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ᐅ Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab I. Quartal 2021


Erstellt am: 09.09.20 10:55

Ybias7830.10.20 08:09
nordanney schrieb:

Dann noch dieselben Förderungen wie bisher. Die KfW passt erst im Laufe 2021 Ihre Programme an. Aktuell gibt es nur die Wahlfreiheit nach Energieeinsparverordnung oder Gebäudeenergiegesetz - mehr nicht.

Aber stehen de neuen Konditionen schon fest? Wenn ich mich für die Förderung nach Gebäudeenergiegesetz entscheide, weiss ich doch gar nicht was ich bekomme, oder?
nordanney30.10.20 09:41
Ybias78 schrieb:

Aber stehen de neuen Konditionen schon fest? Wenn ich mich für die Förderung nach Gebäudeenergiegesetz entscheide, weiss ich doch gar nicht was ich bekomme, oder?
Nein, es gibt noch keine neue Förderung. Weder das "wie", noch das "was" steht fest. Es gibt die ganz normale KfW-Förderung. Du kannst aktuell nur wählen, ob Dein Haus nach Energieeinsparverordnung energetisch berechnet wird oder nach Gebäudeenergiegesetz.

Also noch einmal: Die momentane Förderung der KfW bleibt noch weit in 2021 bestehen. Erst dann gibt es angepasste Förderbedingungen der KfW - keine Hinweise, was zu welchen Konditionen gefördert wird. Tu einfach so, als ob es Gebäudeenergiegesetz für die Förderung nicht gibt.
Ybias7830.10.20 09:58
nordanney schrieb:

Nein, es gibt noch keine neue Förderung. Weder das "wie", noch das "was" steht fest. Es gibt die ganz normale KfW-Förderung. Du kannst aktuell nur wählen, ob Dein Haus nach Energieeinsparverordnung energetisch berechnet wird oder nach Gebäudeenergiegesetz.

Also noch einmal: Die momentane Förderung der KfW bleibt noch weit in 2021 bestehen. Erst dann gibt es angepasste Förderbedingungen der KfW - keine Hinweise, was zu welchen Konditionen gefördert wird. Tu einfach so, als ob es Gebäudeenergiegesetz für die Förderung nicht gibt.

Und die Berechnung nach Gebäudeenergiegesetz würde dann mit einer Photovoltaikanlage wahrscheinlich vorteilhafter sein als nach Energieeinsparverordnung? Damit könnte man einfacher kfw 40 erreichen?
Baranej30.10.20 10:37
Ybias78 schrieb:

Und die Berechnung nach Gebäudeenergiegesetz würde dann mit einer Photovoltaikanlage wahrscheinlich vorteilhafter sein als nach Energieeinsparverordnung? Damit könnte man einfacher kfw 40 erreichen?

Wäre auch mein aktuelles Verständnis.
nordanney30.10.20 11:21
Ybias78 schrieb:

Und die Berechnung nach Gebäudeenergiegesetz würde dann mit einer Photovoltaikanlage wahrscheinlich vorteilhafter sein als nach Energieeinsparverordnung? Damit könnte man einfacher kfw 40 erreichen?
Jep
St33lfight3r30.11.20 13:16
Hallo,

entschuldigt falls die Frage in dieser Form schon beantwortet wurde.

Mein Bauvorhaben: 160 qm Massiv, KfW 55, Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Kontrollierte-Wohnraumlüftung und Photovoltaikanlage (ob mit oder ohne Speicher noch unklar)
Baubeginn geplant: März 2021

Ich habe verstanden, dass ab 01.07.2021 die KfW-Förderung 153 durch die neue Berechnung abgelöst wird.
Dabei könnte es sein, dass durch die Photovoltaikanlage die Berechnung ergibt, dass das Haus evtl. sogar den KfW-40 Standard erfüllt? (Durch die Anrechnung der Energieerzeugung)
Die genauen KfW-153 Kondition sind aktuell aber noch nicht veröffentlich worden.

Mein voraussichtlicher Heizungsbauer hat nun am Telefon gemeint, dass die Bafa-Förderung für Luft-Wasser-Wärmepumpe und Kontrollierte-Wohnraumlüftung im Neubau ab 2021 ganz wegfallen könnte und daher zumindest die Planung in 2020 schnellstmöglich abgeschlossen werden sollte, um Fördermittel mitzunehmen.
Stimmt das, bzw. habt ihr dazu Informationen?

Habt ihr sonst noch weitere Quellen, die mir weitere Informationen bieten können? Die Google-Recherche hierzu ist leider bislang erfolglos...

Vielen Dank!

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