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ᐅ Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab I. Quartal 2021


Erstellt am: 09.09.20 10:55

Ybias7808.10.20 08:36
Gibt es schon was neues?
erazorlll08.10.20 11:02
[...]

Zusätzlicher Bonus, wenn Einzelmaßnahme in iSFP vorschlagen wurde
Zudem soll zum Januar 2021 ebenfalls ein Bonus von voraussichtlich fünf Prozent zusätzlich zu der Förderhöhe der Maßnahme ausgeschüttet werden, wenn diese Maßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) war. Der Umsetzungszeitraum der Maßnahme nach iSFP-Durchführung soll maximal 15 Jahren sein.

[...]

Im Sommer 2021 sollen dann die restlichen Programmteile folgen. Dazu gehören:
  • Kreditförderung der Einzelmaßnahmen,
  • die Förderungen der Wohngebäude-Effizienzhäuser (BEG WG) und
  • die Förderungen der Nichtwohngebäude-Effizienzgebäude (BEG NWG)
Bei den Effizienzhäusern soll in der Sanierung die Förderung des 115er-Haus gestrichen werden. Um weitere Anreize für eine sehr ambitionierte Sanierungen zu schaffen, soll die Stufe Effizienzhaus 40 mit einem noch höheren Fördersatz neu hinzukommen.
Das BMWi geht davon aus, dass diese Umsetzungen zum 1. Juli erfolgen kann.

[...]

Die Richtlinien der BEG liegen derzeit noch zur Prüfung bei der EU-Kommission. Nach Abschluss der Gespräche soll zuerst die BEG für Einzelmaßnahmen und erst in einem zweiten Schritt die BEG für die Effizienzhäuser der Wohn- und Nichtwohngebäude veröffentlicht werden. Der Zeitplan steht noch nicht fest, wird aber noch 2020 erwartet.

Quelle: Energieberater Franken EV vom 02.10.2020
Ybias7808.10.20 11:06
erazorlll schrieb:

[...]

Zusätzlicher Bonus, wenn Einzelmaßnahme in iSFP vorschlagen wurde
Zudem soll zum Januar 2021 ebenfalls ein Bonus von voraussichtlich fünf Prozent zusätzlich zu der Förderhöhe der Maßnahme ausgeschüttet werden, wenn diese Maßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) war. Der Umsetzungszeitraum der Maßnahme nach iSFP-Durchführung soll maximal 15 Jahren sein.

[...]

Im Sommer 2021 sollen dann die restlichen Programmteile folgen. Dazu gehören:
  • Kreditförderung der Einzelmaßnahmen,
  • die Förderungen der Wohngebäude-Effizienzhäuser (BEG WG) und
  • die Förderungen der Nichtwohngebäude-Effizienzgebäude (BEG NWG)
Bei den Effizienzhäusern soll in der Sanierung die Förderung des 115er-Haus gestrichen werden. Um weitere Anreize für eine sehr ambitionierte Sanierungen zu schaffen, soll die Stufe Effizienzhaus 40 mit einem noch höheren Fördersatz neu hinzukommen.
Das BMWi geht davon aus, dass diese Umsetzungen zum 1. Juli erfolgen kann.

[...]

Die Richtlinien der BEG liegen derzeit noch zur Prüfung bei der EU-Kommission. Nach Abschluss der Gespräche soll zuerst die BEG für Einzelmaßnahmen und erst in einem zweiten Schritt die BEG für die Effizienzhäuser der Wohn- und Nichtwohngebäude veröffentlicht werden. Der Zeitplan steht noch nicht fest, wird aber noch 2020 erwartet.

Quelle: Energieberater Franken EV vom 02.10.2020

Danke für die Info.

Heisst wenn ich im April mit dem Bau beginne, ändert sich erstmal nix?
erazorlll08.10.20 11:09
Die Informationen basieren laut Artikel auf mündlichen Äußerungen des BMWi in mehreren Veranstaltungen. Also keine schriftliche Grundlage.

Sollten die Informationen stimmen, dann bedeutet das zusammengefasst:
  • Die heute bekannten KfW Förderungen für Effizienzhäuser werden erst ab 01.07.2021 über die BEG abgewickelt und bis dahin vermutlich noch über die KfW
  • Speziell die Effizienzhäuser 40 werden stärker gefördert. Was mit den anderen Programmen passiert ist bisher unklar. Könnte aber sein, dass es hier keine Erhöhung gibt.
  • Gesetzentwurf liegt aktuell bei der EU zur Prüfung
  • Detailinformationen sollen noch dieses Jahr veröffentlicht werden
Ybias78 schrieb:

Heisst wenn ich im April mit dem Bau beginne, ändert sich erstmal nix?

Ganz sicher kann man das erst sagen, wenn die Gesetzesentwürfe und deren Umsetzung veröffentlicht wurden. Also voraussichtlich irgendwann zwischen heute und Jahresende.

Nimmt man die Informationen aus dem oben genannten Artikel und interpretiert diese, dann müsstest du bis 30.06.2021 deine Förderung noch über die KfW beantragen zu deren Konditionen und ab 01.07.2021 dann über die BEG zu deren noch nicht bekannten Konditionen.

Wenn du im April mit dem Bau anfängst und direkt beantragst, dann ändert sich vermutlich erst mal nichts. Aber wie schon gesagt, genaue Infos erst wenn Entwurf und Umsetzung veröffentlicht sind.
Fleckenzwerg08.10.20 12:35
Nunja, wenn ich anfange zu bauen, sollte eine Finanzierung inkl. KfW-Kredit ja schon längst abgeschlossen bzw. beantragt sein. Demnach wäre der Zug bzgl. einer möglicherweise höheren Förderung gem. BEG schon abgefahren. Es sei denn der Tilgungszuschuss ist vertragsmäßig derart vom KfW-Kredit losgelöst, dass dieser sich noch nach BEG erhöhen kann. Das kann ich mir aber nicht vorstellen.
erazorlll08.10.20 12:59
Naja du hast zwei Möglichkeiten das Thema zu verzögern:
1) Bei Abschluss der Finanzierung muss laut KfW nur ein formloser Antrag vorliegen. Der formgerechte Antrag muss dann bis 3 Monate nach Baubeginn eingehen. Er kann aber auch später eingehen, wenn bis dahin weniger als 50% des Bauvorhabens umgesetzt sind.

2) Du kannst bei der KfW die Förderstufe einmal wechseln. Durch den Wechsel der Förderstufe muss ein neuer Antrag gestellt werden, zu den dann gültigen Konditionen. Wie weit das aber dann beim Wechsel von KfW auf BEG möglich ist, keine Ahnung.

So könnte man das theoretisch hinauszögern, bis weitere Informationen bekannt sind. Wie weit das in Praxis funktioniert, keine Ahnung.
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