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ᐅ Carport vs. Baugrenze - Niedersachsen


Erstellt am: 21.03.23 17:31

sysrun80 22.03.23 10:32
Bei uns (auch Niedersachsen) gab es auch "Diskussionsbedarf". Wurde aber alles geklärt. Wir haben einen Termin mit dem Leiter gehabt und dann war alles ok. Es kann bei solchen "Rückfragen" durch Mitarbeiter immer zu Kommunikationsproblemen (falsche Erklärung er Sachlage etc.) kommen. Fragt doch mal nach einem Termin; nehmt die Pläne mit - der Chef da muss euch ja wenn auch erklären warum es nicht zulässig ist.

Beiunszuhause 22.03.23 11:11
ypg schrieb:

Ich bin nicht rechtssicher. Gewiss würde ich jetzt ohne Baugenehmigung an Eurer Stelle nicht den Carport bauen. Auch habt ihr ja eine „größere“ Möglichkeit mit Baugenehmigung.
Insofern würde ich tatsächlich einen Architekt oder so das beantragen lassen. Fachlich kompetent kann er gleich den Anschluss an den Carport der Nachbarn (ihr baut doch dort an?) mit zeichnen bzw darstellen.
Damalige Negativaussagen vom Bauamt würde ich ignorieren und unter Corona-Verwirrungen ablegen.

Hallo und danke nochmal!
Nein, wir würden jetzt eh nicht „ins Blaue“ ohne Genehmigung den Carport bauen - zumal wir mit der informellen Anfrage beim Bauamt (die im Übrigen jüngst und nicht zu Corona-Hochzeiten erfolgte ) im Zweifel eh schlafende Hunde geweckt haben…
Eine Anmerkung noch zu unseren Nachbarn: deren Carport steht tatsächlich auf der anderen Seite ihres Hauses und grenzt somit nicht an unser Grundstück an - ist aber von derselben rückwärtigen Baugrenze betroffen. Ich habe zur Info nochmal einige Fotos angehängt, die die jetzigen (mit Carport zu überdachenden) Stellplätze und die Umgebung zeigt.

Viele Grüße
Beiunszuhause


Zwei weiße Autos stehen auf einer gepflasterten Einfahrt vor einem Wohnhaus mit Garten.

Zwei Autos: silberner VW und weißer Volvo, stehen auf gepflasterter Einfahrt vor Häusern.

Weißes Kombi-Auto auf gepflasterter Einfahrt, daneben Schlauch; Rasen und dichter Holzzaun.

hanghaus2023 22.03.23 12:20
Ohne Genehmigung zu bauen ist völlig legal. Du must halt die gesetzlichen Vorschriften einhalten.

Wenn Du aber 6*6 m bauen willst, dann kommst Du um einen Bauantrag nicht drum herum. Die Genehmigung sehe ich als reine Formsache an.

Ich zitiere mal einige Grundlagen:

"Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei genehmigungspflichtigen Fahrzeugunterständen müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen einreichen. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt nach.
  • Statikberechnungen
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnung aus drei Ansichten
  • die geschätzten Kosten für den Bau
  • einen einfachen Lageplan mit Übersichtskarte
  • den gewissenhaft und vollständig ausgefüllten Bauauftrag, erhältlich in der Gemeinde, beim Bauamt oder im Internet
  • Das Bauvorhaben muss dem Bebauungsplan entsprechen
Tipp: Häufig stellen Ihnen die Hersteller der Carports einen Teil dieser Unterlagen zur Verfügung.

Welche Gebühren fallen an?
Innerhalb der Regeln ist das Aufstellen gebührenfrei. Bei einer Genehmigung erfahren sie die genauen Kosten von ihrem Bauamt.

Welche Fristen muss ich beachten?
Erkundigen Sie sich in jedem Fall vor dem Bau des Carports, was in ihrer Gemeinde erlaubt ist. Bauen ohne Baugenehmigung ist in Niedersachsen verboten und steht unter Strafe."

Alibert87 05.02.24 09:27
Ich hätte hier auch mal eine Frage zu dem Thema. Die Richtlinien habe ich gelesen, verstehe ich nicht so ganz:
Wir haben Bestand gekauft , Einfamilienhaus vorliegende Garage und Garagenhof.
An der Ecke unseres Grundstücks möchte ich ein Carport bauen. Es grenzt an zwei Nachbar Grundstücke und an unseren Garagenhof.
Darf ich da ein kleines Carport ( 2,5 breit und 5 Meter lang hinstellen?

siehe professionelle Skizze , rot Carport , Blau unser Grundstück
Satellitenansicht eines Wohnviertels mit blauer Route und rotem Rechteck auf dem Garten.

hanghaus2023 05.02.24 11:22
Da steht doch ein recht grosser Baum. Darf der weg?
Ich stelle mir die Einfahrt etwas schwer vor. Oder darfst Du über des Nachbarn Einfahrt fahren?

ypg 05.02.24 11:22
Alibert87 schrieb:

Die Richtlinien habe ich gelesen,
Welches Bundesland?
Generell gilt wohl gesamt 15 Meter Grenzbebauung.

Der Garagenbestand hat einmal 3 und einmal 6 Meter als Grenzbebauung? Dann dürftest Du noch 6 Meter an Grenze setzen.
Theoretisch also muss der Carport, wie Du eingezeichnet hast, hinten 3 Meter Abstand einhalten.
Allerdings müsste abgeklärt werden, ob Du an den Weg (ist doch ein Zufahrtsweg?) bauen darfst.
carportsgenehmigungbauamtgrundstückgaragenhofeinfahrtgrenzbebauung