Einbehalt von Zahlungen für Mängel am Rohbau

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Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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11ant

11ant

Wie schaffe ich es, dass diese Mängel "unstrittig" werden. Habe ich da überhaupt eine Chace?
Gerade das Feld der Feststellungs(wider)klage kann vortrefflich illustrieren, weshalb das Rechtsberatungsgesetz eine qualifizierte Rechtsberatung nicht bei Stammtischbrüdern sieht ;-)
Und die Jahre, die für Deine Chance ins Land gehen, mußt Du ja auch noch irgendwie überbrücken.
denn wer mag schon Gewähr übernehmen für das was ein anderer verbrochen hat ...
Das hatten wir glaube ich auch kürzlich erst, Stichwort: "aufgehendes Gewerk".
DIe Pfuschertaschen scheinen ueblich zu sein. Wird hier ja von @11ant gefuehlt in jedem 2. Beitrag kritisiert.
Pfuschertaschen sind überall da, wo man Architekten durch Zeichenknechte und Maurer durch Steinestapler ersetzt. Am fertigen Objekt wird es am ehesten sichtbar, wenn man "konsequenterweise" dann bei einem GU auf Verklinkerung aufmustert, der dafür "Estrich-Achmeds" einsetzt. Es gibt einen ursächlichen Zusammenhang zwischen planerischer Ignoranz und Pfuschertaschen: wenn man sich nur mit Wandstärken und nicht auch den ganzen Steinmaßen beschäftigt, plant man eben Wändemaße, die sich nicht ohne ständiges Abwägen zwischen "Sägen oder Mogeln" herstellen lassen. Und fertig ist das falsche Überbindemaß bzw. die Einbringung von Mörtel wo keiner hingehört. Schlamperei ist keine Hexerei - das können Vollpfosten sogar besser als Leute, die schon in der Schule immer gut zugehört haben.
 
S

Snowy36

Der meint, das sind definitv Mängel. Er meint auch, er würde dem GU nichts mehr zahlen und hat uns zu nem Anwalt geraten. Er meint aber auch, dass er die Marktpreise auf dem "Endverbrauchermarkt" nicht gut genug kennt um uns saubere Summen nennen zu können.


Das ist ja aktuell mein Problem. Ich kenne mich nicht gut genug in der Materie aus um die Rechnung sauber aufzumachen.


Warum nicht? Das ist mehr als sie an "effektiver" Arbeitszeit gebraucht haben um das Stockwerk zu mauern. Was wäre denn eine angemessene Frist zur Beseitigung?
Doch 2 Wochen sind angemessen ... kann ich aus Erfahrung sagen . Glaubt eh kein Mensch dass der wirklich kommt u das abreißt
 
11ant

11ant

Hausbau0815

Hausbau0815

Ich habe jetzt hier mal quergelesen und doch gewisse Parallelen entdecken müssen.
Hast du dem GU eine Mängelrüge ausgesprochen? Solange du keine Abnahme vorgenommen hast (und davon gehe ich mal aus), muss er dir beweisen, dass seine Arbeit in Ordnung ist. Das heißt, er muss dir dies bescheinigen. Zahlen würde ich bis dahin überhaupt nichts mehr. Du hast das Einbehaltungsrecht des Doppelten der Mängelbeseitigungskosten und die scheinen hier erheblich zu sein. Mein "Fleischerhaus" hat per TÜV-Gutachten Mängelbeseitigungskosten in Höhe von ca. 100.000 € und da will kein Nachfolgeunternehmen ran. Selbst hier wird von Rückbau gesprochen, da keiner die Gewährleistung für den Murks des Anderen übernimmt und wir sind schon ein ganzes Stück weiter als du. Da hilft wirklich nur noch ein kompetenter Architekt, der auch die entsprechenden Firmen an der Hand hat und ein guter Anwalt, um aus dem alten Vertrag rauszukommen und Schadenersatz zu bekommen. Letzteres wird aber schwierig. Ich habe ein Gerichtsurteil, dass mir meine Rohbaufirma 130.000 € Schadenersatz zu zahlen hat. Kann ich mir übers Klo hängen, weil der GU die Firma an einen Polen verkauft hat, der nicht auffindbar ist.
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Tolentino

Tolentino

Sieht aus wie jemand der auf sein Date wartet und versetzt wurde.
:( meine ehrliche Anteilnahme. Ich habe deine Story immer im Hinterkopf, wenn ich die Pfuschertaschen an meinen EG-Mauern sehe...
Ja, ich weiß, ist noch nichts gegen eure Dinger, aber mir schwant übles...
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