Bebaungspläne mit 1m Kniestock noch teitgemäss?

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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11ant

11ant

Bin für meinen Teil sehr dankbar, dass unsere Gemeinde hier reagiert hat und 2 Vollgeschosse mit bis zu 3 Wohneinheiten ermöglicht.
Da freue ich mich mit Dir.
Selbst mit doppeltem Geld hätten wir keine Möglichkeit gehabt einen größeren Baugrund zu erwerben.
Mein Kompagnon hatte vor zwei Jahren Grundstücke im Angebot und auf meinen Rat in der ersten Runde die nebeneinanderliegenden Grundstücke jeweils zwei als eines angeboten, damit sie zumindest auf 500 qm kamen. In der zweiten Runde wurden sie dann auch einzeln angeboten, und erst da gab es auch Nachfrage.
Wobei ich jetzt 2 Vollgeschosse nicht unbedingt als Hochhaus bezeichnen würde.
Mehr Traufhöhe gibt schon auch ein "massigeres" Bauvolumen, das "Hochhaus" war natürlich symbolisch gemeint.
 
W

Wintersonne

Die Grundstücke hier sind ausreichend groß (700 - 800 qm) für ein Einfamilienhaus, da wird nix verschattet. Hätte keinem wehgetan, zwei Vollgeschosse zu erlauben.
 
H

hampshire

Die Grundstücke hier sind ausreichend groß (700 - 800 qm) für ein Einfamilienhaus, da wird nix verschattet. Hätte keinem wehgetan, zwei Vollgeschosse zu erlauben.
700-800qm ist zwar nicht die derzeit vorangetrieben Verdichtung aber auch nicht wirklich groß. Wir wollen billige Grundstücke mit Riesenwohnfläche und Zaun drumherum. Da liegt der Hund begraben. Nicht die Bauordnung ist falsch, die Mode könnte man mal hinterfragen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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