er noch Geld offen hat, wird er schon was tun.
Du solltest den Rohbauer auffordern, die Decke fachgerecht herzustellen (4 Wochen Frist). Ein Einbehalt ist in Höhe der doppelten Beseitigungskosten möglich. Behalte doch einfach mal 2.500 ein. Der Rohbauer uss Dir nachweisen, dass seine Lösung fachgerecht und gewünscht war. Wenn er noch Geld offen hat, wird er schon was tun.