Dachplanung - Nur Satteldach oder Krüppelwalmdach erlaubt

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Y

ypg

Guten Abend Yvonne,


Ich muss leider klugscheißen; sorry. Ein Bungalow hat keine Reserve, welche sich ausbauen ließe. Insofern baut Silvi einen klassischen I-Geschosser. Ein Bungalow hat allenfalls einen Dachboden, zu erreichen über eine BET.

Liebe Grüsse, Bauexperte
was ich besserwisserisch gesagt habe: Silvi hat nie von einem DG gesprochen

Anbei mal einen Schnappschuss aus meinem Wohngebiet, dort, wo nur Bungalows zulässig sind, und... die Häuser wurden gebaut, als noch alles sehr eng gesehen wurde
dachplanung-128586-1.jpg


Links müsste das Maxime 500 von VB sein (als Bungalow mit Ausbaureserve von vB beworben), das mit dem asymmetrischen Dach ist ein Bungalow der dritten Art... ähhhh ich mein ein Architektenbungalow Da kann ich mir vorstellen, dass alles nicht mit rechten Dingen abgelaufen ist... der hat auch schon wieder verkauft...
 
B

Bauexperte

Jetzt mal dumm gefragt ... gilt für ein Krüppelwalmdach überhaupt die Gradzahl???
Ja natürlich; wieso sollte es nicht?

Letztlich ergibt sich bei Deinem BV die Dachneigung aus dem Zusammenspiel Hausgröße (Fläche) und Max. erlaubter Traufhöhe. Deshalb gibt es in Deinem Bebauungsplan auch "von-bis-Angaben" und keine statische Festlegung auf eine fixe DN.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
E

Evolith

Weil es so seltsam losgelöst vom Teilsatz davor ist. Entweder Satteldach mit Grad von bis ODER halt ein Krüppelwalmdach.

Naja die maximale Traufhöhe werden wird nicht anpeilen. Dann würde noch über ein Meter Mauerwerk oben darauf kommen und dann bin ich wirklich bei einem I-Geschosser. Wir sind aktuell bei knapp 3 Meter.
DN wird auf die minimale Neigung von 35° gesetzt. Jetzt halt nur die Frage welche Dachform.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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