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ᐅ Baugrundstück Bewertung und Ausrichtung Haus


Erstellt am: 10.03.20 08:43

Y
ypg
10.03.20 17:08
Toffifee88 schrieb:

Das ist aber auch alles kompliziert. Verstehe immer nicht warum das nicht einfach festgelegt ist.

Landesbauordnung?
Toffifee88 schrieb:

Wie breit muss so ein Wall denn sein?
Bei uns stand im Bebauungsplan, nicht höher als 50cm (war es glaube ich auch), aber keine L-Steine, sondern Böschungen bis 30 Grad machbar. das hiess im Umkehrschluss in unserem Fall, dass man bei 30 cm Meter Höhe eine Meter abfallende Böschung hat. Damit gewährleistet man ganz einfach, dass keine eigene Erde auf das Grundstück des Nachbarn fällt. Viele haben sich einfach damit beholfen, dass sie die Hecke etwas auf schrägem Terrain gesetzt haben.
T
Toffifee88
10.03.20 17:26
ypg schrieb:

Landesbauordnung?

Bei uns stand im Bebauungsplan, nicht höher als 50cm (war es glaube ich auch), aber keine L-Steine, sondern Böschungen bis 30 Grad machbar. das hiess im Umkehrschluss in unserem Fall, dass man bei 30 cm Meter Höhe eine Meter abfallende Böschung hat. Damit gewährleistet man ganz einfach, dass keine eigene Erde auf das Grundstück des Nachbarn fällt. Viele haben sich einfach damit beholfen, dass sie die Hecke etwas auf schrägem Terrain gesetzt haben.

mh okay ich lese mich da noch einmal ein in der Landesbauordnung. Unser Bebauungsplan gibt leider gar nichts her. Ansonsten gibt wahrscheinlich das Bauamt Auskunft oder? Sind das spezielle Büsche?

Der Nachbar B ist eigentlich ja sogar für die Einfriedung für unser Grundstück zuständig. Aber in dem Fall müssten wir das dann ja übernehmen.
T
Toffifee88
10.03.20 18:55
Ich habe mir das noch einmal berechnet.

Angenommen wir füllen das gesamte Grundstück auf, was wahrscheinlich auch echt teuer wird dann weil wir nicht mit dem Bodenaushub das gesamte Grundstück ja auffüllen können.

Angenommen der Nachbar B bleibt wie er aktuell ist. Dann wäre der Unterschied nach unserer Auffüllung bei höchstens 80cm auf einer Gartenlänge von 7m ab Haus könnte man dann ja ein leichtes Gefälle von 11° machen. Sind 11° viel? Ich kann das leider null einschätzen.

Danke!
E
Escroda
10.03.20 20:35
Toffifee88 schrieb:

Denkt ihr es ist ein Problem, dass der Nachbar so weit aufgeschüttet hat
Wenn es eins wäre, dann wäre es ein Problem für deinen Nachbarn. Wer das Gelände verändert, muss dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt.
Toffifee88 schrieb:

Denkt ihr die Ausrichtung des Hauses macht Sinn?
Ja.
Toffifee88 schrieb:

oder schmaler
Yep.

Grundriss eines Grundstücks: Gebäude A, Terrasse, Schuppen, Carport, Stellplatz und Straße.
Toffifee88 schrieb:

Nur dass man nicht höher als 0.5m über Bezugspunkt darf.
Der Bezugspunkt muss im Bebauungsplan definiert sein, ansonsten wäre es eine unbestimmte Festsetzung, die zur Nichtigkeit des Bebauungsplan führte. Dieser Fehler passiert heutzutage nicht mehr.
Toffifee88 schrieb:

Verstehe immer nicht warum das nicht einfach festgelegt ist.
Dann musst Du uns den Bebauungsplan zeigen. Vielleicht können wir es Dir dann erklären.
Toffifee88 schrieb:

Unser Bebauungsplan gibt leider gar nichts her.
Glaube ich nicht.
Toffifee88 schrieb:

80cm auf einer Gartenlänge von 7m
sind 11% oder 6°. Ist nicht ohne. Barrierefreie Rampen dürfen maximal 6% haben. Ich würd' ne kleine Stützmauer direkt an der Terrasse bauen.
T
Toffifee88
11.03.20 20:00
Hallo,

vielen Dank für die Antworten und die Zeichnung. Ich habe dazu noch ein paar Fragen. Die ergeben sich hier unten:

Anbei habe ich noch einmal ein paar Datein begefügt. Unser Grundstück habe ich auf dem Lageplan mit den Leitungen markiert.
Auf dem Lageplan sind die unscharf geschriebenen Werte die, wie sie aktuell sind und die scharf geschriebenen, die Planwerte.

