Bebauungsplan mit Aussage zu dem Höhenbezugspunkt bei Hanglage!

4,80 Stern(e) 4 Votes
F

friendly_67

Nachdem wir ein Grundstück (Neubaugebiet wird erschlossen) zugewiesen bekommen haben sind wir in die Planung eingestiegen. Der Bebauungsplan sieht u.a. folgendes vor: Traufhöhe 4,5 Meter, 2 Vollgeschosse sind möglich, Dachneigung 0 – 45 Grad.
Mit einer Formulierung kommen wir nicht weiter: „Aufgrund der Hanglage wird der Höhenbezug auf den oberen Schnittpunkt des Gebäudes mit dem gewachsenen Boden gelegt, um Härten aufgrund von Hanglagen zu vermeiden“
Der Höhenunterschied des Grundstück beträgt ca. 35 cm von Nord zu Süd abfallend, Straßenseite liegt westlich. Und nun zu meiner Frage: Was für einen planerischen Spielraum ergibt sich daraus, wenn wir einen möglichst hohen Kniestock erzielen möchten? Ich bin für jede Anregung dankbar.
 
WilderSueden

WilderSueden

In der Praxis vermutlich keiner. 35cm übers ganze Grundstück sind fast eben. Und unter dem Haus hast du dann noch ein paar Zentimeter weniger Gefälle.

Die Formulierung bedeutet einfach dass man auf der hangoberen Seite des Gebäudes misst.
 
11ant

11ant

„Aufgrund der Hanglage wird der Höhenbezug auf den oberen Schnittpunkt des Gebäudes mit dem gewachsenen Boden gelegt, um Härten aufgrund von Hanglagen zu vermeiden“
Endlich mal ´was bürgerfreundliches.
Was für einen planerischen Spielraum ergibt sich daraus, wenn wir einen möglichst hohen Kniestock erzielen möchten? Ich bin für jede Anregung dankbar.
Gerne: dann gebe ich Dir doch gleich die Anregung, den Kniestock nicht "möglichst hoch" machen zu wollen.
Für Spielraum ist die Formulierung der Festlegung nicht gedacht, gemacht oder geeignet. Härten vermeiden soll sie und tut sie.
Traufhöhe 4,5 Meter wird hier vermutlich sogar einen Kniestock 160 ermöglichen können, etwa 120 bis 140 sind vernünftig.
 
Zuletzt aktualisiert 17.10.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3157 Themen mit insgesamt 42849 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Bebauungsplan mit Aussage zu dem Höhenbezugspunkt bei Hanglage!
Nr.ErgebnisBeiträge
1Kniestock erhöhen - Traufhöhe überschreiten? - Seite 322
2Bauplan sieht vor Kniestock unzulässig 16
3Bezugspunkt für Berechnung Traufhöhe unklar 11
4Was würdet Ihr auf dieses Grundstück bauen? 16
5Kaufvertrag für Grundstück - Baufenster - Bauvoranfrage 12
6Kniestock Danwood Haus in Schleswig-Holstein - Was geht maximal? - Seite 323
7Schmales Grundstück Max. Möglichkeiten Einfamilienhaus mit niedrigen Drempel - Seite 341
8Grundrissoptimierung Einfamilienhaus mit Keller auf kleinem Grundstück - Seite 3178
9Geringe Firsthöhe ergibt niedrigen Kniestock - Seite 355
10Einschätzung zu Grundstück gesucht - Artikel 34 Umbebauung - Seite 211
11Einfamilienhaus 11,35x9,65 Grundrissplanung und platzierung auf dem Grundstück 29
12Fragen Bebauungsplan (Vollgeschosse, Kniestock) 11
13Kann ein Einfamilienhaus auf diesem Grundstück sinnvoll geplant werden? 14
14Grundrissplanungen eines Einfamilienhaus auf 640m² mit niedriger Traufhöhe 46
15Straße ca. 50cm über Grundstück - Auffüllen oder Keller 24
16Grundrissplanung Einfamilienhaus ca. 170 m² auf schmalem 750m² Grundstück - Seite 559
17Trapezförmiges Grundstück -Hausplatzierung? 23
18Grundstück Einfamilienhaus Neubaugebiet 60
19Wie Bremer 2/3-Lösung mit hohem Kniestock erreichen? - Seite 213
20Bauen mit einem Kniestock von 50cm? - Seite 229

Oben