N
Nieze-1
Hallo,
Ich habe gelesen, dass es momentan ein laufendes Verfahren für die Berechnung der Grunderwerbsteuer gibt. Nun soll man vorsorglich einen Einspruch einlegen um dann bei einer erfolgreichen Klage Geld zurückzubekommen. Die Steuern muss man wohl trotzdem zunächst in voller Höhe zahlen.
Ich hoffe ich habe das sinngemäss richtig verstanden und würde mich über eine Vorlage für diesen Einspruch sehr freuen, denn ich möchte in der Formulierung keinen Fehler begehen.
Nimmt mich wunder was die Experten hier auf Hausbau-Forum.ch meinen.
Vielen Dank
Ich habe gelesen, dass es momentan ein laufendes Verfahren für die Berechnung der Grunderwerbsteuer gibt. Nun soll man vorsorglich einen Einspruch einlegen um dann bei einer erfolgreichen Klage Geld zurückzubekommen. Die Steuern muss man wohl trotzdem zunächst in voller Höhe zahlen.
Ich hoffe ich habe das sinngemäss richtig verstanden und würde mich über eine Vorlage für diesen Einspruch sehr freuen, denn ich möchte in der Formulierung keinen Fehler begehen.
Nimmt mich wunder was die Experten hier auf Hausbau-Forum.ch meinen.
Vielen Dank