Das verstehe ich noch immer nicht. Wo ist das Problem? Erbbaurechte sind Tagesgeschäft.Verkauf mal dein Haus auf Erbpacht, meinetwegen für 400.000€ inseriert, und erkläre mal dem Käufer, dass er die nicht voll beliehen bekommt.
Ich wohne gerade in einer Wohnanlage im Erbbaurecht. Hier wird ganz normal ge- und verkauft. Und das sogar bei Wohnungen! Und finanziert übrigens auch.Ehemaligen Nachbarn ist das auf die Füße gefallen, der Verkauf war erheblich aufwendiger.
Korrekt, es liegt am "Gefühl". In der Realität ist kein Unterschied zum Volleigentum in der Nutzung.Ich mag auch keine Erbpacht
Das ist aber nicht die Ausgangslage.Das verstehe ich noch immer nicht. Wo ist das Problem? Erbbaurechte sind Tagesgeschäft.
Erzähl mal den Käufern des Volleigentums, die statt der T€ 400 plötzlich T€ 600 bezahlen müssen, weil sie das Grundstück auch kaufen müssen.
So etwas habe ich in 25 Jahren Immobilienfinanzierung (und hunderten Erbbaurechten) noch nicht gesehen, dass der Erbbaurechtsausgeber solche Vorgaben macht. Er muss lediglich dem Verkauf zustimmen (und das kann er auch nicht wirklich verhindern). Ansonsten wird das Grundstück wie Volleigentum gesehen.Denen wird dann offenbart, dass sie 20% Eigenkapital brauchen, weil der Erbpachtgeber das anders nicht zulässt
Ich lege meine Hand dafür ins Feuer, dass die T€ 80 nicht auf den Wünschen des Erbbaurechtsausgebers beruhen. Einzige Möglichkeit, die mir einfällt, dass der Erbbauzins vorab komplett gezahlt wird und in dem von Dir geschilderten Fall aufgrund des Verkaufs eine Erhöhung möglich war, die dann auch vorab zu bezahlen war.So geschehen in der ehemaligen Nachbarschaft, wo Oma aus dem Haus ging und mehrfach junge Interessenten absprangen, weil sie keine 80T€ auf der Tasche haben. Die haben Nebenkosten und Küche in cash auf dem Konto.