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ᐅ Carport vs. Baugrenze - Niedersachsen


Erstellt am: 21.03.23 17:31

Alibert8705.02.24 12:40
hanghaus2023 schrieb:

Mach mal bitte eine Skizze. Das verstehe ich nicht. Ich dachte Du willst an die Grenze zum NO Nachbar?

Ist Norden in Deinem Bild oben?
Sorry ja, wenn man vom Bild aus geht , dann der rechte Nachbar . Also Bild oben mit Viereck in Rot
Alibert8705.02.24 12:41
hanghaus2023 schrieb:

Egal nutzt Dir im Streifall nix. Wer schreibt der bleibt.



Das hätte man ja auch gleich sagen können. Es war eher zu vermuten, das der rote Weg die Zufahrt ist.

also die Zufahrt nutzen wir und der Nachbar davor (Wegerecht)
hanghaus202305.02.24 12:56
OK jetzt habe ich das verstanden. Wenn das Baurechtlich geklärt ist, steht dem nichts im Weg.
Alibert8705.02.24 14:08
hanghaus2023 schrieb:

OK jetzt habe ich das verstanden. Wenn das Baurechtlich geklärt ist, steht dem nichts im Weg.
So wie ich es verstanden habe, ist das Vorhaben Carport Grundstück Genehmigungsfrei in Niedersachsen . Deswegen hoffe ich hier auf eine Experten Meinung zum Vorhaben
hanghaus202305.02.24 14:28
Genehmigungsfrei bedeutet nicht Du kannst machen was Du willst. Daher meine Frage nach einem Bebauungsplan. Sich in die Landesbauordnung einlesen hilft auch. MMn sollte der Nachbar mit Unterschrift auf Deinen Plan zustimmen.

Hier mal einige Auszüge aus der Landesbauordnung.

Wenn sie auf Ihrem Grundstück einen Fahrzeugunterstand bauen wollen, müssen sie dabei einige Vorschriften beachten. Hier erfahren Sie, wann eine Baugenehmigung nötig ist und wann nicht.
Verfahrensablauf
Es gibt zwei Arten von Carports. Genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie. Achtung! Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach, welche Regeln auf ihrem Grundstück gelten. Bei genehmigungspflichtigen Carports müssen Sie noch Unterlagen bei Ihrer Gemeinde einreichen. Mehr dazu unter dem Punkt: Unterlagen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Voraussetzungen
In den meisten Gemeinden und Städten sind Carports genehmigungsfrei, wenn sie die folgenden Regeln einhalten:
  • Grundfläche bis 30 Quadratmeter und maximal eine mittlere Wandhöhe von 3 Meter
  • die Länge mindestens 5 Meter beträgt.
  • bei einer Grenzbebauung darf das Carport maximal 9 Meter auf einer Grenze und 15 Meter auf allen Grenzen stehen.
  • die Breite ist mit 2,5 Meter vorgegeben, bei Carports mit einer Seitenwand 2,4 Meter
  • Zwischen Carport und der Straße müssen 3 Meter liegen.
  • Auf der Grundstücksgrenze selbst und innerhalb von einem Meter zur Grenze, darf nur gebaut werden, wenn die Stellfläche kleiner als 36 m² ist. Die Länge darf nicht mehr als 9 Meter betragen. Das Carport darf an seinem Höhepunkt nicht größer als 3 Meter sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei genehmigungspflichtigen Fahrzeugunterständen müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen einreichen. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt nach.
  • Statikberechnungen
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnung aus drei Ansichten
  • die geschätzten Kosten für den Bau
  • einen einfachen Lageplan mit Übersichtskarte
  • den gewissenhaft und vollständig ausgefüllten Bauauftrag, erhältlich in der Gemeinde, beim Bauamt oder im Internet
  • Das Bauvorhaben muss dem Bebauungsplan entsprechen
Tipp: Häufig stellen Ihnen die Hersteller der Carports einen Teil dieser Unterlagen zur Verfügung.
Welche Gebühren fallen an?
Innerhalb der Regeln ist das Aufstellen gebührenfrei. Bei einer Genehmigung erfahren sie die genauen Kosten von ihrem Bauamt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Erkundigen Sie sich in jedem Fall vor dem Bau des Carports, was in ihrer Gemeinde erlaubt ist. Bauen ohne Baugenehmigung ist in Niedersachsen verboten und steht unter Strafe.
ypg05.02.24 19:41
Alibert87 schrieb:

Ach so, jetzt vestehe ich das.
Na endlich, jetzt hat er‘s 😉

So wie beschrieben ist ein normaler Carport mit 6 Metern Länge möglich und machbar ohne Bauantrag. Aber wehe, er entspricht nicht den Vorschriften!
Du könntest auch einen Doppelcarport hinstellen, also in die Breite gehen, dann aber über Bauantrag.
Beachte bitte die Grundflächenzahl!
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