Berliener Vorbau zur Sicherung der Baugrube

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11ant

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Y

ypg

Sie sagt nur, dass das Grundstück sehr schwierig ist und so etwas wie: "Wer hätte all diese Probleme von Anfang an wissen können"!
Nach einer zusätzlichen Baugrunduntersuchung
Gab es denn schon vorher ein Bodengrundgutachten? Wurde eines durch den GU vor dem Abriss eingefordert?
Wie erging es denn dem Nachbarn? Hatte er eins? Wurde kommuniziert?
Die Arbeiten an der Baugrube begannen mit dem Abriss des alten Hauses, da es bereits einen Keller hatte.
Musste man den Keller entfernen? Hätte er nicht stehen bleiben können?

Meiner bescheidenen Meinung nach müsste der (DER) GU (Generalunternehmer) oder das Generalunternehmen schon vorher gewusst haben, auf was er da bauen will. Allerdings ist ein Bodengrundgutachten eine Bringschuld des Bauherren.
Ihr seid doch Bauherren? Oder habt ihr das Haus inklusive Grundstück vom Bauträger gekauft?
Die 8 Monate werden sehr eng. Mache aus eigenem Interesse nicht den Fehler und mache Druck - noch kündige die Wohnung.
 
H

hanghaus2023

Ich sehe hier nur Angaben aus dem Bodengutachten. Keine geplante Baugrube. Auch keinen Verbau (Spundwand) geplant.

Das ist nicht ganz klar. Was hätte aus Ihrer Sicht in diesem Fall getan werden müssen?
Die Gemeinde hat auch die Straßen ( voll oder teilweise) gesperrt, weil die Stabilität der Straße nicht mehr gewährleistet ist (das ist zumindest ihr Standpunkt).
Warum? Das eine Bürgschaft das Problem nicht löst sollte jedem klar sein. Das die unverbaute Baugrube die Strasse in Mitleidenschaft ziehen kann und wird sollte Deinem Bauleiter und Dir auch inzwischen klar sein. Die Kosten der Sanierung trägt der Verursacher.

Hier hätte geholfen wenn man das Problem schnell löst.
 
Nida35a

Nida35a

Wenn ich nochmal nachschaue, scheint die Baugrube das Fundament des Nachbarn im Osten freigelegt zu haben (scheint keinen Keller zu haben).
Das ist ein 2 stöckiges Haus auf Bodenplatte, die Platte ist schon freischwebend im Bereich der druntergestopften Folie.
Da stehen die Außenmauern drauf und belasten die Platte auf Biegung.
Da ist Gefahr in Verzug, Einsturzgefahr des Hauses :eek:
 
11ant

11ant

Meine Zusammenfassung, was ich verstanden habe, ist fünf Buchstaben kurz: "nichts" (und auch da bin ich nicht ganz sicher).

Der TE und sein Baugenosse haben hier also eine Baugenehmigung erhalten, die ich bereits nicht verstehe: der Katasterauszug zeigt das Nachbarhaus Nr. 18 auf 367/21 und den Vorgängerbau auf dem Grundstück des TE in einer Lage, die auf eine Abstandsübernahme des Grundstücksvorbesitzers schließen ließe. Schon den einfachen Grenzabstand zum Nachbarn vollziehe ich hier also nicht nach. Dann lese ich hier von einem Keller des Bestandsgebäudes, den ich im vorherigen Thread des TE nicht erwähnt erinnere - für mich somit unerwartet von einem Tiefabriß. Darauf sehe ich hier eine "Baugrube" wie für eine Unterkellerung des Doppelhauses: die Böschung scheint mir einen Arbeitsraum zu enthalten, der mir nur für einen Tiefabriß zu üppig bemessen schiene. Nicht, daß ich den Vorgängerbau kellerlos gewähnt hätte - wohl jedoch den Neubau. Ich hatte also durchaus mit einem Tiefabriß anstatt nur einer Verfüllung des Bestandskellers gerechnet, das dann aber für mich selbstverständlich mit Spundwänden o.ä. gesichert, um eine ungewollte Bildung eines Arbeitsraumes zwischen Tiefabriß und Nachbargrenze zu verhindern. Ich wundere mich, daß ich als Bauberater (vom Fach, aber so gesehen Theoretiker) hier weiter denke als ein Bauunternehmer (dem dies im Alltag schon eingewachsene Praxis sein müßte). Weiters wundert mich dann, daß diese "Baugrube" womöglich tatsächlich auch eine Baugrube (für den Neubaukeller) sein soll, denn sonst hätte man sie unverzüglich / quasi simultan verfüllen und verdichten können und gesollt haben.

Ich gehe hier also von einer leider architektenlosen Planung aus: d.h. man ist offenbar zu einem GU gegangen, der das noch bebaute Grundstück dann offenbar wirklichkeitsfremd virtuell wie ein Planum überplant hat. Säße ich auf dem Bauamt, hätte ich zumindest die Baugenehmigung mit der Vorlage eines Abriss-Ablaufplanes beauflagt. Das sieht mir hier nach einer dermaßen bilderbuchmäßigen Narretei aus, daß ich einen Anfangsverdacht hege, der Bürgermeister von @goalkeeper könne hier einen neuen Wirkungskreis gefunden haben. Ceterum censeo, der Steuersatz auf Gedankenlosigkeit müsse dringend erhöht werden.
 
B

Bayernbors

Gab es denn schon vorher ein Bodengrundgutachten? Wurde eines durch den GU vor dem Abriss eingefordert?
Ich glaube nicht, dass dies gemacht wurde. Ich habe den Architekten und GU anfangs einmal gefragt, aber der Architekt sagte, es sei zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich, und ich habe es versäumt, es noch einmal zu überprüfen :(.

