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Nico238
Hallo Forum,
meine Partnerin und ich möchten gerne bauen. Wir haben gute Chancen in den nächsten Wochen an ein Grundstück zu kommen.
Allerdings haben wir eine Frage zum Bebauungsplan zum Thema Einfriedung.
Eins der favorisierten Grundstücke im neuen Baugebiet grenzt an einen Fußweg an, welcher zwischen zwei Grundstücken verläuft. Natürlich möchte man auf dem Grundstück etwas Sichtschutz haben, möglichst nah an der Grenze um das Grundstück optisch nicht zu verkleinern.
Im Bebauungsplan steht dazu:
Das Nachbarrecht wird in dem Fall ja nicht gelten, da die Grundstücke der öffentliche Fußweg trennt. Im Straßengesetz kann ich dazu leider nichts finden.
Wenn man da wirklich keinerlei Schutz aufbauen kann, wäre das Grundstück leider raus. Nur die Terrasse abkapseln wollen wir nämlich auch nicht.
Kann da jemand weiterhelfen?
Gruß und Danke
Nico
meine Partnerin und ich möchten gerne bauen. Wir haben gute Chancen in den nächsten Wochen an ein Grundstück zu kommen.
Allerdings haben wir eine Frage zum Bebauungsplan zum Thema Einfriedung.
Eins der favorisierten Grundstücke im neuen Baugebiet grenzt an einen Fußweg an, welcher zwischen zwei Grundstücken verläuft. Natürlich möchte man auf dem Grundstück etwas Sichtschutz haben, möglichst nah an der Grenze um das Grundstück optisch nicht zu verkleinern.
Im Bebauungsplan steht dazu:
Wenn man jetzt eine Hecke oder sonstigen Sichtschutz (>0,8 m) bauen möchte, wie weit muss ich denn dann weg bleiben?Einfriedungen:
Zugelassen sind in einem Abstand von mindestens 0,50m, entlang der befestigten, öffentlichen Flächen, Holzzäune, Metallzäune oder Hecken bis zu 0,80 m über der öffentlichen Fläche. Die Einfriedungen sind sockellos zu erstellen, damit keine Barrieren für Kleinsäuger entstehen. Maschendrahtzäune sind entlang der befestigten öffentlichen Flächen nicht zugelassen.
Bezüglich der erforderlichen Grenzabstände gelten das Straßengesetz und das Nachbarrecht.
Das Nachbarrecht wird in dem Fall ja nicht gelten, da die Grundstücke der öffentliche Fußweg trennt. Im Straßengesetz kann ich dazu leider nichts finden.
Wenn man da wirklich keinerlei Schutz aufbauen kann, wäre das Grundstück leider raus. Nur die Terrasse abkapseln wollen wir nämlich auch nicht.
Kann da jemand weiterhelfen?
Gruß und Danke
Nico