Hallo zusammen,
ich würde mich wirklich sehr über eine Antwort freuen. Anbei noch die Begründung vom Bauamt und die Ergänzung:
„Die für den Vollgeschossnachweis maßgebliche Grundfläche wurde falsch ermittelt. Nur von der Dachkonstruktion überdeckte Flächen werden bei der Berechnung der Grundfläche mitgerechnet (vgl. Jeromin, in: Jeromin, Landesbauordnung Rh-Pf, Kommentar, 4. Aufl. 2016, § 2 Rz. 67).
Volle Grundfläche: 169,83 m²
Grundfläche abzgl. Dachloggia: 162,82 m²
Fläche über 2,30 m: 126,27 m²
Nachweis Vollgeschoss:
(162,82 / 4 ) * 3 = 122,12 m² < 126,27 m² =>Dachgeschoss = Vollgeschoss
Aufgrund der unsererseits angeführten Berechnungen handelt es sich bei dem Dachgeschoss um ein Vollgeschoss.“
Das ist die Begründung für den Baustopp den wir hatten. Wir mussten einnicken, haben das Dachgeschoss etwas angepasst und haben nun 127,26 qm (Ohne Terrasse, die wir nicht machen dürfen und mussten den Bereich zwischen zwei Gauben einfach überdachen und nicht begehbar machen). Die Berechnung jetzt ist:
Volle Grundfläche ist 169,89 qm. 3/4 davon sind 127,41 qm. Unser Dachgeschoss hat derzeit 127,26 qm (lichte Raumhöhe > 2,3 m).
Daher die Frage, ist das so richtig und darf man tatsächlich keine Terrasse zwischen den 2 Gauben machen? Wird dann das Dachgeschoss durch 127,26 qm + 7 qm Dachterrasse = 134,26 qm >127,41 qm zum Vollgeschoss?