Doppelhaushälfte - wer stellt zuerst Bauantrag, der gewinnt?

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Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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W

willi22

Ich weiß nicht, welche Sorgen und Nöte/Erfahrungen Dich beschäftigen, die moralische Keule pro Keller heranzuziehen, erscheint mir dennoch fragwürdig.
Ich weis nicht wo ich hier pro Keller argumentiert hätte- im Gegenteil, wir haben selbst ohne Keller gebaut. Ich weis aber um die Schwierigkeiten, die eine Unterfangung oder gewisse Streitigkeiten darum mit sich bringen können. Auch wenn man im Recht ist wie du beschrieben hast macht das nicht immer Spass. Man sollte sich vorher und währenddessen gut beraten lassen.
 
A

andi112

Seid ihr euch über die Konsequenzen bewusst, wenn ihr zuerst ohne Keller baut? Wenn nein, dann lasst euch mal von eurem Architekten darüber aufklären. Zum einen verursacht ihr euren Nachbarn deutliche Zusatzkosten für eine notwendige Unterfangung eures Hauses wenn er mit Keller bauen möchte (was jedoch nicht euer Problem ist, aber für ein späteres gutes Verhältnis sicherlich nicht optimal ist), zum anderen ist so eine Unterfangung auch nicht ohne Risiko für euer Haus (z.B. Risse...).

Die Konsequenzen sind mir durchaus bewusst, aber wenn sich der nicht in der Lage sieht mit mir zu sprechen .... meine Komprissbereitschaft hat durch sein Verhalten fast den 0-Punkt erreicht. Da er das Grundstück nicht selber Nutzen will und auf Gewinnmaximierung orientiert ist, bin ich inzwischen schmerzfrei - wer weiss, vielleicht gefällt ja dem zukünftigen Nachbar doch meine Gestaltung besser?!?!?

Wie gesagt, ich habe als Kellerersatz eine große Garage (6,5 m x 8,5m) wo auch der Garagendachboden genutzt werden kann. Das Haus selber hat einen Grundriss von 8m x 12m (2 Vollgeschosse + DG ausgebaut).
Macht da ein Keller noch Sinn?!?!? - Ich glaube eher nicht weil sowieso das Geld knapp ist
 
B

Bauexperte

Hallo,

Bin mal gespannt wann dein Nachbar merkt, das sein Grundstückswert sinkt wenn ein potenzieller Käufer mit Keller bauen möchte (da der finanzielle Aufwand für ihn dann höher sein wird).
Wie kommst Du denn darauf, diesen Zusammenhang herzustellen; anzunehmen, dass sich damit auch der Grundstückswert ändern würde?

Freundliche Grüße
 
W

willi22

Wie kommst Du denn darauf, diesen Zusammenhang herzustellen; anzunehmen, dass sich damit auch der Grundstückswert ändern würde?
Jetzt frage ich aber mal zurück: Wir kommst Du darauf anzunehmen, dass dies keine Auswirkung hat?
Den Grund habe ich in der Klammer angegeben- muss natürlich nicht sein, wenn es sich hier um eine Toplage handelt, wo jeder Preis bezahlt wird. Tatsache ist, dass wenn jemand neben ihm mit Keller bauen möchte mehr Geld und Aufwand benötigt. Wenn dies ein potenzieller Käufer berücksichtigt, kann dies schon Auswirkungen auf den Kaufpreis des Nachbargrundstück haben oder der Käuferkreis schränkt sich dadurch ein. Wie ich schon geschrieben habe, ist dies aber Problem des Nachbars.
 
B

Bauexperte

Jetzt frage ich aber mal zurück: Wir kommst Du darauf anzunehmen, dass dies keine Auswirkung hat? Den Grund habe ich in der Klammer angegeben- muss natürlich nicht sein, wenn es sich hier um eine Toplage handelt, wo jeder Preis bezahlt wird.

Tatsache ist, dass wenn jemand neben ihm mit Keller bauen möchte mehr Geld und Aufwand benötigt. Wenn dies ein potenzieller Käufer berücksichtigt, kann dies schon Auswirkungen auf den Kaufpreis des Nachbargrundstück haben oder der Käuferkreis schränkt sich dadurch ein. Wie ich schon geschrieben habe, ist dies aber Problem des Nachbars.
Wir sind hier - Mutter Natur sei Dank - nicht in einem sozialistischen Staat zuhause

Wenn ein potenzieller Bauherr sich für ein Baugrundstück interessiert, regelt noch Angebot und Nachfrage den Markt und nicht die Wünsche des potenziellen Grundstücksinteressenten den Kaufpreis. Wenn diesem fiktiven Bauherren ein Doppelhaushälfte-Grundstück gefällt, liegt es in seiner alleinigen Entscheidung dieses Grundstück zum angebotenen Preis zu kaufen - Mehrkosten durch Kellerabfangung inklusive. Was Du hier beschreibst, ist nahezu so sinnfällig wie die Vorstellung, dass Grundstücksverkäufer für die Bodenbeschaffenheit haften; arglistige Täuschung ausdrücklich außen vor.

Freundliche Grüße
 
W

willi22

Was Du hier beschreibst, ist nahezu so sinnfällig wie die Vorstellung, dass Grundstücksverkäufer für die Bodenbeschaffenheit haften; arglistige Täuschung ausdrücklich außen vor.
Ich habe hier sicherlich nicht behauptet, dass ein Grundstücksverkäufer für die Bodenverhältnisse haftet.
Auch wenn ich es mit meiner ersten Aussage nicht ausgedrückt habe, darf man das natürlich nicht pauschalisieren:
Eben diese Mehrkosten werden sicherlich ein super Verkaufsargument sein . Daher können meiner Meinung solche negative Einflüsse (=Mehrkosten + Mehraufwand) schon eine Auswirkung auf die Nachfrage (natürlich neben vielen anderen Faktoren) und somit auch auf den Verkaufspreis haben. Also Sozialismus ist sicher was anderes...
Die Konstellation einer mit und einer ohne Keller ist aber sicherlich auch nachbarrechtlicher Sicht nicht ohne Zündstoff- hast Du schon Erfahrungswerte zu diesem Thema gesammelt?
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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