Energieeinsparverordnung 2014 - Gastherme ohne Solar?

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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merlin83

Ist ein normaler T9 Ziegel mit 36,5 cm Mauerwerk, 3-Fach verglaste Fenster. Keine Mineralwolle, keine Dachdämmung notwendig.

Wir werden aber dennoch wohl das Dach dämmen, damit im Sommer die Hitze länger draußen bleibt.
 
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Rafaelsen

Kompressor ist Kompressor

Ich habe übrigens in den letzten 20 Jahren (länger wohne ich noch nicht allein) noch nie einen Kühlschrank weggeworfen. Wir hatten auch noch nie einen defekt dran. Austausch ca. 20 Jahre alte Kühltruhe gegen eine neue Variante, da wir mehr Platz brauchten. In der Gartenhütte ein ca. 15-18 Jahre altes Gerät für Sommerfeste.

Wir selber nutzen eine Sole-WP. Hat sich beim Boden und der Hausgröße angeboten.

Was meinst Du denn, was Dich die Gasheizung kostet im Vergleich zur WP? Sowohl in der Anschaffung, dem Unterhalt und dem Verbrauch - mit Deinen Aussagen musst Du doch eine Rechnung aufgemacht haben.
Wie, meinst du, dass eine Sole Wärmepumpe billiger ist als eine Gasheizung?
Das wäre eine Überraschung.
 
R

Rafaelsen

Ist ein normaler T9 Ziegel mit 36,5 cm Mauerwerk, 3-Fach verglaste Fenster. Keine Mineralwolle, keine Dachdämmung notwendig.

Wir werden aber dennoch wohl das Dach dämmen, damit im Sommer die Hitze länger draußen bleibt.
Ich hätte jetzt gedacht, dass Ihr bis zum umfallen gedämmt hättet.
 
B

Bieber0815

Meine Idee war somit die vom Kamin erwärmte Luft des Wohnzimmers abzusaugen und durch den Wärmetauscher der Lüftung die kalte Zuluft zu erwärmen und im ganzen Haus zu verteilen.
Dieses Effekt hast Du m.E. "sowieso und immer" bei einer zentralen Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung. Die (warme, frische) Luft aus dem Wohnzimmer strömt durch Überströmbereiche (Flur) zum Abluftbereich (bspw. Küche oder Bad), wird dort abgesaugt und im zentralen Wärmetauscher dann gegen die frische Zuluft von außen abgekühlt. In einem offenen Wohn-/Ess-/Kochbereich hast Du sowieso Zu- und Abluft-Ventile beisammen.

Lärmarm sind Kontrollierte-Wohnraumlüftung m.E. nicht von Natur aus, besondere Ansprüche erfordern dann auch besondere Maßnahmen in der Planung (eher kleinere Volumenströme je Ventil, eher kleine Strömungsgeschwindigkeiten in den Leitungen und in den Überströmventilen [besonders große Spalte unter den Türen vermindern die Strömungsgeschwindigkeit führen aber den Sinn einer Tür irgendwann ad absurdum; es gibt aber Alternativen] ...).

Legal mit Gasheizung zu bauen schreit m.E. nach einem Architekten und einem kreativen Energie-Berater. Mit einem GU/GÜ/Bauträger wird das eher nichts werden (Ausnahmen bestätigen die Regel). IMHO ist Gas ideal zum Heizen geeignet (natürlich mit Brennwert und mit Fußbodenheizung mit geringer Vorlauftemperatur), leider will der Gesetzgeber, dass wir mit Strom heizen. Also machen wir das.

Letzter Punkt: Ich koche mit Induktion und vermisse den Gasherd seitdem in keinster Weise. Aber das musst Du wissen ...
 
B

Bauexperte

Liebe Leute.
Wisst ihr dass den genau, dass man ab der Energieeinsparverordnung 2016 keine Gasheizung mehr durch bekommt oder ist das auch nur Hörensagen?
Es ist mein Job das zu wissen; ich hätte es aber anders formulieren und noch besser, nicht so kurz und knapp vor einem Termin noch antworten sollen

Es ist immer schwierig - jedenfalls für mich, Quellen zu finden, welche nicht vorauseilend als parteiisch verschrien werden; á la "des Brot ich eß, des Lied ich sing". Ich hoffe also mit den anhängenden jpg´s eine neutrale Erläuterung der Veränderungen ab 01.01.2016 gefunden zu haben.

Die wichtigsten Änderungen zur Energieeinsparverordnung 2016 betreffen
  • Primärenergiefaktor Strom: 2,4 (ab 1.5. 2014) bzw. 1,8 (ab 1.1.2016)
  • Referenztechnik: unverändert bei Wohn- und Nichtwohnbau,
    jedoch teilweise eindeutiger beschrieben
  • Verschärfung aus anlagentechnischer Sicht erfolgt über den allgemeinen Multiplikator (0,75) auf QP,REF ab 1.1.2016
  • Verschärfung bei HT' um durchschnittlich 20 % ab 1.1.2016
  • Einführung von Energieeffizienzklassen im Energieausweis und von
    Pflichtangaben für Immobilienanzeigen
  • Prüfung von Ausweisen
Wenn Du Dir anschaust, wie viel mehr Aufwand Du betreiben mußt, um künftig ein Einfamilienhaus mit einer Gasbrennwerttherme zu betreiben, an der nächsten Folie erkennst, daß dieser Aufwand bei Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe nicht erforderlich ist und Dir dann auch noch vor Augen führst, daß eine Luft-Wasser-Wärmepumpe heutzutage in etwa preisgleich einer Gasbrennwerttherme eingekauft wird - Photovoltaik und Speicher immer preiswerter werden, erkennst Du weshalb ich geschrieben habe, daß Du es mit Gas nicht schaffen wirst. Ich kann mir kaum vorstellen, daß es ab Januar 16 viele Bauherren geben wird, welche bereit sind, dieses "Mehr" an Kosten zu schultern, nur um vermeintlich "billig" mit Gas heizen zu können. Unter dem Strich und unter Berücksichtigung aller Investitionskosten ist Gas nämlich nicht wirklich billiger als Strom.

Regenerative Energien werden gefördert und demgemäß auch beim Neubau gefordert, damit das angestrebte Ziel - 2020 nur noch PH zuzulassen und 2050 nur noch Null-Energiehäuser zu genehmigen, erreicht werden kann. Mit diesem Ziel muß die klassische Gasbrennwerttherme imho zum Verlierer werden, jedoch mittels Wärmepumpe - bspw. Brauchwasser- oder Frischwasserwärmepumpen - noch eine Weile die Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllen können.

Quelle: Energieeinsparverordnung 2014/2016 Überblick, Neuerungen, Konsequenzen. Brandenburgische Ingenieurkammer März 2015, Dr.-Ing. K. Jagnow ♦ Braunschweig ♦ Magdeburg

Liebe Grüsse, Bauexperte
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