Durch Schleifen Massivparkett zerkratzt?

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H

Holz123

Hallo, wir haben Massivholzparkett verlegen lassen. Uns wurde gesagt, es wurde verlegt, dann versiegelt, dann geschliffen und danach geölt. Da einige Kratzer drin waren wurde der Boden nachgebessert. Nun ist aber der Boden total verkratzt, man kann genau sehen wo die Schleifmaschine drüber gegangen ist, mit einem runden Schleifblatt ( nennt man das so?). Als wir das angemerkt haben, wurde uns gesagt, dass das normal wäre. Übertreiben wir oder ist das tatsächlich normal?
 

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KlaRa

KlaRa

Moderator
@ Holz123:
Neutral bewertet sind die abgelichteten Markierungen in der Parkettoberfläche kein Grund zur Beanstandung!
Sicher wird, handwerklich bedingt, der Erfolg einer Parkettrenovierung immer (!) von der Erfahrung des ausführenden Parkettlegers abhängen.
Ich selber habe seinerzeit in einem Privathaus eine Begutachtung eines komplett "kaputt-geschliffenen" Parkettbodens durchgeführt.
Die damalige, an die Bauherrin gerichtete Antwort lautete: Nein, das geht nicht besser.
Doch, es ging. Allerdings nicht mit dem Erst-Ausführenden, sondern mit einem anderen Parkettleger.
Hier aber, in Deinem Fall, würde das Urteil eines Gerichtssachverständigen sehr wahrscheinlich in Richtung "BAGATELLE" gehen.
Bedenke bitte auch weiterhin, dass sich die Dich vielleicht störenden Merkmale in der Parkettoberfläche durch Nutzung ohnehin "kaschieren" werden in dem Sinne, dass sie "optisch untergehen" vor sicherlich noch auftretenden Gebrauchsspuren.
Dieser mein Kommentar wird Dich möglicherweise nicht zufriedenstellen, aber in dem Fall den Vorgang weiter zu betreiben, davon rate ich dringend ab. Der Aufwand, welcher betrieben würde, stände sicherlich in keinem Verhältnis zu dem, was im Ergebnis (für Dich) zu erwarten wäre.
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Gruß: KlaRa
 
H

Holz123

Hallo KlaRa,
Vielen Dank für die ausführliche und hilfreiche Antwort. Natürlich musste ich das jetzt erst mal sacken lassen. Ich finde es, milde gesagt, schon unglaublich, dass man so ein verkratztes Parkett akzeptieren und bezahlen muss. Bisher hatte ich gedacht, dass man etwas abschleift um Kratzer zu entfernen, nun gut, jetzt ist alles zerkratzt, auch eine Lösung. Die Lehre die wir daraus ziehen müssen ist, dass man sowas besser selbst macht, für so ein Ergebnis braucht man keinen vermeintlichen Profi. Gruß und Danke
 
11ant

11ant

Da einige Kratzer drin waren wurde der Boden nachgebessert.
Bisher hatte ich gedacht, dass man etwas abschleift um Kratzer zu entfernen, [...] Die Lehre die wir daraus ziehen müssen ist, dass man sowas besser selbst macht, für so ein Ergebnis braucht man keinen vermeintlichen Profi.
Ich weiß nicht, ob das aktuell ein meisterpflichtiges Gewerk ist. Wenn es um zwar einige, aber dennoch "einzelne" Kratzer ging, ist m.E. ein großflächiges mit einer Art stehend geführtem, großem Schwingschleifer kein zweckmäßiger Weg, da ich dabei erwartet hätte, daß das Risiko der Operation ihr Erfolgspotential überwiegen würde. Insofern kann ich verstehen, wenn Du den Profi als "vermeintlichen" bezeichnest, soweit er Dich auf diesen Umstand nicht hingewiesen hat. Allerdings ist bei einem Nachbesserungsverlangen auch nicht ohne weiteres üblich, hinsichtlich des methodischen Vorgehens ein Einvernehmen herzustellen - die Nachbesserung ist zunächst einmal ein Instrument, auf das der Auftragnehmer einen Anspruch hat, und bei dem er in seinem Vorgehen frei ist. Schließlich ist es ja auch sein Risiko, daß Du die Nachbesserung als nicht erfolgreich bewertest und die Abnahme seines Werkes anhaltend verweigerst. In welchem Verhältnis zueinander steht Ihr hier überhaupt: ist er Dein Auftragnehmer, oder Subunternehmer Deines Generalunternehmers ?

Aus meiner Sicht ist die Lehre für die Mitleser folgende:
1. sich bei einem solchen Mangel vergegenwärtigen, in welchem rechtlichen Verhältnis man zum Handwerker steht und ob die Gewährleistung nach VOB vereinbart oder nach Baugesetzbuch abzuwickeln ist;
2. sich bewußt machen, daß jede Operation eine Medaille mit zwei Seiten (Erfolgschance und Risiken) hat;
3. entsprechend (ggf. anwaltlich beraten) abwägen, ob eine Eigenvornahme der klügere Weg ist - und wenn man zu dem Schluss kommt, auf Nachbesserung bestehen zu wollen, dem Auftragnehmer form- und fristgerecht die Reklamation zukommen zu lassen. Dabei bedenke man, daß eine einvernehmliche Erörterung der zur Reklamationsbehebung geeigneten Maßnahmen Goodwill ist.


Mit dem Handwerker darüber zu whatsappen, für einen Hunni Rechnungsabschlag sein Werk mit den Kratzern abzunehmen und in eigener Regie mit Sandpapier auf dem Klötzchen darüberzugehen, dürfte die geschickteste Lösung gewesen sein, denn: wegen des sachverständigen Hintergrundes von @KlaRa gehe ich davon aus, daß seine Einschätzung
Hier aber, in Deinem Fall, würde das Urteil eines Gerichtssachverständigen sehr wahrscheinlich in Richtung "BAGATELLE" gehen.
die Praxis Deiner Chancen im Streitfall widerspiegelt. Allerdings teile ich - ebenfalls vollumfänglich - auch seine zweite Einschätzung,
dass sich die Dich vielleicht störenden Merkmale in der Parkettoberfläche durch Nutzung ohnehin "kaschieren" werden in dem Sinne, dass sie "optisch untergehen" vor sicherlich noch auftretenden Gebrauchsspuren.
 
H

Holz123

Hallo 11Ant,
Vielen Dank für die Rückmeldung. Leider kann ich nicht alles beantworten. Wir haben eine Wohnung in einem neuen Haus, in einem Neubaugebiet gekauft, das Parkett war die StandardAusstattung, wir wollten es gerne geölt haben, das war ein Sonderwunsch. Uns wurde gesagt, dass der Parkett-Hersteller auch für die Verlegung verantwortlich war, der Handwerker wurde auch gerufen und er sagte, ja er hätte es mit der Schleifmaschine abgeschliffen, das passte mit den halb runden Kratzern. Bei der letzten Abnahme wurde der Chef der Baufirma, oder der Baustelle (?) gerufen, der hat mich verbal so angegangen, dass ich am Ende die Übergabe unterschrieben habe. Ich habe in der Vergangenheit Erfahrungen mit Parkett gehabt, nie war der Boden verkratzt, deswegen habe ich diesmal diesen komplett verkratzt Boden nicht akzeptabel gefunden. Nun, jetzt ist es so.
 
Zuletzt aktualisiert 01.05.2024
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