Musste man den Keller entfernen? Hätte er nicht stehen bleiben können?
Ja, sie befindet sich an einem anderen Ort und hat eine andere Größe.

Ihr seid doch Bauherren?
Ja
Die 8 Monate werden sehr eng. Mache aus eigenem Interesse nicht den Fehler und mache Druck - noch kündige die Wohnung.
Aus anderen Threads habe ich entnommen, dass 8 Monate normal sind, wenn die Arbeiten bei guten Wetterbedingungen beginnen. Ich habe mir vor allem Sorgen gemacht, dass es zu spät ist, mit den Arbeiten zu beginnen, da der Winter naht. Ich bin mir nicht sicher, wann ich mit dem Zählen der 8 Monate beginnen soll.

Ich sehe hier nur Angaben aus dem Bodengutachten. Keine geplante Baugrube. Auch keinen Verbau (Spundwand) geplant.
Ja, leider habe ich keinen Plan für die Baugrube. Der Verbau ist auch noch nicht geplant. Ich warte immer noch darauf, dass das gemacht wird.

Warum? Das eine Bürgschaft das Problem nicht löst sollte jedem klar sein. Das die unverbaute Baugrube die Strasse in Mitleidenschaft ziehen kann und wird sollte Deinem Bauleiter und Dir auch inzwischen klar sein. Die Kosten der Sanierung trägt der Verursacher.
Entschuldigung, das ist mein Fehler. Ich habe nicht verstanden, warum "Bürgschaft" hier erwähnt wird, dann habe ich gemerkt, dass ich es in meinem ersten Beitrag fälschlicherweise verwendet habe, während ich "Verbund" - d.h. die Berliner Verbau - meinte :rolleyes:

Das ist ein 2 stöckiges Haus auf Bodenplatte, die Platte ist schon freischwebend im Bereich der druntergestopften Folie.
Da stehen die Außenmauern drauf und belasten die Platte auf Biegung.
Ich bin mir nicht sicher, wie hoch die Belastung hier ist, da es sich um ein sehr altes Fertighaus handelt, aber es scheint auf jeden Fall gefährlich zu sein.
Ich habe dieses Problem auch der GU gemeldet, aber es ist seltsam, dass sich dieser Nachbar bis jetzt nicht beschwert hat!

Meine Zusammenfassung, was ich verstanden habe, ist fünf Buchstaben kurz: "nichts" (und auch da bin ich nicht ganz sicher).

Der TE und sein Baugenosse haben hier also eine Baugenehmigung erhalten, die ich bereits nicht verstehe: der Katasterauszug zeigt das Nachbarhaus Nr. 18 auf 367/21 und den Vorgängerbau auf dem Grundstück des TE in einer Lage, die auf eine Abstandsübernahme des Grundstücksvorbesitzers schließen ließe. Schon den einfachen Grenzabstand zum Nachbarn vollziehe ich hier also nicht nach. Dann lese ich hier von einem Keller des Bestandsgebäudes, den ich im vorherigen Thread des TE nicht erwähnt erinnere - für mich somit unerwartet von einem Tiefabriß. Darauf sehe ich hier eine "Baugrube" wie für eine Unterkellerung des Doppelhauses: die Böschung scheint mir einen Arbeitsraum zu enthalten, der mir nur für einen Tiefabriß zu üppig bemessen schiene. Nicht, daß ich den Vorgängerbau kellerlos gewähnt hätte - wohl jedoch den Neubau. Ich hatte also durchaus mit einem Tiefabriß anstatt nur einer Verfüllung des Bestandskellers gerechnet, das dann aber für mich selbstverständlich mit Spundwänden o.ä. gesichert, um eine ungewollte Bildung eines Arbeitsraumes zwischen Tiefabriß und Nachbargrenze zu verhindern. Ich wundere mich, daß ich als Bauberater (vom Fach, aber so gesehen Theoretiker) hier weiter denke als ein Bauunternehmer (dem dies im Alltag schon eingewachsene Praxis sein müßte). Weiters wundert mich dann, daß diese "Baugrube" womöglich tatsächlich auch eine Baugrube (für den Neubaukeller) sein soll, denn sonst hätte man sie unverzüglich / quasi simultan verfüllen und verdichten können und gesollt haben.

Ich gehe hier also von einer leider architektenlosen Planung aus: d.h. man ist offenbar zu einem GU gegangen, der das noch bebaute Grundstück dann offenbar wirklichkeitsfremd virtuell wie ein Planum überplant hat. Säße ich auf dem Bauamt, hätte ich zumindest die Baugenehmigung mit der Vorlage eines Abriss-Ablaufplanes beauflagt. Das sieht mir hier nach einer dermaßen bilderbuchmäßigen Narretei aus, daß ich einen Anfangsverdacht hege, der Bürgermeister von @goalkeeper könne hier einen neuen Wirkungskreis gefunden haben. Ceterum censeo, der Steuersatz auf Gedankenlosigkeit müsse dringend erhöht werden.
Der Plan war, die Baugrube zusammen mit dem Abriss des alten Hauses mit Keller ohne Wartezeit fertig zu stellen.

Aufgrund schlechter Planung (oder gänzlich fehlender Planung) stellte sich während der Ausführung heraus, dass einige zusätzliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen, die nicht eingeplant waren, so dass der Aushub mitten in der Arbeit gestoppt wurde.
 
Zuletzt aktualisiert 08.05.2024
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