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ᐅ Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab I. Quartal 2021


Erstellt am: 09.09.20 10:55

erazorlll29.09.20 12:48
"Für die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich stehen im Rahmen der BEG, dem größten Förderprogramm der Bundesregierung, im EKF in 2021 insgesamt 5,8 Mrd. € zur Verfügung. Das BEG leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen und internationalen energie- und klimapolitischen Ziele."
(Quelle: Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2021)

Jetzt müsste man nur wissen was KfW und BAFA dieses Jahr an Mitteln hatten und dann könnte man erahnen ob mehr oder weniger.

In einem anderen Artikel steht:
"Die Regierung verspricht sich viel vom BEG, die Attraktivität der Förderung soll deutlich gesteigert, die möglichen Antragsteller besser angesprochen, die Antragsverfahren deutlich vereinfacht und die Förderung noch stärker auf ambitioniertere Energiesparmaßnahmen gelenkt werden."

Könnte also gut sein, dass zukünftig die Staffelung der Förderung größer wird. Entweder gleich viel oder weniger für KfW55 und dafür mehr für 40 und 40 plus.

Wir bauen KfW55 und haben jetzt auch die Förderung beantragt. Wenn es noch 1 Monat bis zur Umstellung wäre könnte man warten, aber so weiß ja keiner wann das kommt. Februar 2021 ist angepeilt, ob das wirklich eintritt? Dafür würde ich nicht mein Bauvorhaben aufhalten, außer ich wollte eh erst nächstes Jahr bauen.
neo-sciliar29.09.20 12:50
genau da stehen wir: wir wollen in 2021 KFW55 mit LWWP oder Sole-Wasser-Wärmepumpe bauen und fragen uns gerade: beeilen oder etwas warten. Ich tendiere dazu, die Dinge unabhängig von den Ereignissen laufen zu lassen.
erazorlll29.09.20 12:52
neo-sciliar schrieb:

genau da stehen wir: wir wollen in 2021 KFW55 mit Luft-Wasser-Wärmepumpe oder Sole-Wasser-Wärmepumpe bauen und fragen uns gerade: beeilen oder etwas warten. Ich tendiere dazu, die Dinge unabhängig von den Ereignissen laufen zu lassen.

Ich bin kein Experte für den öffentlichen Sektor, aber wenn die im Februar 2021 beginnen wollen, sollte ja zumindest dieses Jahr noch ein Regierungsentwurf vorliegen und auch eine genaue Haushaltsplanung. Und sobald das bekannt ist, sollten auch die groben Rahmenbedingungen der neuen Förderung bekannt sein. Könnte also gut sein, dass wir in den nächsten Wochen und Monaten mehr wissen und dann kann jeder selber entscheiden - warten bis 2021 oder noch schnell einreichen.
Fleckenzwerg29.09.20 13:28
Das ist nun aber eine komplizierte Übergangszeit:
Ab 01.11.2020 tritt das Gebäudeenergiegesetz in Kraft und löst Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ab. Anforderungen an den Primärenergiebedarf ändern sich nicht wesentlich, nur gibt es ab dann mehr Flexibilität bei der Anrechnung erneuerbarer Energien (z.B. Photovoltaik-Strom) an den Primärenergiebedarf. So lassen sich nach meinem Verständnis einfacher KfW-Effizienzklassen erreichen.
Ich kann mir denken, dass die Bearbeitung des Bauantrages komplizierter werden kann, vor allem in der Anfangszeit, da die Bauämter sich auch erstmal an den neuen Prozess gewöhnen müssen.
Es wird eine Übergangszeit geben.
  • Antrag und Genehmigung vor 01.11.: Alles wie gehabt
  • Antrag nach 01.11.: Es muss nach Gebäudeenergiegesetz gerechnet werden
  • Antrag vor 01.11., Genehmigung nach 01.11. -> Man kann es sich aussuchen.
Das wäre für mich zunächst das charmanteste (für meinen GU auch), da man die Vor/Nachteile derzeit schwer abschätzen kann.

Was ist denn der Stichtag oder Bedingung, dass die BEG für ein Bauvorhaben gilt? Hier lese ich Inkrafttreten im Feb. 2021. Ist das der Stichtag für den Antrag oder die Genehmigung, oder gibt es auch hier eine Übergangsregel wie im Gebäudeenergiegesetz?
DaSch1729.09.20 13:44
Fleckenzwerg schrieb:

Was ist denn der Stichtag oder Bedingung, dass die BEG für ein Bauvorhaben gilt? Hier lese ich Inkrafttreten im Feb. 2021. Ist das der Stichtag für den Antrag oder die Genehmigung, oder gibt es auch hier eine Übergangsregel wie im Gebäudeenergiegesetz?

Es gibt noch nichts konkretes, da noch nichts beschlossen wurde.
Ybias7829.09.20 15:13
neo-sciliar schrieb:

genau da stehen wir: wir wollen in 2021 KFW55 mit Luft-Wasser-Wärmepumpe oder Sole-Wasser-Wärmepumpe bauen und fragen uns gerade: beeilen oder etwas warten. Ich tendiere dazu, die Dinge unabhängig von den Ereignissen laufen zu lassen.

Bei uns das gleiche. Wir stellen den Bauantrag ca. Ende Oktober. Gebaut wird vermutlich ab April 2021. Wir werden abwarten und uns nicht unnötig verrückt machen.
förderungbegantraggebäudeenergiegesetzgenehmigungbauvorhabenprimärenergiebedarfstichtag