Einbehalt von Zahlungen für Mängel am Rohbau

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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WilderSueden

WilderSueden

Es gab doch auch die Möglichkeit die Insolvenz feststellen zu lassen? Zumindest habe ich sowas im Forum schon öfter gelesen
 
K

Kishihmen

Ja, wenn ich es richtig weiß, geht das aber nur als Gläubiger und selbst dann ist es noch sehr kompliziert. Außerdem muss der Gläubiger für die Kosten des Insolvenzverfahrens erstmal in Vorleistung treten ....
 
11ant

11ant

Aufgrund der Höhe der Mängelbeseitigungskosten hat unser GU beschlossen den Rohbauer, der das Ganze "verbrochen" hat doch die Mangelbeseitigung übernehmen zu lassen. Hier weigert sich aber unser neuer Bauleiter die Bauleitung zu übernehmen.
Wer hier überhaupt den Bauleiter stellt, habe ich noch nicht so recht durchblickt.
- Bezüglich der Insolvenz des GU kann man erst tätig werden, wenn der GU tatsächlich Insolvenz angemeldet hat. [...]
Nach einem telefonat mit unserem GU teilte dieser uns mit, dass er gerne bezahlen würde, aber das Geld aktuell nicht hat!
Damit wären bei mir alle Zweifel beseitigt, daß ein Insolvenzverdacht geprüft werden sollte.
Zusätzlich haben wir gerade ein bisschen Probleme mit dem Elektriker, der seinen Baustromkasten seit November nicht bezahlt bekommen hat (700€) und jetzt das Geld von uns will (inkl. Drohung dass er mit seinen Kampfhunden vorbei kommt und wir dann nochmal schauen, ob wir seine Rechnung bezahlen).
Ein Praktikum beim Kleintierarzt lehrt: ein von einer Katze verdroschener Kampfhund ist kein schöner Anblick ;-)
 
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