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ᐅ Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab I. Quartal 2021


Erstellt am: 09.09.20 10:55

DaSch1723.09.20 15:44
Das ist richtig
DaSch1729.09.20 12:12

mampfgnom schrieb:

Sorry für Offtopic … ich habe Ähnliches gehört, aber nirgendwo schriftlich gefunden? Wurde das schon irgendwo veröffentlicht?

Das stand mal in einem anderen Thread, der aber gelöscht wurde wg. Doppelposting. Die Info ist also hier im Forum im Prinzip verloren gegangen:

"Der Einsatz von effizienten Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, wie beispielsweise Erdwärme-Wärmepumpen, soll künftig besonders gefördert werden. Geplant ist die Weiterentwicklung des Konzeptes der Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäudeförderung, das im Rahmen des C02-Gebäudesanierungsprogramms der KfW bereits umgesetzt wird, durch die Einführung sogenannter EE-Klassen. Beim Erreichen einer EE-Klasse soll die Förderquote in der Sanierung um fünf Prozentpunkte und im Neubau um 2,5 Prozentpunkte angehoben und die Höchstsumme der förderfähigen Kosten von 120.000 Euro auf 150.000 Euro pro Wohneinheit erhöht werden."

Weiter heißt es:

"Das Teilprogramm „BEG Einzelmaßnahmen" soll die Förderung der Heizungserneuerung weiter vereinfachen. Statt der bis Ende 2019 im Marktanreizprogramm vorgesehenen bis zu 40 verschiedenen Fördersätze soll es in der BEG nur zwei Fördersätze für den Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden geben: 35 Prozent für Heizungen, die vollständig auf erneuerbaren Energien basieren, und 30 Prozent für Hybridtechnologien."

Quelle: Internetseite des VDIV.


Bedeutet für mich im Umkehrschluss:

1.) Erhöhung Förderung Kfw 153
2.) Transferierung Bafa-Förderung in eine KfW Einzelmaßnahme (also Beibehaltung!)

Wäre ja überragend!!
neo-sciliar29.09.20 12:16
Für uns Bauherren, die gerade in der Erstellung des Bauantrags sind, ist es wichtig, abschätzen zu können, ob udn wa ssich am 1.1.2021 ändert. Anforderungen? Förderhöhen? Beides?

Am Ende ist die Frage, lieber den Spatz in der Hand (= Bauantrag und Förderung 2020 stellen) oder die Taube auf dem Dach (und bis 2021 warten mit allem verbundenen Risiko).
nordanney29.09.20 12:28
DaSch17 schrieb:

1.) Erhöhung Förderung Kfw 153
Bei welchen Effizienzstufen? Vielleicht weniger Förderung für "schlechte" Effizienz und höhere Förderung für Top-Effizienz (KfW 40 und besser?)

Müsste ich mich entscheiden und würde maximal KfW 55 bauen, würde ich unbedingt die Förderung in diesem Jahr mitnehmen. Bei besserer Einstufung käme ich ins Grübeln. Aber da bisher alles nur Ideen sind und es keine konkrete Infos gibt, was passiert, ist alles, was hier passiert, ausschließlich lesen in der Glaskugel und hoffen/interpretieren.

Ich persönlich glaube nicht, dass die Fördertöpfe im Gesamtvolumen vergrößert werden, sondern dass eine Umverteilung stattfindet, damit KfW 55 der Standard wird und alles bessere entsprechend gefördert wird (damit wir alle besser bauen).
DaSch1729.09.20 12:32


Das ist halt die Frage... Könnte ja gut sein, dass für 40Plus dann künftig bspw. eine Sole-Wasser-Wärmepumpe Voraussetzung ist. Dann stellt man sich vermutlich unterm Strich mit den aktuellen Förderbedingungen besser.
pagoni202029.09.20 12:35
Ich würde ehrlich gesagt mein Bauvorhaben in unveränderter Weise vorantreiben und das, was dann möglich ist, umsetzen.
Einer Förderung "nachzulaufen" käme für mich genausowenig in Frage wie einem billigeren Kredit oder generell "besseren" Zeiten.
Ohnehin hört sich für mich so manches Vorhaben etwas zu förderlastig an.
förderungheizungenkfwbegfördersätze