Vielen lieben Dank für die zahlreichen Denkanstöße und Hinweise. Ihr helft uns damit sehr weiter.
Danke für die erheiternde Gutenachgeschichte !
Gerne doch, geschätzter 11ant. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Geschichte im ersten Eindruck merkwürdig klingt ;-)
Wenn ihr später eine Einliegerwohnung generiert, muss man wohl eine Nutzungsänderung beantragen.
Danke ypg, "Nutzungsänderung" hat mir gefehlt. Ich habe gerade dazu mit der Stadt telefoniert. Es sieht da grudsätzich sehr gut aus. Wenn die Räume im DG schon im Bauantrag als Wohnräume geplant und umgesetzt sind, dann ist es nicht mal eine Nutzungsänderung. Wenn es aber keine Aufenthaltsräume sind, dann kann man (bei grundsätzlicher Eignung) die Nutzungsänderung beantragen.
[...] Wenn planungsrechtlich und nach dem Bebauungsplan bis zu zwei Wohneinheiten zugelassen werden, können Sie prinzipiell eine genehmigungspflichtige Umnutzung zum Zweifamilienhaus in Erwägung ziehen. Dazu müssen Sie das Bestandsgebäude auf Eignung von einem Architekten prüfen lassen.
Vielen Dank für die umfangreiche Einordnung, wpic. Das deckt sich erstmal mit den Aussagen der Stadt. Darf ich fragen, warum Zweifamilienhaus und nicht Einfamilienhaus+Einliegerwohnung? Denn das wäre baulich schon ein großer Unterschied. Das DG abzutrennen und damit eine abgeschlossene Wohnung innerhalb des Einfamilienhaus (der Hauptwohnung) zu schaffen ist hier recht einfach. Das Treppenhaus dagegen so zu gestalten, dass zwei abgeschlossene Wohnungen entstehen, wäre nicht gewollt. EG und OG der Hauptwohnung sind über eben dieses Treppenhaus miteinander verbunden. Auch ist das Treppenhaus so konzipiert, dass es Teil der Hauptwohnung ist, sowohl von der Nutzung als auch von Eindruck her.
Ich verstehe, dass der Use-Case "Einliegerwohnung in einer Hauptwohnung" für heutige Maßstäbe einfach nur unpraktisch ist und man seinen Mieter sicherlich nicht gern im Treppenhaus der eigenen Wohnung heraumlaufen haben möchte - allerdings würden wir nur an meine Eltern vermieten und das auch nur als Zweitwohnsitz. Und dafür ist das Konzept der Einliegerwohnung doch sehr passend. Oder gibt es das Konstrukt "Einliegerwohnung-in-Einfamilienhaus" nicht mehr?
[...] das solche "Kammern" i.d.R. nur eine Teil-Wohhnnutzung des DG im Zusammenhang mit der Wohnung in den darunter liegenden Geschossen bedeuten, die restliche Fläche des DG jedoch der klassische Dachboden ist. Somit wäre der komplette Ausbau des DG auch eine genehmigungspflichtige Umnutzung
Genauso ist es hier auch, da war ich unpräzise. Die Geschossfläche beträgt etwa 80qm. Um die nötigen Raumhöhen zu erreichen, sind die Kammern aber in der Mitte gebaut und kommen damit zusammen (nur) auf 23qm Wohnfläche.
Wir möchten zunächst keinen Vollausbau realisieren, denn um das DG zu einem tollen & modernen Geschoss umzugestalten müssete eine große Gaube her. Und die ist aktuell leider nicht genehmigungsfähig und das Dach ist dafür unerwarteter Weise auch noch nicht schlecht genug. Soll heißen: Wir würden das im Auge behalten und vielleicht in einigen Jahren angehen - sofern die Stadt die Befreiung mitmacht.
[...] Habt ihr denn mal durchgerechnet, welches Ergebnis sich aus 70% der ortsüblichen Miete abzüglich Zinsaufwand und abzüglich Abschreibung auf die Einliegerwohnung (ohne Grundstück) ergeben würden? Lohnt sich der ganze Aufwand überhaupt?
Wir haben den Cashflow über die ganze Darlehenslaufzeit berechnet und das ganze ist für uns lukrativ.
Zu beachten ist, dass Kaufnebenkosten zum Erwerb des Grundstückes zur Bemessungsgrundlage für die Abschreibung zählen, also nur indirekt ansetzbar sind. [...] Sollte ein Verkauf innerhalb von 10 Jahren geplant oder ungeplant stattfinden, könnte das auch ein Fall für einen anteiligen Spekulationsgewinn sein.
Wir möchten gern 25 Jahre dort wohnen (wenn nichts dazwischen kommt). Daher wärs nicht schlimm, wenn die mit der Einliegerwohnung-verbundenen, anschaffungsnahen Kosten 15% übersteigen und damit nicht als Direktabschreibung abzugsfähig werden. Meinest du diesen Aspekt oder noch was anderes?
Wie auch schon 11ant korrekter Weise bemerkt hat wäre es doch ziemlich speziell, wenn man trotz Modernisierung/Sanierung eine steuerliche Zuordnung so hinbekommt, dass man in den ersten drei Jahren unter den 15% bleibt. Aber es wäre dann eben di Königsklasse eine Restnutzungsdauer der Einliegerwohnung von vielleicht 20 oder 25 Jahren bescheinigt zu bekommen (oder sagen wir: für die tatsächliche Darlehenslaufzeit des Einliegerwohnung-bezogenen Darlehens ;-) ).
Das scheint nicht nur so, das ist so. Wenn die Eltern das potentielle Erbe sowieso vorzeitig übertragen möchten, hat das doch einen schönen Nebeneffekt, dass mit dem Übertrag auch noch eine Steuerentlastung einher geht. [...]
Ja, danke für den Beitrag! Manch einer bekommt ne Stange Geld geschenkt, wir bekommen halt eine Miete für den Zweitwohnsitz und monetarisieren so Raum, den wir die nächsten 5-10 Jahre nicht nutzen würden. Wir möchten das auch gar nicht auf den letzten Euro ausreizen (deshalb mal vorsichtshalber 70% statt 66%. Die Stadt ist zum Glück auch groß genug, dass sie einen offiziellen Mietspiegelrechner anbietet, ich würde da wenig Stress mit dem FA vermuten (erhoffen ;-) ).
Zeig doch mal den Grundriss vom Dachgeschoss mit den Höhenlinien. Dann kann man mal schauen, ob es sich offiziell für eine Einliegerwohnung eignet.
