ᐅ Doppelgarage Grenzbebauung in Bayern
Erstellt am: 07.08.24 21:01
S
SliPkNoT184807.08.24 21:01Hallo zusammen, wir haben gerade 2 mögliche Anordnungen unseres Bauvorhabens auf unserem Grundstück vorliegen und tun uns schwer uns für eine Variante zu entscheiden. An sich favorisieren wir die Grenzbebauung der Garage. Die Nutzungsmöglichkeiten des ausgebauten Dachs sind damit aber sehr beschränkt, d.h. Kellerersatzraum, ggf. Teilung des Raums in Stauraum und dann ab 3 Meter Abstand zum Nachbarn als potentieller Wohnraum, z.B. Spielezimmer für die Kinder. Vorteil ist dass wir mehr Garten in Richtung Süden hätten und die Einfahrt quasi gerade verläuft. Würden uns über Anregungen sehr freuen. Danke schon mal!


S
SliPkNoT184808.08.24 09:05Bei 3 Meter Wandhöhe wäre ja dann nur eine Flachdach-Garage zulässig? In der Nachbarschaft sind Grenz-Garagen die ein Satteldach haben, gab es diesbezüglich früher großzügigere Vorschriften?
H
hanghaus202308.08.24 09:14Mit so wenig Angaben kann man nichts dazu sagen. Gibt es einen Bebauungsplan? Wo ist die Zufahrt?
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hanghaus202308.08.24 09:26SliPkNoT1848 schrieb:
Bei 3 Meter Wandhöhe wäre ja dann nur eine Flachdach-Garage zulässig?Nein, denn es geht ja nur um die Traufhöhe an der Grundstücksgrenze bei zurücklaufender erlaubter DN. Im Mittel halt 3 Meter. Das ist nicht interpretier- noch auslegbar.Bei einem Giebel deutlich höher.
SliPkNoT1848 schrieb:
In der Nachbarschaft sind Grenz-Garagen die ein Satteldach haben,Es kommt ja immer auf den Einzelfall, wie auch Bebauungsplan an.SliPkNoT1848 schrieb:
gab es diesbezüglich früher großzügigere Vorschriften?Wieso früher? Sind das alte Gebäude? Ist das ein alter Dorfkern? Oder ist das ein Neubaugebiet? Worauf bezieht sich früher und was ist die erwähnte Nachbarschaft? Nebenstraße? Gleiche Straße?Solang Du keine anderen Informationen gibst, welche Regelungen für Eurer Grundstück gelten, muss man erst einmal davon ausgehen, dass es sowas von nicht geht.
Hat diese Pläne schon mal ein Architekt gesehen?
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