Bebauungsplan mit Aussage zu dem Höhenbezugspunkt bei Hanglage!

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Nachdem wir ein Grundstück (Neubaugebiet wird erschlossen) zugewiesen bekommen haben sind wir in die Planung eingestiegen. Der Bebauungsplan sieht u.a. folgendes vor: Traufhöhe 4,5 Meter, 2 Vollgeschosse sind möglich, Dachneigung 0 – 45 Grad.
Mit einer Formulierung kommen wir nicht weiter: „Aufgrund der Hanglage wird der Höhenbezug auf den oberen Schnittpunkt des Gebäudes mit dem gewachsenen Boden gelegt, um Härten aufgrund von Hanglagen zu vermeiden“
Der Höhenunterschied des Grundstück beträgt ca. 35 cm von Nord zu Süd abfallend, Straßenseite liegt westlich. Und nun zu meiner Frage: Was für einen planerischen Spielraum ergibt sich daraus, wenn wir einen möglichst hohen Kniestock erzielen möchten? Ich bin für jede Anregung dankbar.
 
WilderSueden

WilderSueden

In der Praxis vermutlich keiner. 35cm übers ganze Grundstück sind fast eben. Und unter dem Haus hast du dann noch ein paar Zentimeter weniger Gefälle.

Die Formulierung bedeutet einfach dass man auf der hangoberen Seite des Gebäudes misst.
 
11ant

11ant

„Aufgrund der Hanglage wird der Höhenbezug auf den oberen Schnittpunkt des Gebäudes mit dem gewachsenen Boden gelegt, um Härten aufgrund von Hanglagen zu vermeiden“
Endlich mal ´was bürgerfreundliches.
Was für einen planerischen Spielraum ergibt sich daraus, wenn wir einen möglichst hohen Kniestock erzielen möchten? Ich bin für jede Anregung dankbar.
Gerne: dann gebe ich Dir doch gleich die Anregung, den Kniestock nicht "möglichst hoch" machen zu wollen.
Für Spielraum ist die Formulierung der Festlegung nicht gedacht, gemacht oder geeignet. Härten vermeiden soll sie und tut sie.
Traufhöhe 4,5 Meter wird hier vermutlich sogar einen Kniestock 160 ermöglichen können, etwa 120 bis 140 sind vernünftig.
 
Zuletzt aktualisiert 18.06.2025
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