@ Holz123:
Neutral bewertet sind die abgelichteten Markierungen in der Parkettoberfläche kein Grund zur Beanstandung!
Sicher wird, handwerklich bedingt, der Erfolg einer Parkettrenovierung immer (!) von der Erfahrung des ausführenden Parkettlegers abhängen.
Ich selber habe seinerzeit in einem Privathaus eine Begutachtung eines komplett "kaputt-geschliffenen" Parkettbodens durchgeführt.
Die damalige, an die Bauherrin gerichtete Antwort lautete: Nein, das geht nicht besser.
Doch, es ging. Allerdings nicht mit dem Erst-Ausführenden, sondern mit einem anderen Parkettleger.
Hier aber, in Deinem Fall, würde das Urteil eines Gerichtssachverständigen sehr wahrscheinlich in Richtung "BAGATELLE" gehen.
Bedenke bitte auch weiterhin, dass sich die Dich vielleicht störenden Merkmale in der Parkettoberfläche durch Nutzung ohnehin "kaschieren" werden in dem Sinne, dass sie "optisch untergehen" vor sicherlich noch auftretenden Gebrauchsspuren.
Dieser mein Kommentar wird Dich möglicherweise nicht zufriedenstellen, aber in dem Fall den Vorgang weiter zu betreiben, davon rate ich dringend ab. Der Aufwand, welcher betrieben würde, stände sicherlich in keinem Verhältnis zu dem, was im Ergebnis (für Dich) zu erwarten wäre.
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Gruß: KlaRa