Baulast nachträglich auf das eigene Grundstück eintragen?

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H

Hamdu

Hallo,

eventuell hört sich die Überschrift erst einmal sehr ungewöhnlich an, jedoch haben wir momentan folgendes Problem.

Beide Nachbarn Nr. 42 und Nr. 38 haben mehrere Fenster mit Blickrichtung in unserem Grundstück, welche nicht genehmigt sind. Abgesehen von den Fenstern hatten wir sowieso vor das Haus ca. 6 Meter hinter der Grenze der Straße zu bauen, ähnlich wie bei Hausnummer 30. Dadurch ist das Haus nicht direkt an der Straße und man hätte Möglichkeiten Stellplätze zu errichten. Natürlich möchten wir auch keinen Streit mit den Nachbarn anfangen. Das Grundstück ist mehr lang als breit weshalb das angedachte Haus die Länge der Nachbarhäuser überschreiten würde. Hierfür benötigen wir eine Unterschrift der Nachbarn.

Auf dem Grundstück liegt kein Bebauungsplan vor, daher gilt §34 Baugesetzbuch. Gemäß der schriftlichen Aussage von der Bauaufsicht müssen wir zwingend das Haus auf die Grenze in Richtung Straße bauen. Da war ich doch sehr verwundert, da es bei Hausnummer 30 wohl auch kein Problem war. Vor allem weil es mehrere Häuser in der Straße gibt, welche auch nach hinten gebaut sind, jedoch sind diese noch etwas weiter weg.

Meine Eltern haben 1991 bereits ein Haus auf dem Grundstück geplant, alle Unterlagen dazu sind noch vorhanden. Auch damals wurde das Haus bereits nach hinten versetzt geplant. Das ganze wurde alles so genehmigt, jedoch kam es nie zum bau wegen persönlicher Umstände.

Ich habe telefonisch nochmal versucht das ganze zu klären und auch nochmal erwähnt das bereits ein Haus so wie wir es nun auch vorhaben genehmigt wurde. Als Antwort bekam ich nur, dass man da früher nicht so darauf geachtet hat und dieser bereich eindeutig auf der Grenze in Richtung Straße bebaut werden muss.

Mir wurde gesagt, ich bräuchte gar nicht versuchen einen Antrag zu stellen, da das ganze niemals durchgehen wird.

Eine Baulast auf unserem Grundstück bezüglich der Fenster existiert nicht, gäbe es diese wäre es angeblich kein Problem nach hinten zu bauen. Kann man diese nachträglich eintragen lassen, bzw. hat jemand andere Lösungsvorschläge?

Gruß

Marc
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Zuletzt bearbeitet:
H

Hamdu

Hier nochmal ein Auszug aus der Antwort der Bauaufsicht:

Die prägende Bebauung auf der Südseite der Straße ist eine halboffene Bauweise auf der Ostseite; die Gebäudelänge des Hauptbaukörpers beträgt ca. 11,40m, teilweise mit Anbauten; die Gebäude haben eine straßenbündige Anordnung. Die Hausnummer 38 bildet die Ausnahme.
Das geplante Gebäude mit der Hauptnutzung (Wohnen) ist zwingend an die Ostgrenze und an die Straße anzuordnen.
Die Außenwandhöhen sind gemäß der prägenden Bebauung im Straßenverlauf (Südseite) einzuhalten; ebenso die Gebäudehöhen.
Sollte das Gebäude länger als die prägende Gebäudelänge werden, da vereinzelt auch Anbauten vorhanden sind, ist die Nachbarunterschrift einzuholen und eine Abweichung zu beantragen.
 
C

cschiko

Also §34 heißt ja eben, das du angelehnt an die Nachbarbebauung bauen musst. Folglich sehe ich da so erstmal wenig Hoffnung, wenn das Amt sagt "vorne bauen" etwas anderes durchzubekommen. Denn an der Straße bauen wäre ja eben konform zu §34, das Haus 30 ist eben so (warum auch immer) und wir dir wenig bringen ggf. war man da eben mal lockerer (wie dann ja auch beim Bauantrag deiner Eltern).

Wozu möchtest du die Baulast denn eintragen lassen?

Wenn ich das richtig deute musst du dann an die 38 anbauen, hat das Haus denn zu der Seite auch Fenster? Die Fenster von der 42 wären ja dann relativ unproblematisch (gut sind sie vom Grundsatz her für dich eh, da bisher keine Baulast vorliegt dürfte sie eigentlich illegal sein).
 
H

Hamdu

Wozu möchtest du die Baulast denn eintragen lassen?


Wenn ich das richtig deute musst du dann an die 38 anbauen, hat das Haus denn zu der Seite auch Fenster?
Mir wurde telefonisch gesagt, wäre eine Baulast eingetragen, könnte man nach hinten bauen...

Nummer 38 hat ebenfalls Fenster
 
C

cschiko

Ok! Dann geht es wohl darum, dass du bei einer bestehenden Baulast eben da vorne einfach nicht bauen könntest. Nun ist aber die Frage, was das Amt sagt, wenn diese erst eingetragen wird, um die zu erreichen. Aber wenn 38 da auf der Seite auch Fenster hat, dann gibt es ja auf jeden Fall ein Problem.

Wie breit ist das Grundstück? Bei Baulasten müsstest du ja jeweils 3m Abstand halten (betrifft hier vor allem die Seite zu 38).

Wenn du da nun hinbaust, dann sind seine (die eigentlich aber nicht genehmigt sein dürften) Fenster natürlich hinfällig. Ist auf jeden Fall keine einfache Situation und ich denke da sollte man einen Architekten und ggf. auch sogar Anwalt hinzunehmen die sich damit auskennen und am besten auch aus der Gegend stammen.
 
S

Scout

Da würde ich die Damen und Herren vom Bauamt/Bauauschuss doch mal zu einem Ortstermin bitten und sie fragen wie genau du an die beiden Nachbarn grenzständig anbauen sollst.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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