ᐅ Bebauungsplan - 1,5 geschossige Bebauung?
Erstellt am: 07.01.2016 00:16
Rafaelsen 21.12.2017 18:14
motox schrieb:
Interessant wäre, ob der Bebauungsplan eine Traufhöhe vorgibt. Liegt der z.B. bei 4m, hast du ein Kniestock von Max. um die 75cm. Eine Stadtvilla liegt bei min. 5m Traufhöhe...Hallo.Wie sieht es denn mit einem Kniestock aus wenn die Maximale Wandhöhe im Bebauungsplan mit 4,5 Metern angegeben wird?
Die Bauhöhe geht vom gleichen unteren Bezugspunkt aus und endet am obersten Dachabschluss. Die Wandhöhe der Einzelhäuser wird in der Gebäudemitte gemessen, für Doppelhäuser ist der Bezugspunkt in Höhe der Grenze zwischen den Gebäudehälften maßgebend. Für die I-geschossige Bebauung wird eine maximale Wandhöhe von 4,50 m festgesetzt. Untergeordnete Bauteile (Vorbauten, Treppenhäuser etc.), deren Summe nicht mehr als ein Drittel der Gebäudebreite beträgt, dürfen dieses Maß überschreiten. Die Höhe der untergeordneten Bauteile darf jedoch 6,50 m nicht überschreiten. Im Bereich der festgesetzten I-Geschossigkeit darf die Bauhöhe in keinem Fall 9,00 m überschreiten.
Das steht in dem Bebauungsplan. Aber nichts von Traufhöhe.
toxicmolotof 21.12.2017 18:55
Die Traufe wird wohl unter 4,50m liegen müssen. Es ist halt ein anderer Bezugspunkt.
Wenn du ohne Dachüberstand baust ist Traufhöhe = Wandhöhe.
Wenn du ohne Dachüberstand baust ist Traufhöhe = Wandhöhe.
Rafaelsen 21.12.2017 19:26
toxicmolotow schrieb:
Die Traufe wird wohl unter 4,50m liegen müssen. Es ist halt ein anderer Bezugspunkt.
Wenn du ohne Dachüberstand baust ist Traufhöhe = Wandhöhe.Ok. Und wie würde sich das dann auf den Kniestock auswirken? Im Bebauungsplan steht nichts von Traufhöhe.
11ant 21.12.2017 20:41
Rafaelsen schrieb:
Im Bebauungsplan steht nichts von Traufhöhe.Wie mein Vorredner schon erklärte, wird das auch nicht da stehen - entweder Traufhöhe oder Wandhöhe, die gleiche Angabe braucht man ja nicht mit leicht verschobenem Bezugspunkt "doppelt".Rafaelsen schrieb:
Und wie würde sich das dann auf den Kniestock auswirken?Deine Bezugshöhe im Gelände redet tüchtig dabei mit, wie viel von der Wandhöhe für Kniestock übrig bleibt. Von der Wandhöhe mußt Du die Geschosshöhe des EG, den Bodenaufbau im OG und eben die Differenz zwischen Fußbodenhöhe im EG und Gelände-Bezugshöhe abziehen.Deine Geschosshöhe sei 2,85 m, der Bodenaufbau im OG 12 cm und der Gelände-Bezugspunkt liege 68 cm unter dem Erdgeschossfußboden, dann blieben von 4,50 m noch 85 cm für Kniestock.
toxicmolotof 21.12.2017 21:13
Bei gegebener maximaler Wandhöhe und Geländehöhe ist der Kniestock im Wesentlichen von der Dachneigung und der Wanddicke anhängig. Die Dachdicke ist mathematisch egal. Der Rest ist in der Theorie nur ein wenig Geometrie, in der Praxis noch ein wenig Architektur dazu.
Beispiel:
450cm Wandhöhe, 40cm Wanddicke, 45° Dachneigung, Innenwandhöhe 490cm
Geländehöhe ist gleich OK Bodenplatte, sprich eine Stufe ins EG.
15cm Fußboden EG
250cm EG
20cm Decke EG
15cm Fußboden OG
= 300cm
Bleiben dir im OG noch 190cm für den Kniestock, mit Innenausbau des Dachs dann vielleicht 185cm.
Das wird bei dir aber daran scheitern, dass du dann Rechnerisch vermutlich einen II-Geschosser hast. Also wirst du sowieso einen geringeren Kniestock wählen müssen. Oder aber du lässt den Keller aus dem Erdreich raus schauen, das musst du oben natürlich auch abziehen. Ebenso wie den Verlust durch eine geringere Dachneigung.
Beispiel:
450cm Wandhöhe, 40cm Wanddicke, 45° Dachneigung, Innenwandhöhe 490cm
Geländehöhe ist gleich OK Bodenplatte, sprich eine Stufe ins EG.
15cm Fußboden EG
250cm EG
20cm Decke EG
15cm Fußboden OG
= 300cm
Bleiben dir im OG noch 190cm für den Kniestock, mit Innenausbau des Dachs dann vielleicht 185cm.
Das wird bei dir aber daran scheitern, dass du dann Rechnerisch vermutlich einen II-Geschosser hast. Also wirst du sowieso einen geringeren Kniestock wählen müssen. Oder aber du lässt den Keller aus dem Erdreich raus schauen, das musst du oben natürlich auch abziehen. Ebenso wie den Verlust durch eine geringere Dachneigung.
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