Baustrasse wird richtige Strasse - Frage zu Tiefborden

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T21150

T21150

Hallo zusammen,

Bei uns wird die Baustrasse nun durch eine richtige Straße ersetzt.

Mit zwei Wochen Vorlauf erreichte mich gestern ein Schreiben.

Auszug
Damit es bei Baubeginn nicht zu Verzögerungen und ggf. zusätzlichen Kosten kommt, sind folgende Hinweise unbedingt von Ihnen zu berücksichtigen:


-Der Straßenraum muss frei von Baumaterialien oder anderen dort abgestellten Dingen sein.

-Die Tiefborde für die Straßeneinfassung werden, wie in Velbert üblich, entlang der Grundstücksgrenzen eingebaut. Hieraus ergibt sich, dass sich die Betonrückenstütze der Tiefbarde auf Ihrem Grundstück befinden muss. Zur Herstellung der Tiefbauanlage ist es erforderlich, dass wir einen Streifen von ca. 30 cm (Rückenstütze und Arbeitsraum) in Anspruch nehmen. Wir möchten Sie daher bitten diesen Streifen frei von Befestigungen oder Einbauten zu halten bzw. frei zu räumen. Nach Abschluss der Arbeiten steht Ihnen der 30 cm Streifen zur Gestaltung selbstverständlich zur Verfügung.

Auszug Ende


Ist sowas denn Rechtens?
Die bauen ihre Straße teilweise auf meinem Grundstück. Fragen nicht um Erlaubnis. Fordern Rückbau (mein Hauseingang hat bewusst schon 20 cm Abstand zur Straße). Und drohen gleich mit zusätzlichen Kosten. "Wie in Velbert üblich" ist für mich keine Rechtsgrundlage für so ein Vorgehen.

Schon ob der Zeit habe ich keine Chance was zu tun. Einen Straßenbauer bekomme ich auch nicht so schnell. Zudem liege ich nach Unfall und 2 OP im KKH.

Überlege, meinen Anwalt einzuschalten und Widerspruch einzulegen.

Danke für eine kompetente Einschätzung (keine Rechtsberatung, ggf. Antwort via PM)

Beste Grüße
Thorsten
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Jochen104

Jochen104

Hallo,
erst mal wünsche ich dir eine gute und schnelle Genesung!
Das der Rücken des Tiefbords in dein Grundstück ragt, ist meines Erachtens nach normal. Davon siehst du ja später nichts. Andererseits willst du ja auch nicht, dass die Randsteine nachher in Richtung deines Grundstücks kippen und auch nicht, dass neben der Straße noch 30cm Gemeindegrund ist, der ggf. nur zweimal im Jahr gemäht wird.
Hast du deine Einfahrt und Zuwegung schon fertig obwohl die finale Straße jetzt erst kommt?
Bevor ich einen Anwalt einschalte, würde ich versuchen die Straßenbaufirma oder den Auftraggeber (Gemeinde?) zu kontaktieren und den Sachverhalt zu schildern.
 
B

Bauexperte

Kurz und knapp: sie dürfen das. Spar Dir also das Geld für einen RA


Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Bauexperte
 
andimann

andimann

Hi,
wenn die Straßeneinfassung wie der Name schon sagt, die Straße einfassen soll muss sie ja an den Rand. Und damit muss eine Stütze auf deinen Grund.
Ohne die rechtliche Situation zu kennen würde ich ganz schwer vermuten, dass das Vorgehen so rechtlich ok ist und das steht vermutlich auch irgendwo so im Bebauungsplan.

Ich würde auch erst einmal freundlich dort anrufen und fragen ob die 20 cm bei deinem Hauseingang auch ok sind. Hast du denn schon Zäune, Einfahrt usw alles fertig? Wofür willst du einen Straßenbauer haben?

Viele Grüße,

Andreas
 
T21150

T21150

Hi.

Danke für eure schnelle Antwort.

Ich werde mit den Leuten dort reden. Ggfs müssen die dann 2 Mal 10 cm Einfass Steine am Hauseingang weg flexen.

Viele Grüße.

Thorsten

PS Einfahrt ist extra nicht gemacht. Geht nur um den Hauseingang. Den hab ich extra nicht bis zur Straße legen lassen. Aber 30 cm Platz ist da nicht
 
S

Saruss

Ich kann mir auch vorstellen dass die Bauarbeiter es dann da mit 20cm hinbekommen, sind ja Profis und die bestehen bestimmt nicht "aus Prinzip" auf die 30cm.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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