ᐅ Bebauungsplan - 1,5 geschossige Bebauung?
Erstellt am: 07.01.2016 00:16
R.Hotzenplotz 07.01.2016 21:20
MarcWen schrieb:
Hast du was gefunden O? Welche Ecke?Eigentlich nicht. Es handelt sich hier um ein Grundstück auf dem Gelände meines Elternhauses (Riesen Garten mit separater Parzelle). Wir könnten dort jederzeit bauen, falls wir doch mal ländlich leben möchten und nicht in Köln. Das Grundstück befindet sich in Willich. Mich hat es einfach mal interessiert, was man dort überhaupt bauen darf, denn Gebäude mit Dachschräge im 1. OG das möchte ich eigentlich ganz und gar nicht. Zwei Vollgeschosse und dann oben darauf ein Satteldach / Pultdach, das finde ich Ok - muss kein Flachdach sein.
Da müsste mein Vater noch mal beim Bauamt nachfragen. Er war die Tage mal dort und hat allerdings nur die o. a. sehr oberflächlichen Informationen mitgebracht.....
In Köln ist nun auch mal wieder ein seltenes Neubaugrundstück bei Immobilienscout24 drin:
Link entfernt durch Moderation
Das kläre ich gerade.
Hier sieht der Bebauungsplan 2 Vollgeschosse vor und die Geschossflächenzahl 0,8.
merlin83 07.01.2016 21:28
Bebauungsplan aus den 80er...das ist ja nun nicht ganz so jung...Man kann ja mal anfragen, ob ggf. eine Erhöhung erlaubt wird.
Teilweise sind auch Unterbrechungen der Traufhöhe von über 4 Meter möglich.
Optisch finde ich die 1,5 Geschosser am schönsten.
Teilweise sind auch Unterbrechungen der Traufhöhe von über 4 Meter möglich.
Optisch finde ich die 1,5 Geschosser am schönsten.
ypg 07.01.2016 23:24
Hotzenplotz, halt Dich bitte an die Regel, keine Links zu setzen.
R.Hotzenplotz 07.01.2016 23:30
ypg schrieb:
Hotzenplotz, halt Dich bitte an die Regel, keine Links zu setzen.
Stimmt, das hatte ich vergessen; sorry.
Bauexperte 07.01.2016 23:36
Guten Abend,
Bitte Deinen Vater den Bebauungsplan mitzubringen oder schau nach - wenn Du die Nummer kennst, ob er ggf.. im Netz hinterlegt ist. Wenn Staffelgeschosse nicht rundweg ausgeschlossen sind, kannst Du auf den Grundstück der Eltern auch so bauen. Allerdings hast Du dann "nur" EG + OG und ggf.. ein kleines Walmdach zu Lagerflächen nutzbar.
Den Rest hat Will Dir fachlich besser erklärt, als ich es vmtl. könnte
Grüße, Bauexperte
R.Hotzenplotz schrieb:Also vlt. doch Willich? Ist ne schöne Ecke
Habe leider den genauen Wortlaut des Bebauungsplan nicht vorliegen, da lediglich eine mündliche Auskunft bei der zuständigen Behörde eingeholt wurde.
Bitte Deinen Vater den Bebauungsplan mitzubringen oder schau nach - wenn Du die Nummer kennst, ob er ggf.. im Netz hinterlegt ist. Wenn Staffelgeschosse nicht rundweg ausgeschlossen sind, kannst Du auf den Grundstück der Eltern auch so bauen. Allerdings hast Du dann "nur" EG + OG und ggf.. ein kleines Walmdach zu Lagerflächen nutzbar.
Den Rest hat Will Dir fachlich besser erklärt, als ich es vmtl. könnte
Grüße, Bauexperte
R.Hotzenplotz 07.01.2016 23:54
Bauexperte schrieb:
Also vlt. doch Willich? Ist ne schöne Ecke Eigentlich ist es eher mal eine Anfrage gewesen, die rein Interesse halber ist. Man soll niemals nie sagen aber unabhängig davon, dass Willich nicht Köln ist, kann meine Frau sich auch nicht vorstellen, Tür an Tür zu wohnen.... von daher wäre das Ganze - wenn überhaupt - "sehr perspektivisch" zu sehen.
Bebauungsplan besorgt er trotzdem mal.
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