Einbehalt von Zahlungen für Mängel am Rohbau

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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Tolentino

Tolentino

@Hausbau0815
Er müsste ja den erstmal nachweisen. Glaube mir, wenn ich alle Gewerke rausgenommen hätte, hätte er am Ende immer noch seinen Gewinn. Die Gutschriftshöhe bestimmt ja er!
 
Hausbau0815

Hausbau0815

Dann bezahlst du doch aber sicher viel mehr, als die Gesamtauftragssumme mit ihm als GU gewesen wäre. Und den entgangenen Gewinn muss er nicht nachweisen, der steht ihm zu, weil du ihn zu Beginn beauftragt hast und nun vertragsbrüchig wirst. Ganz schwierige Sache. Da kann er dich noch richtig in die Pfanne hauen.
 
Hausbau0815

Hausbau0815

@Tolentino: Du solltest dir für jede Beauftragung, die du aus dem Gesamtauftrag rausnimmt eine Bestätigung in der Art geben lassen: Hiermit bestätige ich, dass ich der Auftragserteilung für die Fußbodenheizung im Kellergeschoss für xxxx Euro Brutto durch xxxxxxx zustimme, der Rechnungsbetrag absprachegemäß von der Gesamtauftragssumme abgezogen wird und mir keine Vergütungsansprüche für diese Leistung zu stehen.

Bei einem Wegfall von Leistungen hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bzw. kann sie sowohl beim VOB-Vertrag als auch einem Baugesetzbuch-Bauvertrag verlangen. Als Voraussetzungen für den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers sind anzusehen:
  • der Auftraggeber kündigt oder übernimmt selbst Teile der vertraglichen Leistung oder
  • der Auftraggeber beauftragt Dritte unter eigener Regie.
Hier musst du aufpassen, dass dir das nicht auf die Füße fällt. Sonst zahlst du dafür 2 mal.
 
Tolentino

Tolentino

Neinein. Die Minderleistung ist ja mit ihm als Nachtrag zum Vertrag vereinbart. Jede Gutschrift kommt ja von ihm und ja, wenn ich jede Standardleistung so woanders buchen würde, würde ich m Ende wahrscheinlich mehr zahlen. Da ich aber mit der Standardleistung in verschiedenen Gewerken nicht zufrieden war und die Aufpreise jenseits von Gut und Böse, habe ich mit der Eigenvergabe rein finanziell doch gespart. Ob's am Ende wegen Schnittstellen zu GÜ Gewerken und Gewährleistungsfragen eine gute Idee war, wird sich noch herausstellen. Im Einkaufszentrum um die Ecke, sehen Sie mich schon sang- und klanglos untergehen...
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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