Einbehalt von Zahlungen für Mängel am Rohbau

4,90 Stern(e) 11 Votes
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 6 der Diskussion zum Thema: Einbehalt von Zahlungen für Mängel am Rohbau
>> Zum 1. Beitrag <<

K

Kishihmen

Hi,

ja, die Mängelrüge wurde ausgesprochen. Zuerst am Tag, an dem unser Gutachter die Mängel entdeckte, inkl. Bericht vom Gutachtern (15.01.). Leider wurde von insgesamt 8 festgestellten Mängeln (zu dem Zeitpunkt noch ohne Betonieren der Decke) eigentlich nur einer Behoben, also gab es eine zweite Fristsetzung bis zum 11.02. Der GÜ hat sich bis heute noch nicht einmal auf der Baustelle blicken lassen. Der Rohabuer arbeitet aktuell auch überhaupt nicht mehr auf der Baustelle, da er vom GÜ kein Geld gesehen hat (ich weiß nicht ob ich darüber aktuell wirklich traurig bin)

Deinen Thread habe ich ebenfalls überflogen. Klingt blöd, aber der dient mir ein bisschen als mahnendes Beispiel, den Anwalt lieber ein bisschen früher einzuschalten. Überzahlt ist leider jetzt schon, aber das würde bis zur Fertigstellung des Rohbaus noch deutlich schlimmer werden :(
 
Hausbau0815

Hausbau0815

Den Anwalt früher einschalten, naja ...... kommt ganz auf den Anwalt an. Auch da gibt es solche und solche. Und ich hatte während der bisherigen Bauzeit 3!!!! Der 1. für GU1, der 2. wegen einer Unterlassungsklage des 1. GU gegen mich (lt. 1. Anwalt dürfte er mich da nicht vertreten, was ich bis heute nicht nachvollziehen kann) und aktuell Anwalt Nr. 3. Der ist wirklich gut und mit dem wird zum großen Rundumschlag ausgeholt gegen: GU1, GU2 und Anwalt 1.
 
S

Snowy36

Das gemeine ist , dass einen das alles Lebenszeit kostet und selbst wenn man alles gewinnen würde , was meistens nicht passiert , steht man finanziell genauso da als wäre von Anfang an alles korrekt gelaufen .... Entschädigung für all die Sorgen , schlaflose Nächte und die ganze Zeit die man da reinstecken musste gibt einem keiner .
 
Hausbau0815

Hausbau0815

Bei uns scheint es sich u.a. auch durch den Anwalt der Gegenseite, also von GU2, zum Guten zu wenden. Der tritt seinem Mandanten sowas von in den Allerwertesten, besser könnte das mein Anwalt auch nicht. Bspw. hat der aus Frust das Innengerüst abgebaut, 2 Tage später war es wieder da. Wenn ein Handwerker seine Rechnung nicht bezahlt bekommt, rufe ich den Anwalt von GU2 an und am nächsten Tag ist das Geld da. Klappt prima. Jetzt kümmert er sich um einen ordentlichen Bauleiter.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Im Forum Fundament / Bodenplatte gibt es 482 Themen mit insgesamt 4805 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben