D
denz.
Hallo,
kurz zur Situation. Ich wohne seit Juli im Haus. Bis dahin war aber noch nicht alles fertig. Der Bauuntenehmer hat bis jetzt noch etwas gemacht aber es stehen immer noch ein paar Sachen aus. Wir hatten uns nun kürzlich über die Schlussrechnung geeinigt (Mehr- und Minderleistungen usw.) Nun bat er mir eine Bürgschaft an, damit ich was in der Hand habe und trotzdem die Schlussrechnung schon bezahlen kann. (Ist für ihn steuerlich und auch für neue Kredite wohl besser wenn nicht so viele unabgeschlossene Bauvorhaben bei ihm stehen.)
Nun steht in der Bürgschaft:
"Bürgschaftsart: Mängelansprüche nach VOB, Teil B § 13 für bereits fertiggestellte und ohne Beanstandungen und Auflagen abgenommene Arbeiten"
Wir haben ja Beanstandungen. Diese Mängelliste haben wir mit ihm ja auch durchgesprochen und im Anschluss habe ich ihm die auch noch mal per Mail geschickt, damit er sie dann abarbeiten kann.
(Die Mängelliste sollte ich mir aber wahrscheinlich noch unterschreiben lassen, oder?)
Außerdem steht weiter: "Diese Bürgschaft erlischt am 03.12.2023"
Das heißt theoretisch, wenn bis dahin was noch nicht behoben ist, habe ich Pech, richtig? Aber das sollte natürlich alles nächstes Jahr behoben werden.
Wie läuft das eigentlich wenn er das nicht zeitnah macht, kann ich ihm Fristen setzen und wenn ich das 2 mal gemacht habe, kann ich zur Versicherung gehen mit diesem Bürgschaftsschein und krieg dann das Geld, oder wie?
PS: Generell gehe ich jetzt nicht davon aus, dass er mir eins reinwürgen will, aber man muss ihm manchmal schon auf die Nerven gehen, dass endlich was passiert.
kurz zur Situation. Ich wohne seit Juli im Haus. Bis dahin war aber noch nicht alles fertig. Der Bauuntenehmer hat bis jetzt noch etwas gemacht aber es stehen immer noch ein paar Sachen aus. Wir hatten uns nun kürzlich über die Schlussrechnung geeinigt (Mehr- und Minderleistungen usw.) Nun bat er mir eine Bürgschaft an, damit ich was in der Hand habe und trotzdem die Schlussrechnung schon bezahlen kann. (Ist für ihn steuerlich und auch für neue Kredite wohl besser wenn nicht so viele unabgeschlossene Bauvorhaben bei ihm stehen.)
Nun steht in der Bürgschaft:
"Bürgschaftsart: Mängelansprüche nach VOB, Teil B § 13 für bereits fertiggestellte und ohne Beanstandungen und Auflagen abgenommene Arbeiten"
Wir haben ja Beanstandungen. Diese Mängelliste haben wir mit ihm ja auch durchgesprochen und im Anschluss habe ich ihm die auch noch mal per Mail geschickt, damit er sie dann abarbeiten kann.
(Die Mängelliste sollte ich mir aber wahrscheinlich noch unterschreiben lassen, oder?)
Außerdem steht weiter: "Diese Bürgschaft erlischt am 03.12.2023"
Das heißt theoretisch, wenn bis dahin was noch nicht behoben ist, habe ich Pech, richtig? Aber das sollte natürlich alles nächstes Jahr behoben werden.
Wie läuft das eigentlich wenn er das nicht zeitnah macht, kann ich ihm Fristen setzen und wenn ich das 2 mal gemacht habe, kann ich zur Versicherung gehen mit diesem Bürgschaftsschein und krieg dann das Geld, oder wie?
PS: Generell gehe ich jetzt nicht davon aus, dass er mir eins reinwürgen will, aber man muss ihm manchmal schon auf die Nerven gehen, dass endlich was passiert.