Bewertung Grundriss ca. 160 qm Einfamilienhaus EG/OG ca. 800 qm Grundstück

4,80 Stern(e) 8 Votes
Y

ypg

… eher gehört das alleinige Fenster im Süden weg, damit man dort die Gartenmöbel stellen kann. Sofa einmal herumdrehen, damit man auch rausschauen kann. TV dann an die Südwand.
Ich passe mich aber auch der Meinung mit der Küche und der Ankleide an: Auf Beides kann man verzichten.
 
D

driver55

Ich finde das „T“, Wohnen/Essen/Kochen maximal unglücklich geschnitten.
Auch frage ich mich, wo die 48 qm sind. Wohnschlauch 3,7 m x 10 m sind 37 qm. Plus ca. 4 qm Essenvorsprung, plus Küchenbereich.
Wohnen zu schmal, Essen mit ca. 10 qm zu eng und Küche irgendwie ungünstig.
 
Y

ypg

Naja, in der Mitte, als toter Raum. Der Grundriss zeigt irgendwie ein maximales Talent um viel Mitte und wenig Rand zu entwerfen.
Ja, wenn man die Treppe auf die planrechte Seite des Flures setzen würde, hätte man die Flurröhre nicht, könnte diese Fläche dem Küchenbereich zuschlagen und lässt dem WZ den Ruhebereich. Wie es jetzt ist, ist die Treppe ein Störfaktor im Allraum und muss diesen Störfaktor ständig umkreisen.
 
11ant

11ant

Einem Anstattvilla-EG ein Satteldachgeschoss aufzusetzen ist ja schon fast genial originell. Dieses DG an sich ist allerdings nicht der Weisheit größter Wurf, da sehe ich das meiste Potential. Kind 2 wird dank des Luftraumes von jeder Abendbesuch-Verabschiedung wach werden. Einen nutzlosen Flurbereich als Kammer abzuteilen und Abstellraum zu nennen, mag im Plan funktionieren, überzeugt aber in der Praxis nicht. Zum für Noch-nicht-Eltern typischen Dogma der gleichgroßen Kinderzimmer habe ich an anderen Stellen bereits die beinahe alte Leier aufgelegt, dieses "Konzept" mit einem Fragezeichen zu versehen.
Wie es jetzt ist, ist die Treppe ein Störfaktor im Allraum und muss diesen Störfaktor ständig umkreisen.
Ich denke, diese Konstellation ist extra so ersonnen worden, um der eigentlich störenden einläufigen geraden Treppe das "Alibi" zu verschaffen, dort könne sich ihr Unter-Raum pfiffig als Speisekammer nützlich machen.
 
Zuletzt aktualisiert 01.08.2025
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