Wir orientieren uns ja an der grauen Straße, da hier auch die Zufahrt eingezeichnet ist. Hier hat unser Bauträger Niveau 0 angenommen. Ist das korrekt, dass wir hier das Niveau 0 genommen haben? Das Grundstück ist ja ein Eckgrundstück und hat ein leichtes Gefälle. Oder müssen wir irgendwie einen Mittelwert dann nehmen?

Wie müssten wir optimalerweise die Höhe des Hauses setzen mit der Unterkante Bodenplatte? Das Carport/Hof würden wir ja auf ca. 0 lassen bzw. minimal nach hinten anheben, damit das Wasser nicht auf dem Hof steht. Kann es zu Problemen seitens des Bauamts kommen, wenn wir so hoch aufschütten? Wir wollen eigentlich nur so viel wie notwendig unter dem Haus aufschütten.

Unser Nachbar an der roten Straße (auf dem Foto unten rechts) hat ja ein deutlich niedrigeres Niveau, auch schon von seiner Straße aus. Da er ja die Einfahrt von der roten Straße macht, wird er auch auf dem Niveau bleiben. Wie können wir am besten das Niveau dann ausgleichen? Wie breit muss so eine Böschung zu ihm hin sein, damit wir keine Probleme bekommen? Wir wollen nicht unbedingt L-Stützen setzen. Vor allem am hinteren Ende in der Ecke des Grundstücks ist der Niveauunterschied ja ziemlich hoch.

Auch zu der roten Straße auf unserem Grundstück müssen wir dann ja das Gelände abflachen lassen. Hier würden wir ja entweder eine stetige Abflachung machen können oder von der Terrasse eine Stufe runter zum Garten oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

Im Bebauungsplan steht nur zu der Traufhöhe/Firsthöhe und Bodenplattenhöhe etwas (siehe anbei). Hier wird gesagt, dass man die Mitte der Straße als Höhe annehmen soll. Das bedeutet die Mitte der grauen Straße?

Eine Frage habe ich auch noch zu dem Leitungsplan: Was bedeutet dieser schwarz/weiße Kreis mitten auf dem Grundstück.

Grundflächenzahl: Im Bebauungsplan steht ja nur die 0,3. Können wir dann aber dennoch mit diesen 0,45 für die Grundflächenzahl 2 rechnen? (Niedersachsen).

Lieben Dank!!

Lageplan eines Baugrundstücks mit Umgrenzungen, Wegen, Bäumen und Gebäudeumriss


Dokument mit Höhenangaben zu Traufhöhe und Firsthöhe im Bauwesen.


Grundriss eines Grundstücks mit Haus rechts, Carport, Schuppen und Garten; Straßenränder sichtbar.
E
Escroda
12.03.20 20:33
Toffifee88 schrieb:

Oder müssen wir irgendwie einen Mittelwert dann nehmen?
Ja, "Mitte der Straßengrundstücksgrenze". Grau: (65.00 + 64.77) / 2 = 64.89; Rot: (64.48 + 64.60) / 2 = 64.54
Toffifee88 schrieb:

Wie müssten wir optimalerweise die Höhe des Hauses setzen mit der Unterkante Bodenplatte?
Unterkante Bodenplatte ist vom Aufbau abhängig. Fertigfußboden darf jedenfalls nicht über 64.89 + 0.50 = 65.39, falls von der grauen Straße erschlossen werden soll, oder 64.54 + 0.50 = 65.04, falls von der roten erschlossen wird, liegen.
Toffifee88 schrieb:

Kann es zu Problemen seitens des Bauamts kommen, wenn wir so hoch aufschütten?
Dazu müsste man den vollständigen Bebauungsplan inkl. textl. Festsetzungen kennen.
Toffifee88 schrieb:

Das bedeutet die Mitte der grauen Straße?
"Mitte der Straßengrundstücksgrenze"; meine Interpretation: Mitte der Grundstücksgrenze, die an die zur Erschließung ausgewählte Straße angrenzt.
Toffifee88 schrieb:

Was bedeutet dieser schwarz/weiße Kreis mitten auf dem Grundstück.
Das sind die Gradientenpunkte der Entwässerungsplanung. Da Du sehr sparsam mit der Ausschnittwahl warst, kann ich es anhand der Zeichnung nicht näher erläutern.
Toffifee88 schrieb:

Im Bebauungsplan steht ja nur die 0,3. Können wir dann aber dennoch mit diesen 0,45 für die Grundflächenzahl 2 rechnen?
Ja. Wenn Du uns den Bebauungsplan weiterhin vorenthältst, sind das aber nur Mutmaßungen.
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